Büro Brüssel
Ausgabe
18/2005 06.10.2005
Themen
in dieser Ausgabe: -
Europäisches
Vertragsrecht Fortschrittsbericht der Kommission -
Beschluss
über Informationsaustausch und Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten -
Spanien setzt EU- Haftbefehl
gegenüber Deutschland aus -
Annahme
der 3. Geldwäscherichtlinie |
-
Dienstleistungsrichtlinie
Abstimmung im IMCO verschoben -
Zurücknahme
von Gesetzesvorschlägen durch die Kommission |
Zivilrecht
|
Europäisches
Vertragsrecht Fortschrittsbericht der Kommission
Die Kommission hat am 23. September
2005 ihren Ersten
jährlichen Fortschrittsbericht zum Europäischen Vertragsrecht und zur
Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorgelegt.
Zur Erarbeitung des sog. Gemeinsamen
Referenzrahmens für das Europäische Vertragsrecht, den die Kommission als
Modellgesetz verstanden wissen möchte und der die Qualität und Kohärenz des Gemeinschaftsrechts
gewährleisten soll, wurden Netzwerke von Wissenschaftlern, nationalen Experten
sowie Praktikern eingerichtet. Das Praktikernetzwerk, das sog. CFR-Net, soll
effektiver gestaltet werden: Neben Verbesserungen auf organisatorischer Ebene
plant die Kommission die Wissenschaftler aufzufordern, u.a. die Fragen der
Definitionen abstrakter Rechtsbegriffe, der Gesamtkohärenz des Referenzrahmen-Entwurfs,
der klaren Verdeutlichung und Erklärung politischer Entscheidungen, den
Grundsatz der Vertragsfreiheit und der angemessenen Behandlung von
Verbraucherverträgen bei der Ausarbeitung neuer oder bei der Revision
vorliegender Entwürfe zu berücksichtigen.
Um Synergien mit dem Projekt des
Europäischen Vertragsrechts zu nutzen, hat die Kommission eine Überprüfung der
gemeinschaftlichen Normen unter dem Gesichtspunkt der Vereinfachung und der Vervollständigung
eingeleitet, die im ersten Halbjahr 2006 in einen umfassenden Bericht über die
Überprüfung des verbraucherrechtlichen Besitzstandes münden soll. Nach einer
breit angelegten Anhörung zu einigen Richtlinien werde sie die verschiedenen
politischen Optionen evaluieren und prüfen, ob Rechtssetzungsmaßnahmen
erforderlich seien. Hier sei zum einen ein vertikaler Ansatz denkbar, nach dem
die geltenden Richtlinien einzeln überarbeitet oder spezielle Sektoren geregelt
würden, zum anderen käme ein horizontaler Ansatz in Betracht, also die Regelung
übergreifender Grundzüge des Besitzstands.
Über die Arbeiten an einem Europäischen Vertragsrecht berichteten wir
auch in den Ausgaben 5, 20
und 23
aus 2004 und 17
aus 2005 der
Nachrichten aus Brüssel.
Strafrecht
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Beschluss
über Informationsaustausch und Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten
Der Beschluss
über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische
Straftaten wurde nach seiner Annahme im Rat am 19./20. September 2005 am
30. September 2005 wirksam. Er sieht zur Bekämpfung der terroristischen Bedrohung
einen umfassenden Informationsaustausch in allen Phasen von Strafverfahren vor,
die wegen terroristischer Straftaten eingeleitet werden: In jedem Mitgliedstaat
soll eine spezialisierte Dienststelle nach Maßgabe der innerstaatlichen
Rechtvorschriften Zugang zu den einschlägigen Informationen haben. Sofern
mehrere Mitgliedstaaten von der Straftat betroffen sein könnten, soll die
Dienststelle diese Informationen an Europol und Eurojust übermitteln. Jeder
Mitgliedstaat soll zudem sicherstellen, dass Rechtshilfeersuchen sowie Ersuchen
um Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen anderer
Mitgliedstaaten als dringliche Angelegenheit und mit Vorrang behandelt werden.
