Büro Brüssel

Ausgabe 15/2005                                                                                                                28.07.2005

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

-        Europäisches Mahnverfahren

 

Strafrecht

-        Geldwäscherichtlinie

-        Weiterer Schritt zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

-        Wiederbelebung der Pläne zur Vorratsspeicherung von Daten

-        Europol als Zentralstelle zur Bekämpfung von Euro-Fälschungen

-        Unterstützung für OLAF

 

Freizügigkeit

-        Dienstleistungsrichtlinie

 

Sonstiges

-        Kommission- Plan zur Verbesserung der Europakommunikation

-        EuGH: Klage wegen Diskriminierung durch 2. Staatsexamen abgewiesen

-        Harmonisierungsamt für Binnenmarkt (Marken,  Muster, Modelle): Personalia

-        In eigener Sache


 

Zivilrecht

 

Europäisches Mahnverfahren

Der federführende Rechtsausschuss des EP hat am 14. Juli 2005 den Bericht der Sozialdemokratin Arlene McCarthy (Großbritannien) zum Kommissionsvorschlag zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens angenommen. Die Abstimmung im Plenum des EP soll Ende September 2005 stattfinden.

Die BRAK hat sich in ihren Stellungnahmen aus den Jahren 2003 und 2004 zum Grünbuch Europäisches Mahnverfahren für eine Beschränkung auf grenzüberschreitende Sachverhalte ausgesprochen.

 

Wir haben bereits in den Ausgaben 1, 9, 20, 21 aus 2003, Ausgaben 5, 7, 18 aus 2004 sowie 8 und 11 aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel über das Europäische Mahnverfahren berichtet.

 

Strafrecht

 

Geldwäscherichtlinie

Der belgische Schiedsgerichtshof hat am 13. Juli 2005 eine Vorlagefrage an den EuGH gerichtet, mit der er die Überprüfung der Frage begehrt, ob die Erweiterung des Anwendungsbereichs der 2. Geldwäscherichtlinie auf Rechtsanwälte gegen Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf ein faires Verfahren) verstößt. Nach der Richtlinie sind Anwälte verpflichtet, einen Geldwäscheverdacht gegen einen Mandanten, den sie in einer anderen Sache vertreten, der zuständigen Körperschaft zu melden. Durch die 3. Geldwäscherichtlinie, deren Veröffentlichung erwartet wird, werden Rechtsanwälte in noch größerem Umfang zu diesem sog. „tipping-off“ verpflichtet.

 

Über die 3. Geldwäscherichtlinie haben wir in Ausgaben 13 und 23 aus 2004 sowie 2, 11 und 12 aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel berichtet.

 

Weiterer Schritt zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Der Rat der EU (Wirtschaft und Finanzen) beschloss in seiner Sitzung am 12. Juli 2005 zur wirksameren Umsetzung der EG-Geldwäscherichtlinie (91/308/EWG) eine Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche, die ein gemeinsames Kontrollsystem der Mitgliedstaaten für die Überwachung von Barmittelbewegungen in und aus der Gemeinschaft vorsieht. Ziel ist es, die Finanzierung von Kriminalität, insbesondere von Terrorismus, in der EU effizienter bekämpfen zu können. Reisende, die mehr als 10.000 € in bar oder in anderen leicht konvertiblen Werten wie Schecks mit sich führen, müssen danach bei Überschreitung von EU-Grenzen hierüber eine schriftliche Erklärung abgeben. Verstöße gegen die Erklärungspflicht müssen durch die mitgliedstaatlichen Zollbehörden durch Bußgeldverfahren geahndet werden. Die im Zusammenhang mit der Bewegung von Barmitteln erlangten Informationen sind an die für Geldwäsche zuständigen staatlichen Behörden zu übermitteln. Über Bargeldtransporte, die offensichtlich zum Zwecke der Geldwäsche oder zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten erfolgen, müssen sich die Mitgliedstaaten austauschen. Bei Verdacht auf terroristische Verbindungen ermöglicht die Verordnung zudem eine Unterrichtung der zuständigen Behörden von Drittstaaten.

