Büro Brüssel
Ausgabe 04/2008 28.02.2008
Themen in dieser
Ausgabe: -
Verbraucherkreditrichtlinie Stellungnahme der Kommission - Europäischer Preis für
Verbesserung und Innovationen in der Ziviljustiz - Urheberrecht -
Konsultation zu Vergütungsabgaben und Verlängerung der Schutzdauer |
- EP lehnt Bericht zu Terrorismusbekämpfung ab Europäische Union - Überwältigende Mehrheit für Vertrag von Lissabon -
oneseat.eu auf der Tagesordnung der EU |
Zivilrecht
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Verbraucherkreditrichtlinie Stellungnahme der Kommission
Nachdem das EP am 6. Januar 2008 in zweiter Lesung über die Verbraucherkreditrichtlinie abgestimmt und sich für Änderungen am Wortlaut des Gemeinsamen Standpunkts ausgesprochen hat, hat die Kommission am 25. Februar 2008 ihr Einverständnis mit den Änderungen erklärt und ihren Vorschlag gemäß Art. 250 Abs. 2 EG entsprechend geändert. Der Abstimmung im EP waren Verhandlungen von Rat, EP und Kommission voraus gegangen. Mit der Richtlinie soll ein transparenterer und effizienterer Markt für Kleinkredite zwischen 200 und 75.000 geschaffen werden. Der Verbraucher soll größere Rechtssicherheit bei dem Abschluss grenzüberschreitender Verträge erfahren. Die Richtlinie sieht vor, den Kreditnehmer durch die europaweite Verwendung eines Standardformulars ausreichend über den Kreditvertrag zu informieren. Hierin finden sich dann Informationen über den Gesamtkreditvertrag, die Laufzeit, das Rücktrittsrecht und den effektiven Jahreszins.
Die wichtigste Neuerung betrifft die Entschädigung im Falle der vorzeitigen Rückzahlung des Kredits. Die Kommission erklärt sich zufrieden mit dem Ergebnis der zweiten Lesung, insbesondere mit der Harmonisierung der vorvertraglichen und vertraglichen Information und des effektiven Jahreszinses. Beim ebenfalls harmonisierten Rücktrittsrecht, bei dem die Mitgliedstaaten unter sehr eng begrenzten Bedingungen die Rücktrittsfrist von 14 auf 7 Tage verkürzen können, hätte sich die Kommission wie bei der Entschädigung im Falle vorzeitiger Rückzahlung eine noch weiter gehende Harmonisierung gewünscht.
Frühere
Berichte: 6/2007,
10/2007
Europäischer
Preis für Verbesserung und Innovationen in der Ziviljustiz
Anlässlich des 6. Europäischen Tages der Ziviljustiz,
der 2003 eingeführt wurde, um den europäischen Bürgern die Ziviljustiz näher zu
bringen, werden im Wettbewerb Kristallwaage
der Justiz" innovative und effizienzsteigernde Modelle der
europäischen Gerichtsbarkeit ausgezeichnet. Ziel des Programms ist es, die
gegenseitige Kenntnis der Rechtssysteme und der Rechtspflege in den
Mitgliedstaaten in Zivilsachen zu verbessern sowie den Austausch von
Informationen, Erfahrungen und bewährten Praktiken zu fördern. An dem
Wettbewerb können sich Gerichte, Anwaltschaften, Vereinigungen von Angehörigen
der Rechtsberufe und sonstige für den justiziellen Bereich zuständige Instanzen
eines Mitgliedstaats der EU oder des Europarates beteiligen. Die Bewerbungen
können bis zum 1. Juni 2008 eingereicht werden. Der Preis wird von der
EU-Kommission und dem Europarat ausgelobt und am 24.Oktober 2008 verliehen.
Frühere Berichte: 20/2005
Wirtschaftsrecht
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Urheberrecht - Konsultation zu Vergütungsabgaben und Verlängerung der Schutzdauer
Die Kommission hat am 14. Februar 2008 eine Konsultation im Bereich des Urheberrechts eingeleitet. Die Konsultation, die bis zum 18. April 2008 läuft, befasst sich mit dem Funktionieren der derzeit sehr unterschiedlich geregelten nationalen Vergütungsabgaben für Privatkopien. Auf Grundlage der Konsultationsergebnisse will die GD Binnenmarkt im Juni 2008 eine Anhörung durchführen, um eine Strategie zur Überwindung der Diskrepanzen zu entwickeln.
