Büro Brüssel
Ausgabe
15/2005 28.07.2005
Themen
in dieser Ausgabe: -
Europäisches Mahnverfahren -
Geldwäscherichtlinie -
Weiterer
Schritt zur
Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung -
Wiederbelebung
der Pläne zur Vorratsspeicherung von Daten -
Europol
als Zentralstelle zur Bekämpfung von Euro-Fälschungen -
Unterstützung für OLAF |
-
Dienstleistungsrichtlinie -
Kommission-
Plan zur Verbesserung der Europakommunikation -
EuGH: Klage wegen Diskriminierung durch 2. Staatsexamen
abgewiesen -
Harmonisierungsamt für Binnenmarkt (Marken, Muster, Modelle): Personalia -
In eigener Sache |
Zivilrecht
|
Europäisches
Mahnverfahren
Der federführende Rechtsausschuss des
EP hat am 14. Juli 2005 den Bericht der
Sozialdemokratin Arlene McCarthy (Großbritannien) zum Kommissionsvorschlag
zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens angenommen.
Die Abstimmung im Plenum des EP soll Ende September 2005 stattfinden.
Die
BRAK hat sich in ihren Stellungnahmen aus den Jahren 2003 und
2004
zum Grünbuch
Europäisches Mahnverfahren für eine Beschränkung auf grenzüberschreitende
Sachverhalte ausgesprochen.
Wir
haben bereits in den Ausgaben 1, 9, 20,
21
aus 2003, Ausgaben 5, 7,
18
aus 2004 sowie 8
und 11
aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel über das Europäische Mahnverfahren
berichtet.
Strafrecht
|
Geldwäscherichtlinie
Der belgische Schiedsgerichtshof hat am
13. Juli 2005 eine Vorlagefrage an den EuGH gerichtet, mit der er die
Überprüfung der Frage begehrt, ob die Erweiterung des Anwendungsbereichs der 2.
Geldwäscherichtlinie auf Rechtsanwälte gegen Art. 6 der Europäischen
Menschenrechtskonvention (Recht auf ein faires Verfahren) verstößt. Nach
der Richtlinie sind Anwälte verpflichtet, einen Geldwäscheverdacht gegen einen
Mandanten, den sie in einer anderen Sache vertreten, der zuständigen
Körperschaft zu melden. Durch die 3. Geldwäscherichtlinie, deren
Veröffentlichung erwartet wird, werden Rechtsanwälte in noch größerem Umfang zu
diesem sog. tipping-off verpflichtet.
Über die 3. Geldwäscherichtlinie haben
wir in Ausgaben 13
und 23
aus 2004 sowie 2,
11
und 12
aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel berichtet.
Weiterer
Schritt zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Der Rat der EU (Wirtschaft und
Finanzen) beschloss in seiner Sitzung am 12. Juli 2005 zur wirksameren
Umsetzung der EG-Geldwäscherichtlinie
(91/308/EWG) eine Verordnung
zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche, die
ein gemeinsames Kontrollsystem der Mitgliedstaaten für die Überwachung von
Barmittelbewegungen in und aus der Gemeinschaft vorsieht. Ziel ist es, die
Finanzierung von Kriminalität, insbesondere von Terrorismus, in der EU
effizienter bekämpfen zu können. Reisende, die mehr als 10.000 in bar oder in
anderen leicht konvertiblen Werten wie Schecks mit sich führen, müssen danach
bei Überschreitung von EU-Grenzen hierüber eine schriftliche Erklärung abgeben.
Verstöße gegen die Erklärungspflicht müssen durch die mitgliedstaatlichen
Zollbehörden durch Bußgeldverfahren geahndet werden. Die im Zusammenhang mit
der Bewegung von Barmitteln erlangten Informationen sind an die für Geldwäsche
zuständigen staatlichen Behörden zu übermitteln. Über Bargeldtransporte, die
offensichtlich zum Zwecke der Geldwäsche oder zur Finanzierung terroristischer
Aktivitäten erfolgen, müssen sich die Mitgliedstaaten austauschen. Bei Verdacht
auf terroristische Verbindungen ermöglicht die Verordnung zudem eine
Unterrichtung der zuständigen Behörden von Drittstaaten.