 

Wiederbelebung der Pläne zur Vorratsspeicherung von Daten

Unter dem Eindruck der Anschläge vom 7. Juli 2005 in London haben die EU-Justiz- und Innenminister auf ihrem Sondergipfel am 13. Juli 2005 ihre Absicht erklärt, trotz der Ablehnung durch das EP über den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten von Telefongesprächen und Internetkommunikation im Oktober 2005 eine Einigung zu erzielen. Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx warnt vor einer unüberlegten Einführung einer solchen Speicherpflicht, die er in dem vorgeschlagenen Umfang schon wegen mangelnder Effizienz bei der Terrorprävention und fehlender Praktikabilität für die Unternehmen als nicht erforderlich ansieht.

 

Über die Initiative zu einem Rahmenbeschluss zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten berichteten wir bereits in Ausgabe 12  aus 2005.

 

Europol als Zentralstelle zur Bekämpfung von Euro-Fälschungen

Der Rat der EU nahm in seiner Sitzung vom 12. Juli 2005 einen Beschluss an, wonach dem Europäischen Polizeiamt (Europol) zur Verhütung und Ahndung von Euro-Fälschungen wichtige Zentralstellenfunktionen im Sinne des Genfer Abkommens zur Bekämpfung der Falschmünzerei von 1929 übertragen werden. Den Vertragsstaaten des Abkommens, darunter auch Deutschland, verbleibt vor allem die Zuständigkeit für die Bekämpfung von Fälschungen aller übrigen Währungen.

 

Über die ablehnende Haltung des EP gegenüber einer solchen Aufgabenerweiterung von Europol berichteten wir bereits in Ausgabe 8 aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel.

 

Unterstützung für OLAF

Auf einer öffentlichen Anhörung, die auf Initiative des Haushaltskontrollausschusses am 12. und 13. Juli 2005 im EP stattfand, wurde dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) für seine Arbeit,  insbesondere für die Wahrung seiner Unabhängigkeit, Anerkennung gezollt. Angeregt wurde, dass sich die Ermittlungen zugunsten einer höheren Effizienz künftig auf schwere Betrugsfälle konzentrieren sollten. Der Vizepräsident der Kommission, Siim Kallas, sprach sich dafür aus, gründliche Untersuchungen und schnelle Ergebnissen einerseits sowie die Achtung individueller Rechte andererseits miteinander zu vereinbaren. Er appellierte ferner an eine stärkere Zusammenarbeit zwischen OLAF, den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, Europol und Eurojust.

 

Über OLAF berichteten wir auch in den Ausgaben 8 und 14 aus 2003 sowie 22 aus 2004 der Nachrichten aus Brüssel.

 

Freizügigkeit

 

Dienstleistungsrichtlinie

Am 13. Juli 2005 nahm der mitberatende Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) den Entwurf einer Stellungnahme zur Dienstleistungsrichtlinie ihrer sozialdemokratischen Berichterstatterin Anne Van Lancker (Belgien) mit 32:6 Stimmen an. Gegenüber dem Kommissionsvorschlag spricht sich Van Lancker gegen einen Einschränkung des Anwendungsbereichs der Dienstleistungsrichtlinie aus. Die Geltung des Herkunftslandprinzips möchte sie beschränken, insbesondere soll die Überwachung des Dienstleistungserbringers im Zielland erfolgen. Außerdem soll eine Klarstellung erfolgen, dass die Dienstleistungsrichtlinie andere Rechtsakte der Gemeinschaft nicht berührt.

 

Über die Dienstleistungsrichtlinie berichteten wir in den Ausgaben 1 und 12 aus 2004 sowie 2, 3, 5, 6, 11, 12, 13 und 14 aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel.

