Büro Brüssel
Ausgabe
18/2006 05.10.2006
Themen
in dieser Ausgabe: -
Umsetzungsbericht und Konsultation zur Fernabsatzrichtlinie -
Berücksichtigung von Verurteilungen -
Schutz personenbezogener Daten - Haager Programm - Gemeinsames
parlamentarisches Treffen |
-
Kapitalschutzrichtlinie -
Konsultation über die Einführung einer Versicherung für
Kosten in Patentstreitigkeiten -
Nationales Vetorecht
bleibt bestehen |
Zivilrecht
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Umsetzungsbericht
und Konsultation zur Fernabsatzrichtlinie
Seit dem 21. September 2006 liegt der Bericht
der Kommission über die Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie vor, mit dem die
Kommission ihrer Berichtspflicht über die Anwendung der 1997 verabschiedeten
und mittlerweile von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzten Fernabsatzrichtlinie
nachkommt. Es seien eine Reihe von Problemen bei der Umsetzung zu verzeichnen,
die auf die Abfassung der Richtlinie zurückzuführen sein könnten. Mit einem der
Mitteilung beiliegenden Fragebogen (Anhang II) leitet die Kommission eine
Konsultation ein. Sie fragt nach nationalen Disparitäten bei der Umsetzung, die
auf Regelungsoptionen sowie die Inanspruchnahme der in der Richtlinie
vorgesehenen Mindestklausel beruhen könnten. Insbesondere die bisherigen
Definitionen, Ausnahmebestimmungen, Frist- und Formerfordernisse sowie das
Widerrufsrecht werden in den Fokus genommen. Diese Konsultation steht im
Zusammenhang mit der Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verbraucherschutz
(Acquis), so dass ein eventueller Vorschlag für die Überarbeitung der
Richtlinie erst nach Abschluss dieser umfassenderen Diagnosephase vorgelegt
werden soll. Die breiter angelegte Überprüfung des Acquis soll noch im Herbst
2006 durch ein Grünbuch eingeleitet werden.
Strafrecht
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Berücksichtigung von Verurteilungen
anderer Mitgliedstaaten
Das
EP hat am 27. September 2006 zum Rahmenbeschlussvorschlag
zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten ergangenen Verurteilungen
in einem neuen Strafverfahren im Rahmen des Konsultationsverfahrens Stellung
genommen. Der im März 2005 veröffentlichte Kommissionsvorschlag soll der Verwirklichung
des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung dienen: Eine frühere Verurteilung
soll in Strafverfahren wegen anderer Straftaten in anderen Mitgliedstaaten
berücksichtigt werden können. Die Aufnahme von Verurteilungen in das
Strafregister eines anderen Mitgliedstaates sollte nach Auffassung des EP dem
geplanten Rahmenbeschluss
über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem
Strafregister vorbehalten bleiben. Das EP fordert darüber hinaus, dass nur
Gerichtsentscheidungen berücksichtigt werden, während der Kommissionsvorschlag
auch Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, für die der Rechtsweg zu den in
Strafsachen zuständigen Gerichten offen steht, einbezieht. Zur Verabschiedung
des Rahmenbeschlusses muss der Rat Einstimmigkeit erzielen.
Schutz
personenbezogener Daten
Das EP, das bereits seit langem
Standards für den Datenschutz im Bereich der justiziellen und polizeilichen
Zusammenarbeit fordert, hat sich am 27. September 2006 für Abänderungen des Rahmenbeschlussvorschlages
über den Schutz personenbezogener Daten ausgesprochen,
um so einen weitergehenden Datenschutz zu erreichen. Das EP betont, dass die
Gewährleistung des Datenschutzes voraussetzt, dass personenbezogene Daten nur
für rechtmäßige und spezifische Zwecke erhoben und verarbeitet werden. Sie
dürften nicht in einer Weise weiterverarbeitet werden, die mit diesen Zwecken
nicht vereinbar sei. Dies gelte auch im Rahmen des zunehmenden
Informationsaustauschs zwischen den Straf- und Justizverfolgungsbehörden.
Außerdem sieht das EP die Einführung einer Mindestklausel vor, nach der die
Mitgliedstaaten über den Rahmenbeschluss hinausgehende Schutzmaßnahmen vorsehen
können sollen. Die Stellungnahme des EP ist nicht bindend, zur Verabschiedung
des Rahmenbeschlusses ist die einstimmige Entscheidung des Rats erforderlich.