Wiederbelebung
der Pläne zur Vorratsspeicherung von Daten
Unter dem Eindruck der Anschläge vom 7.
Juli 2005 in London haben die EU-Justiz- und Innenminister auf ihrem
Sondergipfel am 13. Juli 2005 ihre Absicht erklärt, trotz der Ablehnung durch
das EP über den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über die Vorratsspeicherung
von Telekommunikationsdaten von Telefongesprächen und Internetkommunikation im
Oktober 2005 eine Einigung zu erzielen. Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter
Hustinx warnt vor einer unüberlegten Einführung einer solchen Speicherpflicht,
die er in dem vorgeschlagenen Umfang schon wegen mangelnder Effizienz bei der
Terrorprävention und fehlender Praktikabilität für die Unternehmen als nicht
erforderlich ansieht.
Über die Initiative
zu einem Rahmenbeschluss zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten berichteten
wir bereits in Ausgabe 12 aus 2005.
Europol
als Zentralstelle zur Bekämpfung von Euro-Fälschungen
Der Rat der EU nahm in seiner Sitzung
vom 12. Juli 2005 einen Beschluss
an, wonach dem Europäischen Polizeiamt (Europol) zur Verhütung und Ahndung von
Euro-Fälschungen wichtige Zentralstellenfunktionen im Sinne des Genfer
Abkommens zur Bekämpfung der Falschmünzerei von 1929 übertragen werden. Den
Vertragsstaaten des Abkommens, darunter auch Deutschland, verbleibt vor allem
die Zuständigkeit für die Bekämpfung von Fälschungen aller übrigen Währungen.
Über die ablehnende Haltung des EP
gegenüber einer solchen Aufgabenerweiterung von Europol berichteten wir bereits
in Ausgabe 8
aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel.
Unterstützung
für OLAF
Auf einer öffentlichen
Anhörung, die auf Initiative des Haushaltskontrollausschusses
am 12. und 13. Juli 2005 im EP stattfand, wurde dem Europäischen Amt für
Betrugsbekämpfung (OLAF) für seine Arbeit,
insbesondere für die Wahrung seiner Unabhängigkeit, Anerkennung gezollt.
Angeregt wurde, dass sich die Ermittlungen zugunsten einer höheren Effizienz
künftig auf schwere Betrugsfälle konzentrieren sollten. Der Vizepräsident der
Kommission, Siim Kallas, sprach sich dafür aus, gründliche Untersuchungen und
schnelle Ergebnissen einerseits sowie die Achtung individueller Rechte
andererseits miteinander zu vereinbaren. Er appellierte ferner an eine stärkere
Zusammenarbeit zwischen OLAF, den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten,
Europol und Eurojust.
Über OLAF berichteten wir auch in den
Ausgaben 8
und 14
aus 2003 sowie 22
aus 2004 der Nachrichten aus Brüssel.
Freizügigkeit
|
Dienstleistungsrichtlinie
Am 13. Juli 2005 nahm der
mitberatende Ausschuss
für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) den Entwurf
einer Stellungnahme zur Dienstleistungsrichtlinie
ihrer sozialdemokratischen Berichterstatterin Anne
Van Lancker (Belgien) mit 32:6 Stimmen an. Gegenüber dem Kommissionsvorschlag
spricht sich Van Lancker gegen einen Einschränkung des Anwendungsbereichs der
Dienstleistungsrichtlinie aus. Die Geltung des Herkunftslandprinzips möchte sie
beschränken, insbesondere soll die Überwachung des Dienstleistungserbringers im
Zielland erfolgen. Außerdem soll eine Klarstellung erfolgen, dass die Dienstleistungsrichtlinie
andere Rechtsakte der Gemeinschaft nicht berührt.
Über die Dienstleistungsrichtlinie
berichteten wir in den Ausgaben 1
und 12
aus 2004 sowie 2,
3,
5,
6,
11,
12,
13
und 14
aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel.
Die Stellungnahme der BRAK zum
Kommissionsvorschlag finden Sie hier.
