Büro Brüssel
Ausgabe
4/2005 24.02.2005
Themen
in dieser Ausgabe: -
Austausch von Informationen aus dem |
-
Einheitlicher EU-Führerschein - EuGH Rechtsprechungsstatistik
2004 - Verfassungsreferendum in Spanien - Neue Website von Franco Frattini - Recherchemöglichkeiten im Internet |
Strafrecht
|
Austausch
von Informationen aus dem Strafregister
Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten,
Justiz und Inneres hat am 21.02.05 einen
Bericht mit Änderungsvorschlägen zum Kommissionsvorschlag
zum Austausch von Informationen aus dem Strafregister dem EP vorgelegt. Der
Ausschuss fordert eine Frist für die Übermittlung von Informationen zwischen
den Mitgliedstaaten innerhalb von 48 Stunden in Dringlichkeitsfällen und nicht,
wie von der Kommission vorgeschlagen, innerhalb von 5 Tagen. Ferner möchte der
Ausschuss mit seinen Änderungsvorschlägen den Datenschutz verbessern. Werden
personenbezogene Daten zu anderen Zwecken als Strafverfahren übermittelt, so
soll der ersuchende Mitgliedstaat den ersuchten Mitgliedstaat über die
Verwendung dieser Daten unterrichten. Des Weiteren müssen der ersuchende und
der ersuchte Mitgliedstaat die Schranken kennen und gegenseitig akzeptiert
haben, innerhalb derer Informationen gesammelt werden können. Ferner soll die
Achtung geltender Rechtsvorschriften Voraussetzung für die Verwendung
personenbezogener Daten sein.
Wir berichteten bereits über den
Kommissionsvorschlag in der Ausgabe 20/2004
unserer Nachrichten aus Brüssel. Informiert haben wir über ein europäisches
Strafregister in den Ausgaben 3/2005,
23
und 21
aus 2004 der Nachrichten aus Brüssel.
Freizügigkeit
|
Einheitlicher
EU Führerschein
Das EP hat am 23.02.05 das Ende der
alten Papierführerscheine beschlossen. Mit großer Mehrheit wurde der Bericht
des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr des EP über den Vorschlag
für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den
Führerschein angenommen. Der Bericht sieht Änderungen im Hinblick auf die
Gültigkeit der Papier-Führerscheine vor. Diese sollen innerhalb von zehn Jahren
den Plastikmodellen in Kreditkartenformat weichen. Nach weiteren zehn Jahren
ist die Einführung eines einheitlichen europäischen Führerscheins vorgesehen.
Darüber hinaus soll den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, einen Mikrochip in
den Führerschein zu integrieren, um Betrug und Missbrauch zu begegnen.
Schließlich fordert der Bericht, in jedem Mitgliedstaat eine zentrale Stelle zu
schaffen, die sämtliche Informationen über den jeweiligen Führerschein
bereithält. Dadurch soll ein sog. Führerscheinnetz entstehen, welches die
Überprüfung von Führerscheinen aus anderen Mitgliedstaaten erleichtert. Nicht
gerechtfertigt hält der Bericht die von der Kommission vorgeschlagene Gültigkeitsbeschränkung
auf fünf Jahre für Führerscheine, die für Personen über 65 Jahre ausgestellt
werden. Stattdessen soll den Mitgliedstaaten gestattet werden, Tests und
Sehkontrollen vorzuschreiben. Der Europäische Rat muss dem noch endgültig
zustimmen.
Derzeit existieren in den
Mitgliedstaaten 110 verschiedene Führerscheinmodelle. Allein in Deutschland
gibt es fünf Versionen. Nach Angaben der Bundesregierung müssten in Deutschland
etwa 32 Millionen Papierführerscheine gegen neue EU-Modelle eingetauscht werden.
Den ausführlichen Bericht können Sie hier
lesen.
Wir berichteten über den
Kommissionsvorschlag bereits in der Ausgabe 20/2003 der Nachrichten
aus Brüssel.
Sonstiges
|
EuGH
Rechtsprechungsstatistik 2004
Im Jahre 2004 konnte der EuGH 30 % mehr
Rechtssachen abschließen als im Vorjahr. Damit wird das Jahr 2004 zum produktivsten
Jahr des Gerichtshofs seit seinem Bestehen. Es konnten 665 Rechtssachen
abgeschlossen werden (im Jahre 2003 sind 494 abgeschlossene Rechtssachen, 513
im Jahre 2002 und 434 Sachen im Jahr 2001 zu verzeichnen). Im Jahre 2004 ging
gleichzeitig die durchschnittliche Verfahrensdauer bei einem Vorabentscheidungsverfahren
innerhalb eines Jahres von 25 auf 23 Monate zurück. Normale Klageverfahren
wurden im Jahre 2004 in 20 Monaten bearbeitet, während im Jahre 2003 dafür noch
25 Monate benötigt wurden. Ähnlich gestaltet sich die Entwicklung im Rechtsmittelverfahren:
Im Jahre 2004 waren für ein Rechtsmittelverfahren 21 Monate erforderlich und im
Vorjahr wurden 28 Monate für die Bearbeitung benötigt. Der EuGH führt die
Produktivität seiner Arbeit einerseits auf die Instrumente zur Beschleunigung
der Verfahren (Entscheidung mit Vorrang, beschleunigtes Verfahren und
Entscheidung ohne Schlussanträge des Generalanwalts) und andererseits die
strukturellen Änderungen in der Organisation zurück.
Verfassungsreferendum
in Spanien
Am 20.02.05 haben sich die Spanier als
erstes europäisches Land durch ein Referendum für die Europäische Verfassung
ausgesprochen. 76,73% stimmten mit Ja und 17,24 % mit Nein, bei einer
Wahlbeteiligung von 42,32%. Das spanische Referendum ist nicht
rechtsverbindlich, die europäische Verfassung muss noch durch das Parlament
gebilligt werden.
Eine Übersicht über die nachfolgenden
Ratifizierungen in den einzelnen Mitgliedstaaten finden Sie in der Ausgabe 3/2005
unserer Nachrichten aus Brüssel. In den Ausgaben 1
und 2
aus 2005 berichteten wir bereits über die Europäische Verfassung. Zum Inhalt
der Verfassung erhalten Sie weitere Informationen in der Ausgabe 12
aus 2003.
Neue
Website von Franco Frattini
Der Vizepräsident der EU-Kommission,
Franco Frattini, zuständig für Justiz, Freiheit und Sicherheit, hat eine neue Website auf Englisch und Italienisch
eingerichtet. Die Homepage bietet Informationen über Frattini selbst, über sein
gesamtes Team, seinen Kalender, Inhalte und Schwerpunkte seiner Politik sowie
Presse und Nachrichten. Abgerundet wird der Internetauftritt von einer
Photogalerie und einem Kontaktformular.
Recherchemöglichkeiten
im Internet
Die Vorschläge zu legislativen Vorhaben
der Kommission finden Sie hier. Gipfeldokumente
des Rates der Europäischen Union mit Erklärungen des Rates und Reaktionen des
Europäischen Parlaments finden Sie an dieser Stelle. Ein interaktives Wörterbuch
für EU-Begriffe übersetzt die von Ihnen eingegeben Abkürzungen und Begriffe. Das thematische
Inhaltsverzeichnis des Europäischen Parlaments erleichtert Ihnen die Suche
anhand von Schlagwörtern.
In
der Ausgabe 4/2004
der Nachrichten aus Brüssel berichteten wir bereits über die Recherchemöglichkeiten
für Dokumente des Europäischen
Parlaments.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
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