Büro Brüssel
Ausgabe
5/2005 10.03.2005
Themen
in dieser Ausgabe: -
Anerkennung familienrechtlicher Entscheidungen -
Grünbuch Erb- und Testamentsrecht - Europäischer Haftbefehl -
Europol |
- Grenzüberschreitende
Anwaltsversorgung -
Neue Entwicklungen bei Dienstleistungsrichtlinie - Europäische Verfassung - Neues Webportal
"Europa für Sie" |
Zivilrecht
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Anerkennung
familienrechtlicher Entscheidungen
Seit dem 01.03.2005 gilt in allen
Mitgliedstaaten, außer in Dänemark, die Verordnung
über die elterliche Verantwortung. Umgangsrechtsentscheidungen können
künftig ungehindert zwischen den Mitgliedstaaten zirkulieren. Kinder werden
nach einer Trennung ihrer Eltern das Recht auf regelmäßige Kontakte mit beiden
Elternteilen haben, auch wenn diese in unterschiedlichen Mitgliedsländern
wohnen. Die Vorschriften der Verordnung zur Kindesentführung sollen die
Rückgabe entführter Kinder innerhalb von 6 Wochen in ihren Ursprungsstaat
ermöglichen. Ein Leitfaden zur Anwendung der Verordnung steht momentan nur in englischer
und französischer
Sprache zur Verfügung, soll jedoch in absehbarer Zeit in allen Sprachen
abrufbar sein. Weitere nützliche Informationen zu diesem Themenbereich erhalten
Sie auf der Internetseite Europäisches
Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen (EJN). Die Pressemitteilung
finden Sie hier.
Grünbuch
Erb- und Testamentsrecht
Am 01.03.2005 hat die Kommission ein Grünbuch
zum Erb- und Testamentsrecht vorgelegt. Das Grünbuch hinterfragt Probleme,
die bei der Abwicklung von Erbschaften mit Auslandsbezug entstehen können. Die
Schwierigkeiten lassen sich größtenteils zurückführen auf die Unterschiede im
materiellen Recht, im Verfahrensrecht und im Kollisionsrecht der
Mitgliedstaaten. Auch die Frage der Zuständigkeit der Behörden ist innerhalb
der EU unterschiedlich geregelt. In manchen Mitgliedsländern muss bei jedem
Erbschaftsfall ein Gericht eingeschaltet werden, in anderen ist dies nur bei
komplexen oder streitigen Erbfällen nötig. Ferner diskutiert das Grünbuch die
Einführung eines Europäischen Erbscheins, der ebenso wie die Registrierung
von Testamenten im Haager Programm gefordert wird. Die Kommission fordert alle
interessierten Kreise auf, bis zum 30. September zum Grünbuch Stellung zu
nehmen und die zur Diskussion gestellten 39 Fragen zu beantworten. Die
Pressemitteilung finden Sie hier.
Strafrecht
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Europäischer Haftbefehl
Die
Kommission hat am 23.02.2005 einen Bericht
über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den
Mitgliedstaaten vorgelegt. Darin bewertet die Kommission die Umsetzung des Rahmenbeschlusses
vom 13.06.2002 in den einzelnen Mitgliedstaaten als positiv. Der
Rahmenbeschluss wird mittlerweile nach anfänglichen Verzögerungen in allen
Mitgliedstaaten außer Italien angewandt, jedoch noch nicht in allen
Teilbereichen in allen Mitgliedstaaten umgesetzt.
Über
den Europäischen Haftbefehl berichteten wir bereits in der Ausgabe 13
aus 2004 der Nachrichten aus Brüssel. Die Pressemitteilungen der Kommission
finden Sie hier.
Europol
Der Rat der
Innen- und Justizminister wählte am 24.02.2005 einstimmig den Deutschen
Max-Peter Ratzel zum neuen Chef von Europol. Er tritt die Nachfolge des
Deutschen Jürgen Storbeck an und wird der Behörde in Den Haag für vier Jahre vorstehen.
Freizügigkeit
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Grenzüberschreitende Anwaltsversorgung
Das
EP hat beschlossen,
dass die VO Nr.
1408/71 über die Systeme der sozialen Sicherheit und die Freizügigkeit auch
Anwendung auf die freien Berufe finden soll. Die VO legte 1971 die Strukturen
für die gegenseitige Anerkennung von sozialen Leistungen fest und war jährlich
aktualisiert worden. Jetzt soll die Verordnung auch auf die freien Berufe
Anwendung finden. Gerade für die Angehörigen der freien Berufe kommt es im
Rahmen der Niederlassungsrichtlinie (98/5/EG)
im Bereich der Daseinsvorsorge zu Anwendungsproblemen. Der Anwalt sieht sich
mit der Frage konfrontiert, welche Versorgungseinrichtungen für ihn zuständig
sind, wenn er nicht nur vorübergehend im Ausland tätig ist. In diesem
Zusammenhang hat der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) einen Leitfaden
(en/fr)
für die grenzüberschreitende Versorgung von Rechtsanwälten veröffentlicht. Der
Leitfaden soll dem Anwalt helfen, die gewünschten Informationen zu erhalten.
