Büro Brüssel

Ausgabe 04/2008                                                                                                                28.02.2008

Themen in dieser Ausgabe:

Zivilrecht

- Verbraucherkreditrichtlinie – Stellungnahme der

  Kommission

- Europäischer Preis für Verbesserung und

  Innovationen in der Ziviljustiz

 

Wirtschaftsrecht

- Urheberrecht - Konsultation zu  

  Vergütungsabgaben und Verlängerung der

  Schutzdauer

 

 

 

 

Strafrecht

- EP lehnt Bericht zu Terrorismusbekämpfung ab

 

Europäische Union

- Überwältigende Mehrheit für Vertrag von Lissabon

- oneseat.eu auf der Tagesordnung der EU

 


 

Zivilrecht

 

Verbraucherkreditrichtlinie – Stellungnahme der Kommission

Nachdem das EP am 6. Januar 2008 in zweiter Lesung über die Verbraucherkreditrichtlinie abgestimmt und sich für Änderungen am Wortlaut des Gemeinsamen Standpunkts ausgesprochen hat, hat die Kommission am 25. Februar 2008 ihr Einverständnis mit den Änderungen erklärt und ihren Vorschlag gemäß Art. 250 Abs. 2 EG entsprechend geändert. Der Abstimmung im EP waren Verhandlungen von Rat, EP und Kommission voraus gegangen. Mit der Richtlinie soll ein transparenterer und effizienterer Markt für Kleinkredite zwischen 200 und 75.000 € geschaffen werden. Der Verbraucher soll größere Rechtssicherheit bei dem Abschluss grenzüberschreitender Verträge erfahren. Die Richtlinie sieht vor, den Kreditnehmer durch die europaweite Verwendung eines Standardformulars ausreichend über den Kreditvertrag zu informieren. Hierin finden sich dann Informationen über den Gesamtkreditvertrag, die Laufzeit, das Rücktrittsrecht und den effektiven Jahreszins.

Die wichtigste Neuerung betrifft die Entschädigung im Falle der vorzeitigen Rückzahlung des Kredits. Die Kommission erklärt sich zufrieden mit dem Ergebnis der zweiten Lesung, insbesondere mit der Harmonisierung der vorvertraglichen und vertraglichen Information und des effektiven Jahreszinses. Beim ebenfalls harmonisierten Rücktrittsrecht, bei dem die Mitgliedstaaten unter sehr eng begrenzten Bedingungen die Rücktrittsfrist von 14 auf 7 Tage verkürzen können, hätte sich die Kommission wie bei der Entschädigung im Falle vorzeitiger Rückzahlung eine noch weiter gehende Harmonisierung gewünscht.

Frühere Berichte: 6/2007, 10/2007

 

Europäischer Preis für Verbesserung und Innovationen in der Ziviljustiz

Anlässlich des 6. Europäischen Tages der Ziviljustiz, der 2003 eingeführt wurde, um den europäischen Bürgern die Ziviljustiz näher zu bringen, werden im Wettbewerb „Kristallwaage der Justiz" innovative und effizienzsteigernde Modelle der europäischen Gerichtsbarkeit ausgezeichnet. Ziel des Programms ist es, die gegenseitige Kenntnis der Rechtssysteme und der Rechtspflege in den Mitgliedstaaten in Zivilsachen zu verbessern sowie den Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Praktiken zu fördern. An dem Wettbewerb können sich Gerichte, Anwaltschaften, Vereinigungen von Angehörigen der Rechtsberufe und sonstige für den justiziellen Bereich zuständige Instanzen eines Mitgliedstaats der EU oder des Europarates beteiligen. Die Bewerbungen können bis zum 1. Juni 2008 eingereicht werden. Der Preis wird von der EU-Kommission und dem Europarat ausgelobt und am 24.Oktober 2008 verliehen.

Frühere Berichte: 20/2005

 

Wirtschaftsrecht

 

Urheberrecht - Konsultation zu Vergütungsabgaben und Verlängerung der Schutzdauer

Die Kommission hat am 14. Februar 2008 eine Konsultation im Bereich des Urheberrechts eingeleitet. Die Konsultation, die bis zum 18. April 2008 läuft, befasst sich mit dem Funktionieren der derzeit sehr unterschiedlich geregelten nationalen Vergütungsabgaben für Privatkopien. Auf Grundlage der Konsultationsergebnisse will die GD Binnenmarkt im Juni 2008 eine Anhörung durchführen, um eine Strategie zur Überwindung der Diskrepanzen zu entwickeln.

