Büro Brüssel
Ausgabe
19/2005 20.10.2005
Themen
in dieser Ausgabe: -
Europäisches
Mahnverfahren Ratssitzung -
Informationsaustausch nach dem Grundsatz der
Verfügbarkeit und Datenschutz -
Ratssitzung zur
Vorratsspeicherung von Daten |
-
Maßnahmenpaket
zum Schutz vor Nachahmung und Produktpiraterie -
Berufsanerkennungsrichtlinie
im Amtsblatt veröffentlicht -
Plan D -
EuGH
Personalia |
Zivilrecht
|
Europäisches
Mahnverfahren Ratssitzung
Bereits auf dem informellen Ratstreffen
Anfang September 2005 in Newcastle wurde Einigkeit darüber erzielt, dass das Europäische
Mahnverfahren nur für grenzüberschreitende Fälle Anwendung finden
soll. Hierfür hat sich die BRAK in
ihrer Stellungnahme
stark gemacht. Der Rat möchte den Mitgliedstaaten allerdings die Möglichkeit
einräumen, die Geltung des Verfahrens auch für nationale Fälle zu bestimmen.
Bei dem Ratstreffen am 12. Oktober 2005 sprach sich eine große Mehrheit dafür
aus, dem Antragsteller eine Pflicht zur Beschreibung der Beweise aufzuerlegen:
So könnte das Gericht prima facie die
Erfolgsaussichten beurteilen. Gleichzeitig könnten die Verfahrenskosten gesenkt
werden, da Übersetzungen des Beweisstückes nicht notwendig und ein
automatisiertes Verfahren möglich sei.
Weitere
Informationen finden Sie in den Ausgaben 1, 9, 20,
21
aus 2003, Ausgaben 5, 7,
18
aus 2004 sowie 8,
11
und 16
aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel.
Strafrecht
|
Informationsaustausch nach dem Grundsatz der
Verfügbarkeit und Datenschutz
Die
Kommission hat am 12. Oktober 2005 einen Vorschlag
für einen Rahmenbeschluss über den Austausch von Informationen nach dem
Grundsatz der Verfügbarkeit vorgelegt. Hiermit soll erreicht werden,
dass ein Austausch von strafverfolgungsrelevanten Informationen überall in der
EU nach denselben Bedingungen erfolgt. Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet
werden, dafür Sorge zu tragen, dass strafverfolgungsrelevante Informationen von
gleichwertigen zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten und Europol
mitgenutzt werden können, wenn die Informationen für die ihnen übertragenen
Aufgaben erforderlich sind und kein Ausnahmefall vorliegt. DNS-Profile,
Fingerabdrücke, ballistische Erkenntnisse, Kfz-Halterermittlungen,
Telefonnummern und sonstige Verbindungsdaten sowie Mindestauskünfte zu Identifizierung
von Personen aus Personenstandsregistern sollen im Wege des Onlinezugriffs oder
mit Hilfe einer Indexabfrage ausgetauscht werden. Die Behörde, die auf Grund
des vorgeschlagenen Rahmenbeschlusses die Informationen erhält, soll diese
ausschließlich zu dem Zweck verwenden dürfen, für den sie bereitgestellt
wurden. Ohne vorherige Genehmigung einer Justizbehörde des Mitgliedstaates, der
die Information zur Verfügung gestellt hat, sollen sie nicht als Beweismittel
für das Vorliegen einer Straftat verwendet werden dürfen.
Zeitgleich hat die Kommission den Vorschlag
für einen Rahmenbeschluss über den Schutz personenbezogener Daten, die im
Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet
werden veröffentlicht, mit dem u.a. der Schutz der Grundrechte der
Personen gewährleitstet werden soll, deren Daten im Zusammenhang mit dem
Rahmenbeschluss zum Grundsatz der Verfügbarkeit verarbeitet werden. Außerdem
sollen datenschutzrechtliche Unterschiede in den Mitgliedstaaten abgebaut
werden, die den Austausch sachdienlicher Informationen behindern. Es sollen
einheitliche Bestimmungen über die Vertraulichkeit und Sicherheit der
Faktenverarbeitung, über die Haftung und über auch strafrechtliche Sanktionen
bei unrechtmäßiger Verwendung der Daten durch die zuständigen Behörden sowie
über die den Betroffenen zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe festgelegt
werden.
