Büro Brüssel

Ausgabe 08/2005                                                                                                                21.04.2005

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

- EG-Schuldvertragsrechtsübereinkommen

- Europäisches Mahnverfahren

 

Strafrecht

- Europol nicht Zentralstelle zur Bekämpfung von
  Euro-Fälschungen

 

Sonstiges

- Griechenland stimmt für die EU-Verfassung

- Zustimmung des Europäischen Parlaments
  zum EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens

- Europäisches Parlament hat neuen Vize
  Präsidenten

- Kommission-Beratergremium

 


 

Zivilrecht

 

EG-Schuldvertragsrechtsübereinkommen

Am 14. März 2005 haben die Justizminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit der Unterzeichnung des Vierten Beitrittsübereinkommens zu dem EG-Schuldvertragsübereinkommen von 1980 sichergestellt, dass dessen Vorschriften auch für die neuen Mitgliedstaaten verbindlich werden. Das EG-Schuldvertragsübereinkommen statuiert einheitliche Regeln für das internationale Privatrecht; es regelt, welches Recht auf einen Sachverhalt angewandt wird, der Beziehungen zu mehreren Rechtsordnungen aufweist.

 

Europäisches Mahnverfahren

Der Rat Justiz und Inneres sprach sich am 14. März 2005 in Luxemburg dafür aus, das Europäische Mahnverfahren auf grenzüberschreitende Sachverhalte zu beschränken und wendet sich damit gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission, nach dem das Verfahren auch auf nationale Sachverhalte Anwendung finden soll. Auch die BRAK hat sich in ihren Stellungnahmen aus den Jahren 2003 und 2004 zum Grünbuch Europäisches Mahnverfahren für eine Beschränkung auf grenzüberschreitende Sachverhalte ausgesprochen. Wir hatten bereits in den Ausgaben 1, 9, 20, 21 aus 2003 und Ausgaben 5, 7, 18 aus 2004 der Nachrichten aus Brüssel über das Europäische Mahnverfahren berichtet.

 

Strafrecht

 

Europol nicht Zentralstelle zur Bekämpfung von Euro-Fälschungen

Das EP hat sich am 12. April 2005 gegen eine u. a. von Deutschland unterstützte Initiative gewandt, Europol als Zentralstelle zur Bekämpfung von Euro-Fälschungen zu benennen. Die Einrichtung einer Zentralstelle wird von dem 1929 in Genf unterschriebenen Internationalen Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei vorgeschrieben. Das EP begründete seine Ablehnung damit, dass zum einen die Übermittlung von Informationen an die Mitgliedsstaaten durch die dann notwendige Zwischenschaltung nationaler Verbindungsbüros erschwert würde. Zum anderen könnte Europol nur dann personenbezogene Daten an Drittstaaten oder –stellen übermitteln, wenn vorab ein entsprechender Vertrag abgeschlossen ist. Das Parlament sprach sich daher nur für eine enge Zusammenarbeit von Europol mit den dazu berufenen nationalen Zentralstellen in den Mitgliedstaaten aus.

 

Sonstiges

 

Griechenland stimmt für die EU-Verfassung

Griechenland hat als sechstes Land die EU-Verfassung mit großer Mehrheit gebilligt. 286 Ja-Stimmen standen 17 Nein-Stimmen gegenüber und 15 Abgeordnete enthielten sich.

Dänemark wird am 01. Juni 2005 darüber abstimmen, ob das geplante Referendum am 27. September 2005 durchgeführt wird.

 

Zustimmung des EP zum EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens

Das EP hat am 13. April 2005 seine Zustimmung zu den Anträgen Bulgariens und Rumäniens auf Mitgliedschaft in der EU erteilt. Normalerweise hätte das EP mit dieser Zustimmung seine Einflussmöglichkeit auf die Beitrittsverhandlungen vollkommen ausgeschöpft. Grundsätzlich kann nur der Rat auf Vorschlag der Kommission den Beitritt der Länder verschieben, wenn die Länder bestimmte Bedingungen nicht erfüllen. In diesem Fall wurde jedoch von der Kommission schriftlich zugesichert, dass sie das EP vollständig in eine eventuelle Entscheidung über die Verschiebung des Beitritts einbezieht.

 

EP hat neuen Vize-Präsidenten

Der portugiesische Sozialdemokrat Manuel António dos Santos wurde am 12. April 2005 vom Plenum per Akklamation zum neuen Vize-Präsidenten des EP gewählt. Sein Vorgänger, António Costa, ebenfalls Sozialdemokrat, ist ausgeschieden, um in Portugal Innenminister zu werden.

 

Kommission-Beratergremium

Die Europäische Kommission hat ein neues Beratergremium gegründet. Die "Group of Political Analysis" (GOPA) soll die Kommission in Fragen der Gemeinschaftspolitik unterstützen. Die GOPA ist eine von drei beim Kommissionspräsidenten angesiedelten Beratergremien und besteht aus sechs Mitgliedern und drei Sonderberatern.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RA Dr. Wolfgang Eichele LL.M. und RAin Mila Otto LL.M.

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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