Daneben hat der CCBE eine Richtlinie (en/fr)
ausgearbeitet, die es den Versorgungseinrichtungen erlauben soll, die VO Nr.
1408/71 über die Systeme der sozialen Sicherheit und die Freizügigkeit einheitlich
anzuwenden. Der CCBE (en/fr) hofft, mit der
Rückbesinnung auf die wichtigen Grundlagen des Gemeinschaftsrechts die
Zusammenarbeit der einzelnen Versorgungseinrichtungen zu verstärken. Weitere Informationen
erteilt die Arbeitgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV).
Wir
berichteten bereits in den Ausgaben Nr.
7 aus 2004 und Nr.
2 aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel über Anwaltsversorgungswerke.
Neue
Entwicklungen bei Dienstleistungsrichtlinie
Anfang 2004 hat die EU-Kommission einen
Vorschlag
für eine Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt, welcher nun von verschiedenen
Seiten teils heftiger Kritik ausgesetzt ist. Nachdem die Berichterstatterin im
federführenden Ausschuss, Evelyne Gebhardt, das in der Richtlinie verankerte
Herkunftslandprinzip kritisiert hat, plädierte Anfang März 2005 die
CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament für eine Positivliste, welche die
Vorschriften der Berufsausübung nennen soll, bei denen das Herkunftslandprinzip
Geltung beansprucht. Eine solche Liste würde nach Ansicht der Kommission das
Herkunftslandprinzip stark beschneiden. Grundsätzlich ist die Kommission jedoch
zu Änderungen bereit, will aber erst die offizielle Position des Parlaments
abwarten. Nach einer Entscheidung im Parlament müsste schließlich auch der Rat
der Europäischen Union dem Vorschlag zustimmen. Frankreich und Deutschland
bevorzugen einen neuen Entwurf anstelle von Änderungen am vorhandenen
Richtlinientext.
Über den Kommissionsvorschlag und
darauf erfolgte Reaktionen berichteten wir bereits in den Nachrichten aus
Brüssel 1/2004,
12/2004,
2/2005
und 3/2005.
Die Stellungnahme der BRAK zum
Kommissionsvorschlag finden Sie hier.
Sonstiges
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Europäische Verfassung
In
Frankreich wurde am 28.02.2005 die nationale Verfassung mit großer Mehrheit
abgeändert. Dadurch können die Bürger Frankreichs nun verbindlich über die
EU-Verfassung abstimmen. Das Referendum wird am 29.05.2005 durchgeführt. Auch
über künftige EU-Erweiterungen wird das französische Volk zukünftig abstimmen
können. Ein Termin für das Referendum in Dänemark wurde ebenfalls festgesetzt.
Die Dänen werden am 27.09.2005 über die EU-Verfassung abstimmen. Die
Niederlande datierten ihr Referendum auf den 01.06.2005 und Polen wird sein
Referendum am 25.09.2005 durchführen. In Deutschland wird der Bundestag die
EU-Verfassung voraussichtlich am 12.05.2005 ratifizieren.
Wir berichteten bereits in der Ausgabe 3/2005
unserer Nachrichten aus Brüssel über den Zeitplan der Ratifizierungen in den einzelnen
EU-Mitgliedstaaten. Über vergangene Abstimmungen berichteten wir in den
Ausgaben 1
und 4
aus 2005. Zum Inhalt der Verfassung erhalten Sie Informationen in der Ausgabe 12
aus 2003.
Neues Webportal Europa für Sie
Auf
Initiative der EU-Kommission finden EU-Bürger und Unternehmen auf dem neuen
Portal Europa für Sie
praktische Informationen über ihre Rechte und Möglichkeiten in der EU. Zweck
der Internetseite soll sein, die Suche nach Informationen zu erleichtern und
bei der Überwindung von Hindernissen Hilfestellung zu geben. So bietet die
Website z. B. den Bürgern die Möglichkeit, sich über Arbeitsmöglichkeiten im
EU-Ausland zu informieren und Unternehmern, was sie bei einer Verlagerung oder
Eröffnung einer Zweigstelle in einem anderen EU-Mitgliedstaat beachten müssen.
Ferner stellt die Website rund 1.300 nationale Merkblätter zur Verfügung. Die
Navigation der Website kann in den 20 EU-Amtssprachen erfolgen. Europa für
Sie bietet auch Links zu anderen Beratungs- und Informationsdiensten der
EU-Kommission, wie z. B. Europe Direct, Bürger-Wegweiserdienst,
die eine kostenlose persönliche Beratung anbieten sowie zu der Website Solvit, auf der Hilfe
angeboten wird, wenn EU-Vorschriften durch Behörden eines anderen
Mitgliedstaates nicht oder falsch angewandt werden. Die EU-Kommission ist
bemüht, sämtliche Informationen der Homepage bis September 2005 zu aktualisieren.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
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