Büro Brüssel
Ausgabe
08/2006 27.04.2006
Themen
in dieser Ausgabe: -
Anhörung zur
Mediation - Grünbuch über die
Unschuldsvermutung |
-
Vorratsdatenspeicherung
-
Ernennung von Richtern und Generalanwälten beim EuGH -
N-Lex -
UIA-Seminar zum UN-Kaufrecht |
Zivilrecht
|
Anhörung zur Mediation
Am
20. April 2006 fand im Rechtsausschuss des EP eine Anhörung zum Richtlinienvorschlag
über Mediation in Zivil- und Handelssachen statt, an der nationale Experten
aus Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, Deutschland und Österreich
teilnahmen. Hintergrund der Anhörung ist ein Konsultationspapier
des EP, zu dem auch die BRAK
Stellung genommen hat. Auf der Anhörung wurde die Schaffung einer
Mediationsrichtlinie überwiegend als unnötig abgelehnt. Auch nach Überzeugung
der BRAK sollte mehr Wert auf die Förderung von freiwilligen Verhaltenscodizes
gelegt werden. Die Frage, ob ein Mediationsverfahren nur auf grenzüberschreitende
Sachverhalte oder aber, wie es der Richtlinienentwurf vorsieht, auch auf
nationale Fälle Anwendung finden sollte, wurde kontrovers diskutiert. Die Experten
aus Deutschland und Österreich betonten, dass Art. 65 EGV keine ausreichende
Grundlage für eine Anwendung auf nationale Sachverhalte schaffe, diese
Auffassung vertritt auch die BRAK. Einhellig abgelehnt wurde ein
obligatorisches Mediationsverfahren. Eine unfreiwillige Mediation könne nicht
erfolgreich sein, da es am Vertrauen in den Mediator fehle. Auch die BRAK hat
sich - zuletzt in ihrer Stellungnahme
zu dem Fragenkatalog Neufassung des § 15 a EGZPO - wiederholt
gegen die Einführung eines obligatorischen Schlichtungsverfahrens
ausgesprochen. Weitere Diskussionspunkte in der Anhörung waren die
Gewährleistung der Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens sowie die Verbesserung
bzw. Vereinheitlichung der Ausbildung der Mediatoren.
Frühere
Berichte: 2/2006
Strafrecht
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Grünbuch
über die Unschuldsvermutung
Die Kommission hat am 26. April 2006
das Grünbuch
über die Unschuldsvermutung veröffentlicht. Mit ihm soll der Frage nachgegangen
werden, was unter der Unschuldsvermutung zu verstehen ist, ob der Begriff in
den Mitgliedstaaten in derselben Weise verstanden wird und welche Rechte sich
aus ihr ableiten. Hintergrund ist der geplante Aufbau eines Raums der Freiheit,
Sicherheit und des Rechts, in dem die Bürger darauf vertrauen können müssen,
dass EU-weit gleichwertige Verfahrensgarantien gelten.
Die Unschuldsvermutung hat nach Rechtsprechung
des EGMR folgende Merkmale, die die Kommission darstellt: Bis zur Vorlage
ausreichender Beweise, die ein unabhängiges und unparteiisches Gericht von der
Schuld des Angeklagten überzeugen, muss der Angeklagte so behandelt werden, als
hätte er keine Straftat begangen. Die Unschuldsvermutung ist verletzt, wenn ein
Amtsträger Aussagen zur Schuld des Angeklagten trifft, ohne dass diese
nachgewiesen ist oder der Angeklagte von seinen Verteidigungsrechten Gebrauch
machen konnte. Es obliegt dem Staat, die Schuld des Angeklagten zu beweisen,
jeder Zweifel kommt dem Angeklagten zugute. Die Unschuldsvermutung schließt den
Schutz vor Selbstbelastung ein, zu dem das Schweigerecht und das Verbot des
Zwangs zur Selbstbezichtigung gehören. Der Angeklagte darf nur beim Vorliegen
triftiger Gründe in Untersuchungshaft genommen werden. Sein Vermögen darf nur
nach einem fairen Verfahren eingezogen werden.
In ihrem Grünbuch fragt die Kommission
unter anderem, ob den beschriebenen Merkmalen zuzustimmen ist und ob es weitere
Merkmale gibt. Sie interessiert sich außerdem für die Ausgestaltung der
Merkmale der Unschuldsvermutung in den Mitgliedstaaten und die zu ihrer
Gewährleistung getroffenen Vorkehrungen. Die Kommission bittet um Beantwortung
des Grünbuchs bis zum 09. Juni 2006.
Sonstiges
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Vorratsdatenspeicherung
Die
Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten (2006/24/EG) wurde mit
Datum vom 13. April 2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie wird am 03.
Mai 2006 in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie
bis spätestens zum 15. September 2007 umzusetzen. Deutschland hat sich vorbehalten,
die Anwendung der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten betreffend
Internetzugang, Internet-Telefonie und Internet-E-Mail für einen Zeitraum von
18 Monaten ab dem 15. September 2006 zurückzustellen.
Frühere
Berichte finden Sie hier: 22/2004,
23/2004,
12/2005,
15/2005,
17/2005,
19/2005,
22/2005,
23/2005,
4/2006
Ernennung
von Richtern und Generalanwälten beim EuGH
Da die Amtszeit von 13 Richtern und 4
Generalanwälten beim EuGH am 6. Oktober 2006 endet, wurden für die kommende
sechsjährige Amtszeit die Richter Arestis, Borg Barthet, da Cunha Rodrigues,
Jann, Küris, Levits, Malenovsky, Timmermans und Schliemann wiederernannt.
Gleiches gilt für den ehemaligen Generalanwalt Antonio Tizzano, der laut
Beschluss vom 6. April 2006 zunächst bis zum 6. Oktober 2006 zum Richter am
EuGH ernannt wurde. Neu benannt wurden die Richter Jean-Claude Bonichot und Pernilla
Lindh sowie die Generalstaatsanwälte Yves Bot, Ján Manzák, Paolo Mengozzi,
Verica Trstenjak. Die Ernennung eines Richters steht bislang in Ermanglung
eines Vorschlags noch aus.
N-Lex
Auf dem
Ratstreffen am 28. April 2006 wird die österreichische Justizministerin N-Lex
offiziell aus der Taufe heben. Bei N-Lex wird
es sich um ein Internetportal handeln,
über das auf die Rechtsquellen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
zugegriffen werden kann. Das Portal wurde vom Amt für amtliche
Veröffentlichungen der EG in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entwickelt
und wird es ermöglichen, über ein einziges einheitliches Suchformular die
verschiedenen Internetseiten der Mitgliedstaaten abzufragen.
UIA-Seminar
zum UN-Kaufrecht
Aus Anlass des 25-jährigen Bestehens
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf (CISG) und seiner
10-jährigen Geltung in Polen organisiert die UIA
zusammen mit der polnischen Kammer ein Seminar zu den aktuellen Entwicklungen im
internationalen Kaufrecht. Das Seminar wird vom 12.-13. Mai 2006 in
Warschau stattfinden, das Anmeldeformular ist hier abrufbar.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
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0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher und RAin Mila Otto, LL.M. |
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