Gleichzeitig hat Kommissar McCreevy die Vorlage eines Vorschlags zur Verlängerung der Schutzdauer für Tonträger und ausübende Künstler von derzeit 50 auf 95 Jahre noch vor der Sommerpause 2008 angekündigt.

 

Strafrecht

 

EP lehnt Bericht zu Terrorismusbekämpfung ab

Der Vorschlag für eine Empfehlung an den Rat zu den Faktoren, die eine Unterstützung des Terrorismus und die Rekrutierung von Terroristen begünstigen, konnte am 19. Februar 2008 keine Mehrheit im Plenum des EP finden. 332 Abgeordnete stimmten gegen den Bericht, 241 dafür, 87 enthielten sich der Stimme.

Der Bericht, mit dem der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) eine „umfassende Strategie" gegen Terrorismus fordert, enthält Empfehlungen an den Rat, der Terrorismusbekämpfung nach wie vor Priorität einzuräumen. U. a. wird geraten, bei den Mitgliedstaaten darauf zu bestehen, dass sie die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit in Strafsachen auf EU-Ebene verstärken. Gleichzeitig wird betont, dass die Bekämpfung der Radikalisierung und Gewaltbereitschaft zwingend unter uneingeschränkter und strenger Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten, insbesondere der Meinungsfreiheit und des Rechts auf ein faires Verfahren, erfolgen muss. Die Mitgliedstaaten sollten die Schwierigkeiten überwinden, die dazu führen, dass derzeit im Rat die Annahme wichtiger legislativer Maßnahmen, wie des Rahmenbeschlusses über Verfahrensgarantien in Strafverfahren, blockiert wird. Die Kodifizierung von Mindestgarantien in Strafverfahren hält auch die BRAK für dringend notwendig.  Hintergrund der Ablehnung der Empfehlung waren Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Instrumente zur Terrorismusbekämpfung.

Mit der Aktualisierung des Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung, der die slowenische Ratspräsidentschaft hohe Priorität einräumt, werden sich die Justiz- und Innenminister auf der Ratssitzung am 28. Februar 2008 erneut befassen.

Frühere Berichte: 21/2007

 

Europäische Union

 

Überwältigende Mehrheit für Vertrag von Lissabon

In seiner Plenarsitzung am 20. Februar 2008 stimmte das EP mit großer Mehrheit für den Vertrag von Lissabon: Den Bericht des Sozialdemokraten Richard Corbett und des Konservativen Íñigo Méndez de Vigo nahmen die Abgeordneten mit 525 Ja- und 115 Nein-Stimmen bei 29 Enthaltungen an. Hervorgehoben wurde die bessere demokratische Kontrolle und verbesserte Entscheidungsfähigkeit durch die Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens sowie die Kontrolle der nationalen Parlamente sowie die Stärkung der Rechte der Bürger durch die Grundrechte-Charta und die Ermöglichung von EU-Bürgerinitiativen.

Kritik erfuhr die  Aufnahme von Sonderbestimmungen für einige Mitgliedstaaten, so die Ausweitung des „opt-in"-Systems bezüglich der polizeilichen Zusammenarbeit und des Strafrechts für Großbritannien und Irland, die Begrenzung der Auswirkungen der Charta auf das innerstaatliche Recht von Großbritannien und Polen sowie den zusätzlichen parlamentarischen Sitz für Italien.

Damit Bürger bei den Europawahlen im Juni 2009 ihre Stimme „in voller Kenntnis des neuen institutionellen Rahmen der Union" abgeben könnten, komme es nun auf die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten noch in 2008 an und auf eine umgehende Veröffentlichung der kodifizierten Fassung der geänderten Verträge.

Frühere Berichte: 20/2007, 22/2007, 03/2008

oneseat.eu auf der Tagesordnung

Der Petitionsausschuss des EP hat sich am 25. Februar 2008 erstmals mit der Initiative für nur einen Sitz des EP befasst. Hintergrund ist eine Petition, mit der sich bis September 2006 bereits 1 Mio. Bürger für einen einzigen Sitz des EP in Brüssel und damit ein Ende der monatlichen Umzüge zu den Sitzungen nach Strassburg eingesetzt haben. Ziel ist es, jährlich Kosten in Höhe von 200 Millionen Euro einzusparen. Die Änderung des Sitzes des EP liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Mila Otto, LL.M. und Natalie Barth

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

Der Newsletter ist im Internet unter www.BRAK.de abrufbar und kann auch dort be- oder abbestellt werden.

Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an brak.bxl@brak.eu.