Büro Brüssel

Ausgabe 3/2005                                                                                                                  10.02.2005

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Strafrecht

- EU-Strafregister

 

Freizügigkeit

- WSA zur Dienstleistungsrichtlinie

 

 

 

Sonstiges

- Europäische Konferenz der BRAK in Berlin

- IBA Konferenz in Brüssel

- Europäische Verfassung


 

Strafrecht

 

EU-Strafregister

Die Europäische Kommission hat am 25.01.2005 ein Weißbuch zum Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen und deren Wirkung innerhalb der EU sowie ein Arbeitsdokument als Annex zum Weißbuch (englisch) veröffentlicht. Mit dem Weißbuch kommt die Kommission der Aufforderung des Rates nach, „Vorschläge für einen verstärkten Austausch von Informationen aus den einzelstaatlichen Registern zur Erfassung von Verurteilungen und Rechtsverlusten…“ auszuarbeiten. Ende 2005 will der Rat darüber abstimmen. Das Weißbuch zeigt die großen Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Strafregistern auf. So werden beispielsweise der Zugang zu Strafregistern unterschiedlich gehandhabt und die Daten unterschiedlich erfasst. Ferner gelten für die Löschung der Registerdaten ganz unterschiedliche Fristen. Aufgrund der großen Unterschiede innerhalb der einzelstaatlichen Systeme gestaltet es sich in der Praxis schwierig, festzustellen, ob eine Person bereits in einem anderen Mitgliedstaat strafrechtlich verurteilt worden ist. Der Lösungsvorschlag der Kommission besteht aus einem zweistufigen Ansatz. In Phase 1 soll ein System eingerichtet werden, welches die notwendige technische und elektronische Infrastruktur schafft, damit möglichst schnell herausgefunden werden kann, ob eine Person bereits in einem anderen Mitgliedstaat vorbestraft ist. In Phase 2 soll ein einheitliches „europäisches Standardformular“ zum Einsatz kommen, welches genaue Informationen über die Person, die Straftat und Inhalt und Art der gegen sie verhängten Entscheidung enthält.

Beim informellen Treffen der europäischen Justizminister am 28./29.01.2005 in Straßburg wurden von deutscher und spanischer Seite Bedenken geäußert hinsichtlich der Kosten sowie der möglichen Gefährdung des Datenschutzes.

 

Wir berichteten bereits in den Ausgaben 23 und 21 aus 2004 der Nachrichten aus Brüssel über das EU-Strafregister.

 

Freizügigkeit

 

WSA und Dienstleistungsrahmenrichtlinie

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) hat in einer Pressemitteilung verkündet, dass er sich in der Stellungnahme zur geplanten Dienstleistungsrahmenrichtlinie dahingehend äußern werde, dass im Bereich des Gesundheitswesens, der Freien Berufe und anderer sensibler Gebiete eine Harmonisierung des einschlägigen Rechts der sofortigen Einführung des Herkunftslandprinzips vorgezogen wird. Die BRAK hat in ihrer Stellungnahme bereits auf die Probleme im Zusammenhang mit dem Herkunftslandprinzip hingewiesen. Die BRAK fordert, dass die bereits existierenden und bewährten Anwaltsrichtlinien im Bereich der Niederlassung und Dienstleistung als speziellere Regelungen der geplanten Dienstleistungsrahmenrichtlinie vorgehen sollen.

 

Über die Dienstleistungsrahmenrichtlinie berichteten wir bereits in den Ausgaben 1 und 12 aus 2004 und 2 aus 2005.

 

 

Sonstiges

 

Europäische Konferenz der BRAK in Berlin

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) veranstaltet am 8.04.2005 zum fünften Mal ihre Europäische Konferenz in Berlin. Dieses Mal ist die Konferenz dem Thema „Qualitätssicherung durch überprüfbare Pflichtfortbildung?“ gewidmet. Teilnehmer der Konferenz werden die Präsidenten der nationalen Rechtsanwaltskammern aus ganz Europa und Vertreter internationaler Anwaltsorganisationen sowie Regierungsvertreter sein. Die Thematik der Qualitätssicherung, insbesondere durch überprüfbare Pflichtfortbildung, ist in ganz Europa hochaktuell. Nicht zuletzt durch die Initiativen der Europäischen Kommission aus der Generaldirektion Wettbewerb und Binnenmarkt wird eine nachhaltige Qualitätssicherung für Anwälte gefordert. Die Konferenz soll Gelegenheit geben, die verschiedenen Modelle und Systeme darzustellen. Neben der Vermittlung von Kenntnissen über die anderen Rechtssysteme geht es auch darum, Gemeinsamkeiten herauszustellen und in der Diskussion Ideen zu entwickeln, wie die Qualitätssicherung zukünftig europarechtskonform ausgestaltet werden könnte.