Der Beschluss über die Anwendung besonderer Maßnahmen im Bereich der polizeilichen
justiziellen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus (2003/48/JI)
wird durch den neuen Rahmenbeschluss aufgehoben.
Spanien setzt EU- Haftbefehl gegenüber
Deutschland aus
Die
spanische Justiz hat bekundet, dass sie das beschleunigte Auslieferungsverfahren,
das im Rahmen des Europäischen Haftbefehls eingeführt wurde, gegenüber
Deutschland nicht mehr anwenden wolle. Damit wird darauf reagiert, dass von
dem betreffenden Verfahren, welches das Bundesverfassungsgericht im Juli 2005
für verfassungswidrig erklärt hat, in Deutschland kein Gebrauch gemacht wird.
Über den Europäischen
Haftbefehl berichteten wir bereits in den Ausgaben 13 aus 2004 und
5 aus 2005 der Nachrichten aus
Brüssel.
Annahme
der 3. Geldwäscherichtlinie
Der Rat der EU hat die 3. Geldwäscherichtlinie
am 19. September 2005 ohne weitere Aussprache angenommen, nachdem er
bereits am 7. Juni 2005 dem Richtlinienvorschlag zugestimmt und dabei alle vom
EP in erster Lesung beschlossenen Änderungen akzeptiert hatte.
Über
die 3. Geldwäscherichtlinie haben wir in den Ausgaben 13
und 23
aus 2004 sowie 2,
11,
12
und 16
aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel berichtet.
Freizügigkeit
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Dienstleistungsrichtlinie Abstimmung im IMCO
verschoben
Die für die Sitzung am
4./5. Oktober 2005 geplante Abstimmung im federführenden Ausschuss Binnenmarkt
und Verbraucherschutz (IMCO) wurde auf den 21./22. November 2005 verschoben.
Die Abstimmung im Plenum wird wegen des veränderten Zeitplans erst im Januar
2006 stattfinden.
Über die Dienstleistungsrichtlinie
berichteten wir in den Ausgaben 1
und 12
aus 2004 sowie 2,
3,
5,
6,
11,
12,
13,
14,
15
und 17
aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel.
Die Stellungnahme der BRAK zum
Kommissionsvorschlag finden Sie hier.
Sonstiges
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Zurücknahme
von Gesetzesvorschlägen durch die Kommission
Die Kommission hat im Rahmen ihrer Strategie bessere Rechtssetzung
beschlossen, 68 Gesetzesvorschläge zurückzuziehen. Dem ging eine Prüfung von
183 Gesetzesvorschlägen voraus, die nach dem 1. Januar 2004 vorgelegt wurden.
Die Vorschläge wurden daraufhin überprüft, ob sie - erstens - im Einklang mit
den politischen Zielsetzungen der Lissabon-Strategie stehen und die
Wettbewerbsfähigkeit fördern, ob zweitens - im Legislativverfahren
wesentliche Fortschritte erzielt wurden und ob - drittens - Übereinstimmung mit
den Leitlinien für die Folgenabschätzung besteht. Zurückgenommen werden sollen
u.a. der Verordnungsvorschlag über Verkaufsförderung im Binnenmarkt und der
Richtlinienvorschlag über die Angleichung der Rechtsvorschriften betreffend den
Schutz von Erfindungen durch Gebrauchsmuster. Die Kommission hat die Liste
der zurückgezogenen Vorschläge veröffentlicht.
Die Kommission plant im Oktober 2005
ein neues Arbeitsprogramm zur Vereinfachung der gesamten EU-Gesetzgebung vorzulegen.
Ziel ist die Reduzierung der Gesetzgebung von 80.000 auf 50.000 Seiten.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RA Dr. Wolfgang Eichele, LL.M. und RAin Mila Otto, LL.M. |
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