Büro Brüssel

Ausgabe 08/2006                                                                                                                27.04.2006

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

-        Anhörung zur Mediation

 

Strafrecht

- Grünbuch über die Unschuldsvermutung

 

Sonstiges

-        Vorratsdatenspeicherung

-        Ernennung von Richtern und Generalanwälten beim EuGH

-        N-Lex

-        UIA-Seminar zum UN-Kaufrecht

 


 

Zivilrecht

 

Anhörung zur Mediation

Am 20. April 2006 fand im Rechtsausschuss des EP eine Anhörung zum Richtlinienvorschlag über Mediation in Zivil- und Handelssachen statt, an der nationale Experten aus Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, Deutschland und Österreich teilnahmen. Hintergrund der Anhörung ist ein Konsultationspapier des EP, zu dem auch die BRAK Stellung genommen hat. Auf der Anhörung wurde die Schaffung einer Mediationsrichtlinie überwiegend als unnötig abgelehnt. Auch nach Überzeugung der BRAK sollte mehr Wert auf die Förderung von freiwilligen Verhaltenscodizes gelegt werden. Die Frage, ob ein Mediationsverfahren nur auf grenzüberschreitende Sachverhalte oder aber, wie es der Richtlinienentwurf vorsieht, auch auf nationale Fälle Anwendung finden sollte, wurde kontrovers diskutiert. Die Experten aus Deutschland und Österreich betonten, dass Art. 65 EGV keine ausreichende Grundlage für eine Anwendung auf nationale Sachverhalte schaffe, diese Auffassung vertritt auch die BRAK. Einhellig abgelehnt wurde ein obligatorisches Mediationsverfahren. Eine unfreiwillige Mediation könne nicht erfolgreich sein, da es am Vertrauen in den Mediator fehle. Auch die BRAK hat sich - zuletzt in ihrer Stellungnahme zu dem Fragenkatalog „Neufassung des § 15 a EGZPO“ - wiederholt gegen die Einführung eines obligatorischen Schlichtungsverfahrens ausgesprochen. Weitere Diskussionspunkte in der Anhörung waren die Gewährleistung der Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens sowie die Verbesserung bzw. Vereinheitlichung der Ausbildung der Mediatoren.

Frühere Berichte: 2/2006

 

Strafrecht

 

Grünbuch über die Unschuldsvermutung

Die Kommission hat am 26. April 2006 das Grünbuch über die Unschuldsvermutung veröffentlicht. Mit ihm soll der Frage nachgegangen werden, was unter der Unschuldsvermutung zu verstehen ist, ob der Begriff in den Mitgliedstaaten in derselben Weise verstanden wird und welche Rechte sich aus ihr ableiten. Hintergrund ist der geplante Aufbau eines Raums der Freiheit, Sicherheit und des Rechts, in dem die Bürger darauf vertrauen können müssen, dass EU-weit gleichwertige Verfahrensgarantien gelten.

Die Unschuldsvermutung hat nach Rechtsprechung des EGMR folgende Merkmale, die die Kommission darstellt: Bis zur Vorlage ausreichender Beweise, die ein unabhängiges und unparteiisches Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugen, muss der Angeklagte so behandelt werden, als hätte er keine Straftat begangen. Die Unschuldsvermutung ist verletzt, wenn ein Amtsträger Aussagen zur Schuld des Angeklagten trifft, ohne dass diese nachgewiesen ist oder der Angeklagte von seinen Verteidigungsrechten Gebrauch machen konnte. Es obliegt dem Staat, die Schuld des Angeklagten zu beweisen, jeder Zweifel kommt dem Angeklagten zugute. Die Unschuldsvermutung schließt den Schutz vor Selbstbelastung ein, zu dem das Schweigerecht und das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung gehören. Der Angeklagte darf nur beim Vorliegen triftiger Gründe in Untersuchungshaft genommen werden. Sein Vermögen darf nur nach einem fairen Verfahren eingezogen werden.

In ihrem Grünbuch fragt die Kommission unter anderem, ob den beschriebenen Merkmalen zuzustimmen ist und ob es weitere Merkmale gibt. Sie interessiert sich außerdem für die Ausgestaltung der Merkmale der Unschuldsvermutung in den Mitgliedstaaten und die zu ihrer Gewährleistung getroffenen Vorkehrungen. Die Kommission bittet um Beantwortung des Grünbuchs bis zum 09. Juni 2006.

 

Sonstiges

 

Vorratsdatenspeicherung

Die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten (2006/24/EG) wurde mit Datum vom 13. April 2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie wird am 03. Mai 2006 in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis spätestens zum 15. September 2007 umzusetzen. Deutschland hat sich vorbehalten, die Anwendung der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten betreffend Internetzugang, Internet-Telefonie und Internet-E-Mail für einen Zeitraum von 18 Monaten ab dem 15. September 2006 zurückzustellen.

Frühere Berichte finden Sie hier: 22/2004, 23/2004, 12/2005, 15/2005, 17/2005, 19/2005, 22/2005, 23/2005, 4/2006

 

Ernennung von Richtern und Generalanwälten beim EuGH

Da die Amtszeit von 13 Richtern und 4 Generalanwälten beim EuGH am 6. Oktober 2006 endet, wurden für die kommende sechsjährige Amtszeit die Richter Arestis, Borg Barthet, da Cunha Rodrigues, Jann, Küris, Levits, Malenovsky, Timmermans und Schliemann wiederernannt. Gleiches gilt für den ehemaligen Generalanwalt Antonio Tizzano, der laut Beschluss vom 6. April 2006 zunächst bis zum 6. Oktober 2006 zum Richter am EuGH ernannt wurde. Neu benannt wurden die Richter Jean-Claude Bonichot und Pernilla Lindh sowie die Generalstaatsanwälte Yves Bot, Ján Manzák, Paolo Mengozzi, Verica Trstenjak. Die Ernennung eines Richters steht bislang in Ermanglung eines Vorschlags noch aus.

 

N-Lex

Auf dem Ratstreffen am 28. April 2006 wird die österreichische Justizministerin „N-Lex“ offiziell aus der Taufe heben. Bei „N-Lex“ wird es sich um ein Internetportal handeln, über das auf die Rechtsquellen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugegriffen werden kann. Das Portal wurde vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der EG in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entwickelt und wird es ermöglichen, über ein einziges einheitliches Suchformular die verschiedenen Internetseiten der Mitgliedstaaten abzufragen.

 

UIA-Seminar zum UN-Kaufrecht

Aus Anlass des 25-jährigen Bestehens des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und seiner 10-jährigen Geltung in Polen organisiert die UIA zusammen mit der polnischen Kammer ein Seminar zu den aktuellen Entwicklungen im internationalen Kaufrecht. Das Seminar wird vom 12.-13. Mai 2006 in Warschau stattfinden, das Anmeldeformular ist hier abrufbar.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher und RAin Mila Otto, LL.M.

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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