Büro Brüssel

Ausgabe 10/2005                                                                                                                19.05.2005

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Strafrecht/Zivilrecht

- Aktionsplan zum Haager Programm

 

Wirtschaftsrecht

- Mindestvorschriften für Aktionärsrechte

Freizügigkeit

- Legislative Entschließung des EP zur Berufsqualifikationsrichtlinie

 

Sonstiges

- Weitere Ratifizierungen der EU-Verfassung

- Europäischer Bürgerbeauftragter präsentiert
  Jahresbericht 2004

 


 

Strafrecht/Zivilrecht

 

Aktionsplan zum Haager Programm

Am 10.05.05 hat die EU-Kommission den Aktionsplan „Haager Programm: Zehn Prioritäten für die nächsten fünf Jahre“ veröffentlicht. Die Kommission war aufgefordert worden, dem Rat auf Grundlage des Haager Programms einen Aktionsplan vorzulegen, mit dem die Ziele und Prioritäten des Programms in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Der Aktionsplan der Kommission besteht aus zwei Teilen. Er gibt im ersten Teil einen Überblick über die Problemstellungen und die wichtigsten Aspekte des Programms. Zehn Schwerpunkte (englisch) wurden ausgewählt, auf die sich die Arbeiten der Kommission in den nächsten fünf Jahren konzentrieren sollen. Die zehn strategischen Ziele der Kommission sind: 1. Grundrechte und Unionsbürgerschaft, 2. Bekämpfung des Terrorismus, 3. gemeinsamer Asylraum, 4. Steuerung der Migrationsströme, 5. Integration, 6. Binnengrenzen, Außengrenzen und Visa, 7. Datenschutz und Sicherheit beim Informationsaustausch, 8. organisierte Kriminalität, 9. Zivil- und Strafjustiz sowie 10. Freiheit, Sicherheit und Recht. Der zweite Teil des Berichts enthält einen Zeitplan für die Annahme und Durchführung aller geplanten Maßnahmen. Der Aktionsplan soll zum 01.11.2005 einer Halbzeitbewertung durch die Kommission unterzogen werden. Über das Haager Programm berichteten wir bereits in unserer Ausgabe 21/2004 der Nachrichten aus Brüssel.

 

Wirtschaftsrecht

 

Mindestvorschriften für Aktionärsrechte

Im Rahmen des Aktionsplans der Kommission zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und zur Verbesserung der Corporate Governance in der EU plant die Kommission zur Stärkung der Aktionärsrechte den Vorschlag einer Richtlinie zu Mindestvorschriften für die Ausübung der Rechte und insbesondere Stimmrechte von Aktionären börsennotierter Unternehmen, mit dem insbesondere die speziellen Probleme der grenzüberschreitenden Stimmabgabe gelöst werden sollen. Zu dessen Vorbereitung hat die Kommission eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Das (englischsprachige) Konsultationspapier sowie die diesbezügliche Pressemitteilung lassen sich im Internet abrufen. Frist für die Stellungnahmen ist der 15.07.05.

 

Freizügigkeit

 

Legislative Entschließung des EP zur Berufsqualifikationsrichtlinie

Das EP hat am 11.05.05 in Straßburg eine Empfehlung für die zweite Lesung des Richtlinienentwurfs zur Anerkennung von Berufsqualifikationen angenommen, mit der der Gemeinsame Standpunkt des Rates mit geringfügigen Änderungen gebilligt wurde. Rechtsanwälte sind danach nach wie vor aus von der Dienstleistungsrichtlinie (77/249/EWG) und der Niederlassungsrichtlinie für Rechtsanwälte (98/05/EG) erfassten Bereichen ausgenommen. Für dieses Ergebnis hatte sich die BRAK bereits im Vorfeld des Kommissionsvorschlags erfolgreich eingesetzt. Die Anerkennung der Berufsqualifikation für Rechtsanwälte ist lediglich für die sofortige Niederlassung unter dem Anwaltstitel des Aufnahmestaates betroffen (Erwägungsgrund 38). Damit wird die alte Diplomanerkennungsrichtlinie (89/48/EWG) konsolidiert. Da die vom EP gebilligten Änderungsvorschläge auf einem Kompromiss zwischen dem Berichterstatter des EP, dem Rat und der Kommission beruhen, geht man davon aus, dass die Richtlinie in dieser Form in den nächsten Wochen vom Rat angenommen und somit in Kraft treten wird.

Bereits in den Ausgaben Nr. 9 und Nr. 11 aus 2004 der Nachrichten aus Brüssel haben wir über die Berufsqualifikationsrichtlinie berichtet.

 

Sonstiges

 

Weitere Ratifizierungen der EU-Verfassung

In Deutschland stimmte der Bundestag am 12.05.05 über die EU-Verfassung ab. Mit 569 Ja-Stimmen, 23 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen lag die Zustimmung der Abgeordneten deutlich über der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit. Der Bundesrat wird über die EU-Verfassung am 27.05.05 abstimmen.

Bereits am 11.05.05 haben Österreich mit nur einer Gegenstimme und die Slowakei ebenfalls mit großer Mehrheit die EU-Verfassung ratifiziert.

Seit Mai 2005 sind in den Mitgliedsstaaten Informationszentren „Europe Direct Informationsnetzwerk“ eingerichtet, die u. a. Leitfäden zu EU-Rechtsvorschriften, -Programmen und –Maßnahmen sowie Vertragstexte zur Verfügung stellen. Interessierte können den EU-Verfassungstext dort ab sofort persönlich abholen, eine Anforderung per Post ist aufgrund der großen Nachfrage nicht möglich. Eine Übersicht der in Deutschland eingerichteten Informationszentren finden Sie hier.

Im Internet steht der EU-Verfassungstext zum Download zur Verfügung.

 

Europäischer Bürgerbeauftragter präsentiert Jahresbericht 2004

P. Nikiforos Diamandouros, der Europäische Ombudsmann, hat am 10.05.2005 dem Petitionsausschuss des EP seinen Jahresbericht (englisch) für das Jahr 2004 vorgelegt. Eine deutsche Zusammenfassung des Berichts mit allen Statistiken steht ebenfalls zur Verfügung.

Aufgabe des Bürgerbeauftragten ist es, sich mit Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft zu befassen. Im Jahr 2004 hat er 3.726 Beschwerden bearbeitet, dies entspricht einer Steigerung um 53% gegenüber 2003. 69% der vom Ombudsmann eingeleiteten Untersuchungen richteten sich gegen die EU-Kommission. 95% der Beschwerden wurden von einzelnen Bürgern eingelegt. Die meisten Beschwerden kamen aus Spanien (12,9%), gefolgt von Deutschland mit 12,4%.

Die Rede des Bürgerbeauftragten vor dem Petitionsausschuss (englisch) können Sie hier abrufen. Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Über den Europäischen Bürgerbeauftragten berichteten wir bereits in unserer Ausgabe 7/2003 der Nachrichten aus Brüssel.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RA Dr. Wolfgang Eichele LL.M. und RAin Mila Otto LL.M.

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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