Sonstiges
|
Kommission-Plan
zur Verbesserung der Europakommunikation
Den von der Vizepräsidentin der
Kommission Margot Wallström initiierten "Aktionsplan
zur Verbesserung der Kommunikationsarbeit der Kommission zu Europa",
mit dem die demokratische Partizipation in Europa gefördert werden soll, hat
die Kommission am 20. Juli 2005 gebilligt.
Darin ist vorgesehen, die Öffentlichkeitsarbeit der Kommission neu auszurichten
und zu koordinieren, um den EU-Bürgern Gesetzesvorhaben sowie politische
Maßnahmen näher zu bringen und für die europäischen Institutionen und ihre
Politik zu werben. Das Konzept orientiert sich an drei Grundsätzen: Die
EU-Bürger sollen verstärkt angehört werden, die Politiken und Aktivitäten der
EU sollen den Menschen in einer klaren und verständlichen Form bereits im
Entwurfstadium transparent gemacht werden und durch verstärkte
Informationsangebote in viel genutzten Medien wie dem Fernsehen und dem
Internet soll mehr Bürgernähe geschaffen werden. Die Generaldirektion Presse
und Kommunikation (DG PRESS, künftig Generaldirektion Kommunikation - DG COMM)
soll die zentrale Stelle für die bisher auf viele Gruppen verteilten
Kommunikationsdienstleistungen werden. Die effiziente Koordination des
Kommunikationsaustauschs zwischen den beteiligten Kommissionsdienststellen soll
durch eine Gruppe von EU-Kommissaren gewährleistet werden. Außerdem wird mit
einem EU-Portal der zweiten Generation" erstmalig ein kompletter Relaunch
ins Auge gefasst. Als weiterer Schritt ist für Herbst 2005 ein Weißbuch mit
einem Masterplan" vorgesehen, in dem es um die Zusammenarbeit mit anderen
wichtigen Akteuren europäischer Politik gehen soll.
EuGH:
Rechtsmittel gegen Diskriminierung durch 2. Staatsexamen zurückgewiesen
Dem Begehren, Deutschland möge
verpflichtet werden, die wirtschaftliche Betätigung als Jurist im EU-Maßstab
unter denselben Voraussetzungen zu ermöglichen, wie sie bei juristischen
Hochschulabsolventen anderer Mitgliedstaaten Anwendung finden, hat auch der EuGH
nicht stattgegeben. Der Rechtsmittelführer hatte vor dem Europäischen
Gericht 1. Instanz, vor dem er gescheitert war, vorgetragen, dass die
Notwendigkeit eines 2. Juristischen Staatsexamens gegenüber den Kriterien in
anderen Mitgliedstaaten unverhältnismäßig strenger und daher diskriminierend
sei. Deutsche Juristen würden beim Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts und zu
bestimmten Laufbahnen, z.B. beim EuGH, benachteiligt, da Absolventen anderer
Mitgliedstaaten nur weniger strengen Kriterien genügen müssten, um den Zugang
zu erhalten. Der EuGH hat das Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts 1.
Instanz, mit dem die Klage für offensichtlich unzulässig erklärt worden war, zurückgewiesen.
Harmonisierungsamt
für Binnenmarkt (Marken, Muster,
Modelle): Personalia
Mit Beschluss des Rates vom 12. Juli
2005 wurde der Brite Peter Lawrence für einen Zeitraum von fünf Jahren zum
Vizepräsident des Harmonisierungsamts
für den Binnenmarkt (Muster, Marken und Modelle) (HABM) ernannt. Der
Deutsche Detlef Schennen, der Grieche Théophilos Margellos und der Spanier Tomás
de las Heras wurden ebenfalls auf fünf Jahre zu Vorsitzenden einer
Beschwerdekammer des HABM bestimmt.
In
eigener Sache
Wegen der Sommerpause in Brüssel
erscheint die nächste Ausgabe der Nachrichten
aus Brüssel erst wieder am 8. September 2005.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RA Dr. Wolfgang Eichele, LL.M. und RAin Mila Otto, LL.M. |
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