 

Über die vierte Europäische Konferenz berichteten wir in den Ausgaben 6 und 7 aus 2003 der Nachrichten aus Brüssel.

 

 

IBA-Konferenz in Brüssel

Die International Bar Association (IBA) wird zusammen mit der Europäischen Kommission vom 9.03. bis 11.03.2005 eine gemeinsame Konferenz zum Thema „Antitrust Reform in Europe: A Year in Practice“ veranstalten. Die Konferenz ist auf Kommissionsbeamte, Rechtsanwälte und Regierungsvertreter gleichermaßen ausgerichtet. Neben einem Vortrag der neuen Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes werden u. a. Themen wie die verbesserte Durchsetzung von EU-Wettbewerbsregeln seit dem 1.05.2005 und die Anwendung EU-Wettbewerbsrechts durch nationale Gerichte diskutiert.

 

Das Konferenzprogramm und das Anmeldeformular finden Sie hier.

 

 

Europäische Verfassung

Zwischenzeitlich hat der dritte europäische Mitgliedstaat die EU-Verfassung ratifiziert. Nach Litauen und Ungarn verabschiedete Slowenien am 1.02.2005 als dritter neuer EU-Staat die EU-Verfassung. Am selben Tag haben in Frankreich die Abgeordneten der französischen Nationalversammlung in erster Lesung den zur Ratifizierung der EU-Verfassung erforderlichen Verfassungsänderungen zugestimmt. Dies stellt jedoch erst die erste Hürde auf dem Weg zum Verfassungsreferendum in Frankreich im Juni dar.

 

Vor dem eigentlichen Inkrafttreten der EU-Verfassung muss diese noch von sämtlichen EU-Ländern ratifiziert werden. Nachfolgend soll eine Übersicht die (bisher) geplanten Daten der Mitgliedstaaten zur Ratifizierung aufzeigen:

 

Belgien

Parlamentsentscheidung 2005

Dänemark

Referendum im Hebst 2005

Deutschland

Parlamentsentscheidung Mai/Juni 2005

Estland

Parlamentsentscheidung Mitte 2005

Finnland

Parlamentsentscheidung Ende 2005

Frankreich

Referendum Juni 2005

Griechenland

Parlamentsentscheidung Anfang 2005

Großbritannien

Referendum Mai/Juni 2005

Irland

Referendum Ende 2005/ Anfang 2006

Italien

Parlamentsentscheidung Anfang 2005

Lettland

Parlamentsentscheidung Anfang 2005

Litauen

Mit Parlamentsentscheid am 11.11.2004 ratifiziert

Luxemburg

Referendum am 10.07.2005

Malta

Parlamentsentscheidung Mitte/Ende 2005

Niederlande

Referendum Mai/Juni 2005

Österreich

Parlamentsentscheidung Anfang 2005

Polen

Referendum Ende 2005

Portugal

Referendum (geplant) April 2005

Schweden

Parlamentsentscheidung Dezember 2005

Slowakei

Parlamentsentscheidung Mitte 2005

Slowenien

Mit Parlamentsentscheid am 1.02.2005 ratifiziert

Spanien

Referendum am 20.02.2005

Tschechische Republik

Referendum Juni 2006

Ungarn

Mit Parlamentsentscheid am 20.12.2005 ratifiziert

Zypern

Parlamentsentscheidung März 2005

 

 

In den Ausgaben 1 und 2 aus 2005 berichteten wir bereits über die Europäische Verfassung. Zum Inhalt der Verfassung erhalten Sie weitere Informationen in der Ausgabe 12 aus 2003.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher und RA Wolfgang Eichele LL.M..

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

Der Newsletter ist im Internet unter www.BRAK.de abrufbar und kann auch dort be- oder abbestellt werden.

Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an brak.bxl@brak.be.