Gleichzeitig hat Kommissar McCreevy die Vorlage eines Vorschlags zur Verlängerung der Schutzdauer für Tonträger und ausübende Künstler von derzeit 50 auf 95 Jahre noch vor der Sommerpause 2008 angekündigt.
Strafrecht
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EP lehnt Bericht zu Terrorismusbekämpfung ab
Der Vorschlag
für eine Empfehlung an den Rat zu den Faktoren, die eine Unterstützung des
Terrorismus und die Rekrutierung von Terroristen begünstigen, konnte am 19.
Februar 2008 keine Mehrheit im Plenum des EP finden. 332 Abgeordnete stimmten
gegen den Bericht, 241 dafür, 87 enthielten sich der Stimme.
Der Bericht, mit dem der Ausschuss
für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) eine umfassende
Strategie" gegen Terrorismus fordert, enthält Empfehlungen an den Rat, der
Terrorismusbekämpfung nach wie vor Priorität einzuräumen. U. a. wird geraten,
bei den Mitgliedstaaten darauf zu bestehen, dass sie die justizielle und
polizeiliche Zusammenarbeit in Strafsachen auf EU-Ebene verstärken.
Gleichzeitig wird betont, dass die Bekämpfung der Radikalisierung und
Gewaltbereitschaft zwingend unter uneingeschränkter und strenger Achtung der
Grundrechte und Grundfreiheiten, insbesondere der Meinungsfreiheit und des
Rechts auf ein faires Verfahren, erfolgen muss. Die Mitgliedstaaten sollten die
Schwierigkeiten überwinden, die dazu führen, dass derzeit im Rat die Annahme
wichtiger legislativer Maßnahmen, wie des Rahmenbeschlusses
über Verfahrensgarantien in Strafverfahren, blockiert wird. Die
Kodifizierung von Mindestgarantien
in Strafverfahren hält auch die BRAK für dringend notwendig.
Hintergrund der Ablehnung der Empfehlung waren Meinungsverschiedenheiten
bezüglich der Instrumente zur Terrorismusbekämpfung.
Mit der Aktualisierung des Rahmenbeschlusses
zur Terrorismusbekämpfung, der die slowenische Ratspräsidentschaft hohe
Priorität einräumt, werden sich die Justiz- und Innenminister auf der
Ratssitzung am 28. Februar 2008 erneut befassen.
Frühere Berichte: 21/2007
Europäische Union
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Überwältigende Mehrheit für Vertrag von Lissabon
In seiner Plenarsitzung am 20. Februar 2008 stimmte das EP mit großer Mehrheit für den Vertrag von Lissabon: Den Bericht des Sozialdemokraten Richard Corbett und des Konservativen Íñigo Méndez de Vigo nahmen die Abgeordneten mit 525 Ja- und 115 Nein-Stimmen bei 29 Enthaltungen an. Hervorgehoben wurde die bessere demokratische Kontrolle und verbesserte Entscheidungsfähigkeit durch die Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens sowie die Kontrolle der nationalen Parlamente sowie die Stärkung der Rechte der Bürger durch die Grundrechte-Charta und die Ermöglichung von EU-Bürgerinitiativen.
Kritik erfuhr die Aufnahme von Sonderbestimmungen für einige Mitgliedstaaten, so die Ausweitung des opt-in"-Systems bezüglich der polizeilichen Zusammenarbeit und des Strafrechts für Großbritannien und Irland, die Begrenzung der Auswirkungen der Charta auf das innerstaatliche Recht von Großbritannien und Polen sowie den zusätzlichen parlamentarischen Sitz für Italien.
Damit Bürger bei den Europawahlen im Juni 2009 ihre Stimme in voller Kenntnis des neuen institutionellen Rahmen der Union" abgeben könnten, komme es nun auf die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten noch in 2008 an und auf eine umgehende Veröffentlichung der kodifizierten Fassung der geänderten Verträge.
Frühere Berichte: 20/2007,
22/2007,
03/2008
oneseat.eu auf der Tagesordnung
Der Petitionsausschuss des EP hat sich am 25. Februar 2008 erstmals mit der Initiative für nur einen Sitz des EP befasst. Hintergrund ist eine Petition, mit der sich bis September 2006 bereits 1 Mio. Bürger für einen einzigen Sitz des EP in Brüssel und damit ein Ende der monatlichen Umzüge zu den Sitzungen nach Strassburg eingesetzt haben. Ziel ist es, jährlich Kosten in Höhe von 200 Millionen Euro einzusparen. Die Änderung des Sitzes des EP liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
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0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Mila Otto, LL.M. und Natalie Barth |
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