Haager
Programm - Gemeinsames parlamentarisches Treffen
Am 2. und 3. Oktober 2006 fand in Brüssel auf
Anregung des EP und des finnischen Parlaments ein Seminar im EP zum Thema
Freiheit, Sicherheit und Justiz statt. Gegenstand der Debatte waren die bei der
Umsetzung des Haager
Programms erzielten Fortschritte und verbleibenden Hemmnisse. In ihrer Mitteilung
vom Juni dieses Jahres hat die Kommission betont, dass eine Reihe von
Hemmnissen des Haager Programms noch die gleichen sind wie jene des
vorangehenden Tampere-Programms, das 2004 auslief. Bei der Bekämpfung von
Terrorismus, Menschenhandel, Finanzverbrechen und Piraterie bestehen die
Schwierigkeiten - so der Tenor der Veranstaltung - nach wie vor hauptsächlich
im Zusammenhang mit der geforderten Einstimmigkeit im Rat bei bestimmten Fragen
und der Umsetzung von Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten. Eine Möglichkeit zur
Überwindung dieser Schwierigkeiten besteht nach Ansicht der Kommission und des
EP in der Anwendung der Brückenklauseln (Art. 42 EUV
und Art. 67 EGV),
die eine Gemeinschaftsmethode vorsehen. Eine verstärkte Anwendung dieser
Klauseln wurde auch wiederholt von den Seminarteilnehmern gefordert. Außerdem
wurde beklagt, dass das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung noch nicht ausreichend
umgesetzt wird.
Wirtschaftsrecht
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Kapitalschutzrichtlinie
Am
15. Oktober 2006 wird die Kapitalschutzrichtlinie
in Kraft treten, mit der eine Vereinfachung und Modernisierung der 2.
gesellschaftsrechtlichen Richtlinie bezweckt wird, die die anwendbaren
Anforderungen für bestimmte kapitalbezogene Maßnahmen von Aktiengesellschaften
festlegt. Ziel ist die Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Aktionärs- und
Gläubigerschutzes. Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten
Aktiengesellschaften gestatten können, Aktien für die Einbringung von - nach
klassischen Anhaltspunkten bewertbaren - Sacheinlagen auszugeben, ohne eine
Bewertung durch einen Sachverständigen vornehmen zu müssen. Außerdem soll es
Aktiengesellschaften ermöglicht werden, flexibler auf die ihren Aktienkurs
beeinflussenden Marktentwicklungen reagieren zu können, indem ihnen der Erwerb
oder die Unterstützung Dritter beim Erwerb eigener Aktien bis in Höhe ihrer
ausschüttungsfähigen Rücklagen gestattet werden soll. Zur Verbesserung der
Einheitlichkeit des Gläubigerschutzes ist vorgesehen, dass Gläubiger, deren
Forderungen aufgrund einer Herabsetzung des Kapitals einer Aktiengesellschaft
gefährdet sind, auf Gerichts- oder Verwaltungsverfahren zurückzugreifen können.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Richtlinie bis zum 15. März 2008
in nationales Recht umzusetzen.
Konsultation
über die Einführung einer Versicherung für Kosten in Patentstreitigkeiten
Die
Kommission hat das Ergebnis
einer Studie zu der Frage der Machbarkeit von Rechtsschutzsystemen für
Patentstreitigkeiten (Anhang)
veröffentlicht. Dieser Studie war eine Untersuchung
zur Einführung eines Rechtsschutzversicherungssystems für Patentstreitigkeiten
vorangegangen. Nunmehr bittet die Kommission alle interessierten Kreise bis zum
31. Dezember 2006 um ihre Meinung
zur Folgestudie Die mögliche Einführung einer Versicherung für Kosten in
Patentstreitigkeiten.
Institutionelles
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Nationales
Vetorecht bleibt bestehen
Keine Einigung erzielten die EU-Justizminister auf
dem informellen
Ministertreffen im Tampere vom 20.-22. September 2006 in der Frage, ob das
nationale Vetorecht bei Abstimmungen betreffend Maßnahmen zur
Terrorismusbekämpfung und in der Zusammenarbeit bei grenzüberschreitender
Strafverfolgung abgeschafft werden soll. Das Vetorecht bleibt somit bestehen.
Insbesondere Deutschland vertrat die Auffassung, dass der geänderte
Abstimmungsmodus mit qualifizierter Mehrheit, der in der derzeit ruhenden
Europäischen Verfassung vorgesehen ist, nicht schon vorher mit der
Brückenklausel eingeführt werden sollte, um eine Unterminierung der
Bemühungen um die Europäische Verfassung ein Hauptanliegen der deutschen
EU-Präsidentschaft 2007 - zu verhindern.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
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0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Mila Otto, LL.M. und Natalie Barth |
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