Büro Brüssel

Ausgabe 18/2005                                                                                                                06.10.2005

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

-          Europäisches Vertragsrecht – Fortschrittsbericht der Kommission

 

Strafrecht

-          Beschluss über Informationsaustausch und Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten

-          Spanien setzt EU- Haftbefehl gegenüber Deutschland aus

-          Annahme der 3. Geldwäscherichtlinie

 

Freizügigkeit

-          Dienstleistungsrichtlinie – Abstimmung im   IMCO verschoben

 

Sonstiges

-          Zurücknahme von Gesetzesvorschlägen durch die Kommission

 


 

Zivilrecht

 

Europäisches Vertragsrecht – Fortschrittsbericht der Kommission

Die Kommission hat am 23. September 2005 ihren Ersten jährlichen Fortschrittsbericht zum Europäischen Vertragsrecht und zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorgelegt.

Zur Erarbeitung des sog. Gemeinsamen Referenzrahmens für das Europäische Vertragsrecht, den die Kommission als Modellgesetz verstanden wissen möchte und der die Qualität und Kohärenz des Gemeinschaftsrechts gewährleisten soll, wurden Netzwerke von Wissenschaftlern, nationalen Experten sowie Praktikern eingerichtet. Das Praktikernetzwerk, das sog. CFR-Net, soll effektiver gestaltet werden: Neben Verbesserungen auf organisatorischer Ebene plant die Kommission die Wissenschaftler aufzufordern, u.a. die Fragen der Definitionen abstrakter Rechtsbegriffe, der Gesamtkohärenz des Referenzrahmen-Entwurfs, der klaren Verdeutlichung und Erklärung politischer Entscheidungen, den Grundsatz der Vertragsfreiheit und der angemessenen Behandlung von Verbraucherverträgen bei der Ausarbeitung neuer oder bei der Revision vorliegender Entwürfe zu berücksichtigen.

Um Synergien mit dem Projekt des Europäischen Vertragsrechts zu nutzen, hat die Kommission eine Überprüfung der gemeinschaftlichen Normen unter dem Gesichtspunkt der Vereinfachung und der Vervollständigung eingeleitet, die im ersten Halbjahr 2006 in einen umfassenden Bericht über die Überprüfung des verbraucherrechtlichen Besitzstandes münden soll. Nach einer breit angelegten Anhörung zu einigen Richtlinien werde sie die verschiedenen politischen Optionen evaluieren und prüfen, ob Rechtssetzungsmaßnahmen erforderlich seien. Hier sei zum einen ein vertikaler Ansatz denkbar, nach dem die geltenden Richtlinien einzeln überarbeitet oder spezielle Sektoren geregelt würden, zum anderen käme ein horizontaler Ansatz in Betracht, also die Regelung übergreifender Grundzüge des Besitzstands.

Über die Arbeiten an einem  Europäischen Vertragsrecht berichteten wir auch in den Ausgaben 5, 20 und 23 aus 2004 und 17 aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel.

 

Strafrecht

 

Beschluss über Informationsaustausch und Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten

Der Beschluss über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten wurde nach seiner Annahme im Rat am 19./20. September 2005 am 30. September 2005 wirksam. Er sieht zur Bekämpfung der terroristischen Bedrohung einen umfassenden Informationsaustausch in allen Phasen von Strafverfahren vor, die wegen terroristischer Straftaten eingeleitet werden: In jedem Mitgliedstaat soll eine spezialisierte Dienststelle nach Maßgabe der innerstaatlichen Rechtvorschriften Zugang zu den einschlägigen Informationen haben. Sofern mehrere Mitgliedstaaten von der Straftat betroffen sein könnten, soll die Dienststelle diese Informationen an Europol und Eurojust übermitteln. Jeder Mitgliedstaat soll zudem sicherstellen, dass Rechtshilfeersuchen sowie Ersuchen um Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten als dringliche Angelegenheit und mit Vorrang behandelt werden. Der Beschluss über die Anwendung besonderer Maßnahmen im Bereich der polizeilichen justiziellen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus (2003/48/JI) wird durch den neuen Rahmenbeschluss aufgehoben.

 

Spanien setzt EU- Haftbefehl gegenüber Deutschland aus

Die spanische Justiz hat bekundet, dass sie das beschleunigte Auslieferungsverfahren, das im Rahmen des Europäischen Haftbefehls eingeführt wurde, gegenüber Deutschland nicht mehr anwenden wolle. Damit wird darauf reagiert, dass von dem betreffenden Verfahren, welches das Bundesverfassungsgericht im Juli 2005 für verfassungswidrig erklärt hat, in Deutschland kein Gebrauch gemacht wird.

Über den Europäischen Haftbefehl berichteten wir bereits in den Ausgaben 13 aus 2004 und 5 aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel.

 

Annahme der 3. Geldwäscherichtlinie

Der Rat der EU hat die 3. Geldwäscherichtlinie am 19. September 2005 ohne weitere Aussprache angenommen, nachdem er bereits am 7. Juni 2005 dem Richtlinienvorschlag zugestimmt und dabei alle vom EP in erster Lesung beschlossenen Änderungen akzeptiert hatte.

Über die 3. Geldwäscherichtlinie haben wir in den Ausgaben 13 und 23 aus 2004 sowie 2, 11, 12 und 16 aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel berichtet.

 

Freizügigkeit

 

Dienstleistungsrichtlinie – Abstimmung im IMCO verschoben

Die für die Sitzung am 4./5. Oktober 2005 geplante Abstimmung im federführenden Ausschuss Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) wurde auf den 21./22. November 2005 verschoben. Die Abstimmung im Plenum wird wegen des veränderten Zeitplans erst im Januar 2006 stattfinden.

Über die Dienstleistungsrichtlinie berichteten wir in den Ausgaben 1 und 12 aus 2004 sowie 2, 3, 5, 6, 11, 12, 13, 14, 15 und 17 aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel.

Die Stellungnahme der BRAK zum Kommissionsvorschlag finden Sie hier.

 

Sonstiges

 

Zurücknahme von Gesetzesvorschlägen durch die Kommission

Die Kommission hat im Rahmen ihrer  Strategie „bessere Rechtssetzung“ beschlossen, 68 Gesetzesvorschläge zurückzuziehen. Dem ging eine Prüfung von 183 Gesetzesvorschlägen voraus, die nach dem 1. Januar 2004 vorgelegt wurden. Die Vorschläge wurden daraufhin überprüft, ob sie - erstens - im Einklang mit den politischen Zielsetzungen der Lissabon-Strategie stehen und die Wettbewerbsfähigkeit fördern, ob – zweitens - im Legislativverfahren wesentliche Fortschritte erzielt wurden und ob - drittens - Übereinstimmung mit den Leitlinien für die Folgenabschätzung besteht. Zurückgenommen werden sollen u.a. der Verordnungsvorschlag über Verkaufsförderung im Binnenmarkt und der Richtlinienvorschlag über die Angleichung der Rechtsvorschriften betreffend den Schutz von Erfindungen durch Gebrauchsmuster. Die Kommission hat die Liste der zurückgezogenen Vorschläge veröffentlicht.

Die Kommission plant im Oktober 2005 ein neues Arbeitsprogramm zur Vereinfachung der gesamten EU-Gesetzgebung vorzulegen. Ziel ist die Reduzierung der Gesetzgebung von 80.000 auf 50.000 Seiten.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RA Dr. Wolfgang Eichele, LL.M. und RAin Mila Otto, LL.M.

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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