Ratssitzung zur Vorratsspeicherung von Daten
Auf der Ratssitzung am 12. Oktober 2005
wurde beschlossen, noch in 2005 Einigkeit über die Vorratsdatenspeicherung von
Daten zu erzielen. Allerdings wurde bislang nicht geklärt, ob weiterhin der
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss, der auf einer Initiative der Staaten
Frankreich, Großbritannien, Irland und Schweden beruht, oder der
Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten
unterstützt werden soll. Indes halten die Mehrzahl der Delegationen folgende
Aspekte für unverzichtbar: Für mindestens 12 Monate sollten Festnetz- und
Mobilfunk-Verbindungsdaten gespeichert werden, hierzu sollten auch die Daten
von vergeblichen Anrufversuchen gehören. Nach einer Übergangsfrist von zwei
Jahren sollten auch Internetverbindungen für mindestens sechs Monate der
Speicherpflicht unterliegen. Es soll den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, ob
sie eine Erstattungsregelung für die den Kommunikationsanbietern entstehenden
Zusatzkosten treffen. Der Kommissionsvorschlag sieht eine Erstattungsregelung
vor. Der Rat sprach sich zudem für eine Überprüfung der Effektivität der Maßnahme
nach fünf Jahren aus.
Über die Vorratsspeicherung von Daten
berichteten wir auch in den Ausgaben 22
und 23
aus 2004 sowie 12,
15
und 17
aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel.
Wirtschaftsrecht
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Maßnahmenpaket
zum Schutz vor Nachahmung und Produktpiraterie
Vor
dem Hintergrund der zunehmenden Gefährdung durch mehr und immer bessere
Nachahmungen hat die Kommission hat am 11. Oktober 2005 eine Mitteilung
vorgelegt, die ein Maßnahmenpaket zum Schutz vor Nachahmung und
Produktpiraterie beinhaltet. Durch verbesserte Rechtsvorschriften und Kontrollen
sowie durch Information und Informationsaustausch soll ein besserer Schutz
erreicht werden. Außerdem soll die Partnerschaft zwischen Zoll und Unternehmen
sowie die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich gestärkt werden.
Bereits am 12. Juli 2005 hatte die Kommission Vorschläge
vorgelegt, mit denen die Maßnahmen zur Bekämpfung von Nachahmung und
Produktpiraterie durch strafrechtliche Sanktionen ergänzt werden sollen, indem
das Strafrecht der Mitgliedstaaten angenähert und eine engere europaweite
Zusammenarbeit gefördert wird.
Wir
berichteten hierüber in Ausgabe 14
aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel.
Freizügigkeit
|
Berufsanerkennungsrichtlinie im Amtsblatt
veröffentlicht
Die
Richtlinie
über die Anerkennung von Berufsqualifikationen wurde am 30. September 2005
im Amtsblatt veröffentlicht. Den Mitgliedstaaten wird eine Umsetzungsfrist bis
zum 20. Oktober 2006 eingeräumt. Rechtsanwälte sind aus den Bereichen ausgenommen,
die von der Dienstleistungsrichtlinie (77/249/EWG) und der
Niederlassungsrichtlinie für Rechtsanwälte (98/05/EG) erfasst werden. Für dieses
Ergebnis hatte sich die BRAK bereits im Vorfeld des Kommissionsvorschlags
erfolgreich eingesetzt. Die Anerkennung der Berufsqualifikation für
Rechtsanwälte ist lediglich für die sofortige Niederlassung unter dem
Anwaltstitel des Aufnahmestaates nach Absolvierung der Eignungsprüfung
betroffen (Erwägungsgrund 42). Damit wird die alte Diplomanerkennungsrichtlinie
(89/48/EWG) konsolidiert.
Auch in den
Ausgaben 9
und 11
aus 2004 sowie 10
aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel haben wir über die Berufsqualifikationsrichtlinie
berichtet.
Sonstiges
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Plan
D
Die Kommission hat als Reaktion auf die
Ablehnung der Europäischen Verfassung einen Plan
D - Demokratie, Dialog und Diskussion vorgestellt. Mit ihm soll ein
gemeinsamer Rahmen für umfassende Debatten in den Mitgliedstaaten über die
Zukunft Europas geschaffen werden und ein neuer politischer Konsens zur
Vorbereitung Europas auf die Herausforderungen im 21. Jahrhundert erreicht
werden. Die Ergebnisse der nationalen Debatten sollen zusammengefasst werden
und die Grundlage für die konkrete Planung für die Zukunft Europas bilden. Der
Plan sieht darüber hinaus Initiativen auf europäischer Ebene vor, z.B. eine
stärkere Präsenz der Kommissionsmitglieder in den Mitgliedstaaten, Schaffung
eines Bürgerforums, dessen Empfehlungen in den Entscheidungsprozess einfließen
sollen, und die Schaffung eines Netzwerks von Goodwill-Botschaftern, durch die
der europäischen Debatte mehr Profil verliehen werden soll.
EuGH
Personalia
Die Richter des EuGH wählten am 6.
Oktober 2005 Sir Konrad Schiemann zum Präsidenten der 4. Kammer, Jerzy Makarczyk zum Präsidenten der 5. Kammer
sowie Jiri Malenovský zum Präsidenten der 6. Kammer. Christane Stix-Hackl wurde
zur Ersten Generalanwältin ernannt für den Zeitraum vom 7. Oktober 2005 bis 6.
Oktober 2006.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RA Dr. Wolfgang Eichele, LL.M. und RAin Mila Otto, LL.M. |
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