Büro Brüssel

Ausgabe 09/2006                                                                                                                11.05.2006

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

-        Politische Einigung über Rom II

 

Strafrecht

-        Strafrechtliche Sanktionen bei Nachahmungen und Produktpiraterie

 

 

Sonstiges

-            Grünbuch Europäische Transparenzinitiative

-            EU-Verfassungsvertrag

-            Domain Europa.eu

-            IBA-Jahreskongress

 


 

Zivilrecht

 

Politische Einigung über Rom II

Am 28. April 2006 konnte der Rat Justiz und Inneres über den Vorschlag für eine Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) eine politische Einigung erzielen. Die Verordnung, zu deren Verabschiedung noch die Zustimmung des EP notwendig ist, wird bei Sachverhalten, die Verbindungen zu mehreren Rechtsordnungen haben, bestimmen, welche Normen auf außervertragliche Schuldverhältnisse Anwendung finden. Vorgesehen ist, dass bei unerlaubten Handlungen regelmäßig das Recht des Staates zur Anwendung kommt, in dem der Schaden eingetreten ist, bei ungerechtfertigten Bereicherungen das Recht des Staates, in dem die Bereicherung stattfindet. Die Stellungnahme der BRAK zu dem Verordnungsvorschlag finden Sie hier.

 

Strafrecht

 

Strafrechtliche Sanktionen bei Nachahmungen und Produktpiraterie

Die Kommission hat mit Datum vom 26. April 2006 einen geänderten Richtlinienvorschlag über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vorgelegt, der insbesondere die wirksame Bekämpfung von Nachahmung und Produktpiraterie zum Ziel hat. Mit ihm erweitert die Kommission ihren am 12. Juli 2005 vorgelegten ursprünglichen Richtlinienvorschlag. Den ebenfalls mit Datum vom 12. Juli 2005 vorgelegten Vorschlag für einen Rahmenbeschluss zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Ahndung der Verletzung des geistigen Eigentums hat die Kommission zurückgezogen und die vormals im Rahmenbeschlussvorschlag enthaltenen Bestimmungen über den Strafrahmen sowie die erweiterten Einzelbefugnisse in den neuen Richtlinienvorschlag integriert. Hindergrund ist das EuGH-Urteil vom 13. September 2005 (Rs. C-176/03), das eine Zuständigkeit der Gemeinschaft zum Erlass strafrechtlicher Maßnahmen bejaht, sofern diese sektorbezogen sind und nachweislich notwendig sind, um schwere Defizite bei der Umsetzung der Ziele der Gemeinschaft zu beseitigen.

Der aktuelle Kommissionsvorschlag, der jede vorsätzliche, im gewerblichen Umfang begangene Verletzung eines Rechtes des geistigen Eigentums, den Versuch einer solchen Rechtsverletzung sowie die Beihilfe und Anstiftung dazu als Straftat definiert, sieht als Strafrahmen Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren vor. Als Höchstgeldstrafe sind 100.000 Euro vorgesehen, 300.000 Euro, sofern die Straftat im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begangen wurde oder von der Straftat eine Gefährdung der Gesundheit oder Sicherheit von Personen ausgeht.

Frühere Berichte: 14/2006, 17/2006

 

Sonstiges

 

Grünbuch Europäische Transparenzinitiative

Im Rahmen ihrer im November 2005 gestarteten Transparenzinitiative hat die Kommission am 03. Mai 2006 das Grünbuch Europäische Transparenzinitiative vorgelegt. Es widmet sich den drei Schwerpunkten Transparenz der Lobbyarbeit, Evaluation des Konsultationsstandards der Kommission und Transparenz der Verwendung der im Rahmen geteilter Mittelverwaltung empfangener EU-Gelder.

So fragt die Kommission, ob sie die als „allgemeine Grundsätze und Mindeststandards für die Konsultation betroffener Parteien“ eingeführten Prinzipien zufrieden stellend angewandt habe. Durch die Grundsätze wird die Kommission verpflichtet, Konsultationen klar, präzise und umfänglich abzuhalten und zu gewährleisten, dass betroffene Parteien die Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Außerdem soll sie, ihre Kommunikationskanäle den jeweiligen Zielgruppen anpassen und eingehende Beiträge veröffentlichen.

Zwar sieht die Kommission Handlungsbedarf, um eine größere Transparenz der Lobbyarbeit für die Öffentlichkeit zu erreichen, doch erkennt sie im Grünbuch ausdrücklich die Berechtigung von Lobbyarbeit an: Mit Hilfe von Lobbyisten können die europäischen Institutionen auf wichtige Themen aufmerksam gemacht werden. Mehr Transparenz möchte die Kommission durch die Einrichtung eines freiwilligen Registrierungssystems erreichen, das einen Anreiz zur Teilnahme bieten soll. Bei der Registrierung müssten die Teilnehmer angeben, wen sie vertreten, was ihre Aufgaben sind und aus welchen Mitteln sie finanziert werden. Darüber hinaus müssten sie sich einem Verhaltenskodex unterwerfen, dessen Missachtung sanktioniert werden könnte. Im Gegenzug würden die registrierten Personen über Konsultationen informiert werden. Aus Sicht von Anwälten, die als Lobbyisten auftreten, könnten die Bestrebungen, eine Offenlegungspflicht einzuführen, im Hinblick auf einen möglichen Widerspruch zur Verschwiegenheitspflicht problematisch sein. Der dritte Teil des Grünbuchs der Kommission betrifft die Offenlegung von Informationen über den Empfang von EU-Geldern. Die Kommission favorisiert insoweit eine kohärentere und umfassende Informationspflicht der Mitgliedstaaten. Die Kommission nimmt bis zum 31. August 2006 Antworten zu dem Grünbuch entgegen.

 

EU-Verfassungsvertrag

Der ins Stocken geratene Ratifizierungsprozess des EU-Verfassungsvertrags ist am 09. Mai 2006 durch die Abstimmung in Estland wiederbelebt worden. Mit deutlicher Mehrheit hat das estnische Parlament den EU-Verfassungsvertrag angenommen und damit die Zahl der EU-Länder, die den Verfassungsvertrag ratifiziert haben, auf 15 erhöht. Nächstes Abstimmungsland ist Finnland.

Frühere Berichte: 2/2006, 20/2005, 13/2005

 

Domain Europa.eu

Zum Europatag am 09. Mai 2006 sind die europäischen Institutionen mit einer neuen Identität im Internet gestartet. Statt der bisherigen „europa.eu.int“ – Adressen haben alle EU-Institutionen von nun an Online-Zugang über „europa.eu“. Die Internetdomäne „.eu“ steht Privatpersonen bereits seit 7. April 2006 offen und erfreut sich größter Beliebtheit. Über eine Million Registrierungen liegen bereits vor.

Frühere Berichte: 7/2006, 23/2005

 

IBA-Jahreskongress

Der IBA-Jahreskongress 2006 findet vom 17. – 22. September in Chicago, USA, statt. Zu den zahlreichen Arbeitsgruppen und Vorträgen werden über 3.000 internationale Rechtsanwälte erwartet. Weitere Details zu Veranstaltungsprogramm und Anmeldung finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher und RAin Mila Otto, LL.M.

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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