Büro Brüssel
Ausgabe 10/2005
19.05.2005
Themen
in dieser Ausgabe: Strafrecht/Zivilrecht -
Aktionsplan zum Haager Programm - Mindestvorschriften für
Aktionärsrechte |
- Legislative
Entschließung des EP zur Berufsqualifikationsrichtlinie - Weitere Ratifizierungen
der EU-Verfassung - Europäischer
Bürgerbeauftragter präsentiert |
Strafrecht/Zivilrecht
|
Aktionsplan
zum Haager Programm
Am 10.05.05 hat die EU-Kommission den Aktionsplan
Haager Programm: Zehn Prioritäten für die nächsten fünf Jahre veröffentlicht.
Die Kommission war aufgefordert worden, dem Rat auf Grundlage des Haager
Programms einen Aktionsplan vorzulegen, mit dem die Ziele und Prioritäten des
Programms in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Der Aktionsplan der
Kommission besteht aus zwei Teilen. Er gibt im ersten Teil einen Überblick über
die Problemstellungen und die wichtigsten Aspekte des Programms. Zehn
Schwerpunkte (englisch) wurden ausgewählt, auf die sich die Arbeiten der
Kommission in den nächsten fünf Jahren konzentrieren sollen. Die zehn
strategischen Ziele der Kommission sind: 1. Grundrechte und Unionsbürgerschaft,
2. Bekämpfung des Terrorismus, 3. gemeinsamer Asylraum, 4. Steuerung der
Migrationsströme, 5. Integration, 6. Binnengrenzen, Außengrenzen und Visa, 7. Datenschutz
und Sicherheit beim Informationsaustausch, 8. organisierte Kriminalität, 9. Zivil-
und Strafjustiz sowie 10. Freiheit, Sicherheit und Recht. Der zweite Teil des
Berichts enthält einen Zeitplan für die Annahme und Durchführung aller
geplanten Maßnahmen. Der Aktionsplan soll zum 01.11.2005 einer Halbzeitbewertung
durch die Kommission unterzogen werden. Über das Haager Programm berichteten
wir bereits in unserer Ausgabe 21/2004
der Nachrichten aus Brüssel.
Wirtschaftsrecht
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Mindestvorschriften
für Aktionärsrechte
Im
Rahmen des Aktionsplans
der Kommission zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und zur Verbesserung
der Corporate Governance in der EU plant
die Kommission zur Stärkung der Aktionärsrechte den Vorschlag einer
Richtlinie zu Mindestvorschriften für die Ausübung der Rechte und insbesondere
Stimmrechte von Aktionären börsennotierter Unternehmen, mit dem insbesondere
die speziellen Probleme der grenzüberschreitenden Stimmabgabe gelöst werden
sollen. Zu dessen Vorbereitung hat die Kommission eine öffentliche Konsultation
eingeleitet. Das (englischsprachige) Konsultationspapier
sowie die diesbezügliche Pressemitteilung
lassen sich im Internet abrufen. Frist für die Stellungnahmen ist der 15.07.05.
Freizügigkeit
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Legislative Entschließung des EP zur Berufsqualifikationsrichtlinie
Das
EP hat am 11.05.05 in Straßburg eine Empfehlung für die zweite Lesung des
Richtlinienentwurfs zur Anerkennung von Berufsqualifikationen angenommen,
mit der der Gemeinsame
Standpunkt des Rates mit geringfügigen Änderungen gebilligt wurde. Rechtsanwälte
sind danach nach wie vor aus von der Dienstleistungsrichtlinie (77/249/EWG) und
der Niederlassungsrichtlinie für Rechtsanwälte (98/05/EG) erfassten Bereichen
ausgenommen. Für dieses Ergebnis hatte sich die BRAK bereits im Vorfeld des
Kommissionsvorschlags erfolgreich eingesetzt. Die Anerkennung der
Berufsqualifikation für Rechtsanwälte ist lediglich für die sofortige
Niederlassung unter dem Anwaltstitel des Aufnahmestaates betroffen (Erwägungsgrund
38). Damit wird die alte Diplomanerkennungsrichtlinie (89/48/EWG) konsolidiert.
Da die vom EP gebilligten Änderungsvorschläge auf einem Kompromiss zwischen dem
Berichterstatter des EP, dem Rat und der Kommission beruhen, geht
man davon aus, dass die Richtlinie in dieser Form in den nächsten Wochen
vom Rat angenommen und somit in Kraft treten wird.
Bereits
in den Ausgaben Nr.
9 und Nr.
11 aus 2004 der Nachrichten aus Brüssel haben wir über die Berufsqualifikationsrichtlinie
berichtet.
Sonstiges
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Weitere
Ratifizierungen der EU-Verfassung
In Deutschland stimmte der Bundestag am
12.05.05 über die EU-Verfassung ab. Mit 569 Ja-Stimmen, 23 Gegenstimmen und 2
Enthaltungen lag die Zustimmung der Abgeordneten deutlich über der erforderlichen
Zwei-Drittel-Mehrheit. Der Bundesrat wird über die EU-Verfassung am 27.05.05 abstimmen.
Bereits am 11.05.05 haben Österreich
mit nur einer Gegenstimme und die Slowakei ebenfalls mit großer Mehrheit die
EU-Verfassung ratifiziert.
Seit Mai 2005 sind in den
Mitgliedsstaaten Informationszentren Europe Direct
Informationsnetzwerk eingerichtet, die u. a. Leitfäden zu
EU-Rechtsvorschriften, -Programmen und Maßnahmen sowie Vertragstexte zur
Verfügung stellen. Interessierte können den EU-Verfassungstext dort ab sofort
persönlich abholen, eine Anforderung per Post ist aufgrund der großen Nachfrage
nicht möglich. Eine Übersicht der in Deutschland eingerichteten Informationszentren
finden Sie hier.
Im Internet steht der
EU-Verfassungstext zum Download zur Verfügung.
Europäischer
Bürgerbeauftragter präsentiert Jahresbericht 2004
P. Nikiforos Diamandouros, der Europäische
Ombudsmann, hat am 10.05.2005 dem Petitionsausschuss des EP seinen Jahresbericht
(englisch) für das Jahr 2004 vorgelegt. Eine deutsche
Zusammenfassung des Berichts mit allen Statistiken steht ebenfalls zur
Verfügung.
Aufgabe des Bürgerbeauftragten ist es, sich mit Beschwerden über
Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der
Europäischen Gemeinschaft zu befassen. Im Jahr 2004 hat er 3.726 Beschwerden
bearbeitet, dies entspricht einer Steigerung um 53% gegenüber 2003. 69% der vom
Ombudsmann eingeleiteten Untersuchungen richteten sich gegen die EU-Kommission.
95% der Beschwerden wurden von einzelnen Bürgern eingelegt. Die meisten
Beschwerden kamen aus Spanien (12,9%), gefolgt von Deutschland mit 12,4%.
Die Rede des Bürgerbeauftragten vor dem
Petitionsausschuss (englisch) können Sie hier
abrufen. Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Über den Europäischen
Bürgerbeauftragten berichteten wir bereits in unserer Ausgabe 7/2003
der Nachrichten aus Brüssel.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RA Dr. Wolfgang Eichele LL.M. und RAin Mila Otto LL.M. |
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