Die Stellungnahme der BRAK zum Kommissionsvorschlag finden Sie hier.

 

Sonstiges

 

Kommission-Plan zur Verbesserung der Europakommunikation

Den von der Vizepräsidentin der Kommission Margot Wallström initiierten "Aktionsplan zur Verbesserung der Kommunikationsarbeit der Kommission zu Europa", mit dem die demokratische Partizipation in Europa gefördert werden soll, hat die Kommission am 20. Juli 2005 gebilligt. Darin ist vorgesehen, die Öffentlichkeitsarbeit der Kommission neu auszurichten und zu koordinieren, um den EU-Bürgern Gesetzesvorhaben sowie politische Maßnahmen näher zu bringen und für die europäischen Institutionen und ihre Politik zu werben. Das Konzept orientiert sich an drei Grundsätzen: Die EU-Bürger sollen verstärkt angehört werden, die Politiken und Aktivitäten der EU sollen den Menschen in einer klaren und verständlichen Form bereits im Entwurfstadium transparent gemacht werden und durch verstärkte Informationsangebote in viel genutzten Medien wie dem Fernsehen und dem Internet soll mehr Bürgernähe geschaffen werden. Die Generaldirektion Presse und Kommunikation (DG PRESS, künftig Generaldirektion Kommunikation - DG COMM) soll die zentrale Stelle für die bisher auf viele Gruppen verteilten Kommunikationsdienstleistungen werden. Die effiziente Koordination des Kommunikationsaustauschs zwischen den beteiligten Kommissionsdienststellen soll durch eine Gruppe von EU-Kommissaren gewährleistet werden. Außerdem wird mit einem „EU-Portal der zweiten Generation" erstmalig ein kompletter Relaunch ins Auge gefasst. Als weiterer Schritt ist für Herbst 2005 ein Weißbuch mit einem „Masterplan" vorgesehen, in dem es um die Zusammenarbeit mit anderen wichtigen Akteuren europäischer Politik gehen soll.

 

EuGH: Rechtsmittel gegen Diskriminierung durch 2. Staatsexamen zurückgewiesen

Dem Begehren, Deutschland möge verpflichtet werden, die wirtschaftliche Betätigung als Jurist im EU-Maßstab unter denselben Voraussetzungen zu ermöglichen, wie sie bei juristischen Hochschulabsolventen anderer Mitgliedstaaten Anwendung finden, hat auch der EuGH nicht stattgegeben. Der Rechtsmittelführer hatte vor dem Europäischen Gericht 1. Instanz, vor dem er gescheitert war, vorgetragen, dass die Notwendigkeit eines 2. Juristischen Staatsexamens gegenüber den Kriterien in anderen Mitgliedstaaten unverhältnismäßig strenger und daher diskriminierend sei. Deutsche Juristen würden beim Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts und zu bestimmten Laufbahnen, z.B. beim EuGH, benachteiligt, da Absolventen anderer Mitgliedstaaten nur weniger strengen Kriterien genügen müssten, um den Zugang zu erhalten. Der EuGH hat das Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts 1. Instanz, mit dem die Klage für offensichtlich unzulässig erklärt worden war, zurückgewiesen.

 

Harmonisierungsamt für Binnenmarkt (Marken,  Muster, Modelle): Personalia

Mit Beschluss des Rates vom 12. Juli 2005 wurde der Brite Peter Lawrence für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Vizepräsident des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Muster, Marken und Modelle) (HABM) ernannt. Der Deutsche Detlef Schennen, der Grieche Théophilos Margellos und der Spanier Tomás de las Heras wurden ebenfalls auf fünf Jahre zu Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des HABM bestimmt.

 

In eigener Sache

Wegen der Sommerpause in Brüssel erscheint die nächste Ausgabe der Nachrichten aus Brüssel erst wieder am 8. September 2005.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RA Dr. Wolfgang Eichele, LL.M. und RAin Mila Otto, LL.M.

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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