Büro Brüssel

Ausgabe 21/2006                                                                                                                16.11.2006

Themen in dieser Ausgabe:

Zivilrecht

·         Ratsbeschluss über den Beitritt zur Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

 

Freizügigkeit

·         Dienstleistungsrichtlinie: Abstimmung im Plenum

 

 

 

 

Binnenmarkt

·         Kfz-Haftpflichtversicherung - Ergebnisse der Konsultation

 

Veranstaltungen

·         IBA International Practice Diploma Programme 2007

 

Sonstiges

·         Internetauftritt der Europäischen Kommission in Deutschland


 

Zivilrecht

 

Ratsbeschluss über den Beitritt zur Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

Am 26. Oktober 2007 ist im Amtsblatt der Europäischen Union der Beschluss des Rates über den Beitritt der Gemeinschaft zur Haager Konferenz veröffentlicht worden. Das EP hatte einem Beitritt im September zugestimmt. Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht arbeitet an der fortschreitenden Vereinheitlichung der Regeln des internationalen Privatrechts.

Frühere Berichte: 17/2006

 

Freizügigkeit

 

Dienstleistungsrichtlinie: Abstimmung im Plenum

Das EP hat am 15. November 2006 in zweiter Lesung über die Dienstleistungsrichtlinie abgestimmt und den Gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 24. Juli 2006 mit drei technischen Änderungen gebilligt. Vor der Abstimmung hat Kommissar McCreevy eine formelle Erklärung zu drei Kernpunkten abgegeben: Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie unterstützen. Außerdem wird die Kommission bei der nächsten Überarbeitung der Dienstleistungsrichtlinie erneut detailliert überprüfen, ob eine weitere Harmonisierung bei bestimmten Dienstleistungen notwendig ist. Drittens betonte McCreevy, dass die Richtlinie bereits bestehende nationale Bestimmungen und Praktiken in den Bereichen Arbeitsrecht, Strafrecht, und soziale Dienste nicht berührt. Damit bleibt es aus Sicht der Anwaltschaft bei folgenden hervorzuhebenden Punkten: Art. 3 stellt ausdrücklich klar, dass die berufsspezifischen Richtlinien der allgemeinen horizontalen Dienstleistungsrichtlinie vorgehen. Damit haben auch die anwaltsspezifischen Richtlinien Vorrang. Ferner sagt Art. 17 Nr. 4 ausdrücklich, dass die Dienstleistungsrichtlinie für Rechtsanwälte vom Anwendungsbereich des Prinzips des freien Binnenmarktes ausgenommen wird ebenso wie Vorbehaltsaufgaben, also auch die Rechtsberatung (vgl. Art. 17 Nr. 6). Ausgenommen ist auch die gerichtliche Beitreibung von Forderungen (Art. 17 Nr. 5). Damit wurde allen wichtigen Forderungen der BRAK Rechnung getragen.

Frühere Berichte: 1/2004, 12/2004, 2/2005, 3/2005, 5/2005, 6/2005, 11/2005, 12/2005, 13/2005, 14/2005, 15/2005, 17/2005, 18/2005, 22/2005, 3/2006, 7/2006, 15/2006, 20/2006

 

Binnenmarkt

 

Kfz-Haftpflichtversicherung - Ergebnisse der Konsultation

Die Kommission hat am 13. November 2006 die Ergebnisse der im April eingeleiteten Online-Konsultation zu Fragen der Kfz-Haftpflichtversicherung (leider nur in englischer Sprache) veröffentlicht. Ziel der Kfz-Haftpflichtrichtlinien ist die Einbeziehung aller Fahrzeuge in der EU in die Haftpflichtversicherung sowie der bessere Schutz von Unfallopfern. Die Online-Konsultation betraf Fragen zur Deckung von Anwalts- und Gerichtskosten. Außerdem stand der Mechanismus der Schadensregulierungsbeauftragten im Fokus. Laut Ankündigung der Kommission werden die Antworten in einen Bericht der Kommission an EP und Rat Eingang finden.

Frühere Berichte: 7/2006

 

Veranstaltungen

 

IBA International Practice Diploma Programme 2007

Die International Bar Association (IBA) bietet gemeinsam mit dem College of Law of England and Wales ein berufsbegleitendes Fortbildungsprogramm für Juristen in Form von Fernkursen an. Das Kursangebot „International Practice 2007“ umfasst „Diplomas“ in zehn verschiedenen Rechtsbereichen, darunter z.B. Internationales Gesellschaftsrecht, Internationale Fusionen und Übernahmen, Internationales Wettbewerbsrecht, Internationale Schiedsverfahren und Menschenrechte. Die Kursdauer beträgt ca. sechs Monate. Für die Kursteilnahme ist keine Mitgliedschaft bei der IBA erforderlich.

 

Sonstiges

 

Internetauftritt der Europäischen Kommission in Deutschland

Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland hat eine neu gestaltete Internetseite. Die Seite ist unter http://ec.europa.eu/deutschland/index_de.htm abrufbar.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Mila Otto, LL.M. und Natalie Barth

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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