Büro Brüssel

Ausgabe 06/2008                                                                                                                27.03.2008

Themen in dieser Ausgabe:

Strafrecht

-         Erleichterte Ahndung von Verkehrsverstößen

-         Kommissionsvorschlag zur Strafbarkeit  von Meeresverschmutzung

 

 

 

Institutionen

-         50 Jahre Europäisches Parlament

 

Veranstaltungen

-         ABA Jahresversammlung

-         ECBA Frühjahrskonferenz

 


 

 

Strafrecht

 

Erleichterte Ahndung von Verkehrsverstößen

Die Kommission hat am 19. März 2008 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der die Ahndung von Verkehrsverstößen in anderen Mitgliedstaaten erleichtern soll. Derzeit würden Verkehrsverstöße oft nicht verfolgt, wenn sie mit einem Fahrzeug begangen werden, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist. Der bestehende Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und –bußen greift erst, wenn eine Geldbuße nicht gezahlt wird und eine rechtskräftige Verurteilung zur Zahlung vorliegt. Demgegenüber betrifft der vorliegende Vorschlag den Zeitpunkt vor der endgültigen Sanktion: Bei Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheit im Straßenverkehr, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und Überfahren einer roten Ampel soll ein einzurichtendes EU-Netz für den elektronischen Datenaustausch dabei helfen, den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln. Auf dieser Grundlage könnte der Deliktsstaat auf Grundlage eines Formblatts einen Deliktsbescheid erlassen, der die Schilderung der Einzelheiten des Delikts, die Höhe der zu zahlenden Geldbuße sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. Der Halter erhielte den Bescheid in der Amtssprache seines Wohnsitzstaates.

Der Vorschlag ist eine Maßnahme zur Realisierung des von der EU im Bereich der Straßenverkehrssicherheit seit 2001 verfolgten Ziels, die Zahl der tödlichen Unfälle – 2001 verunglückten 54 000 Personen tödlich - innerhalb von zehn Jahren zu halbieren.

 

Kommissionsvorschlag zur Strafbarkeit von Meeresverschmutzung

Die Kommission hat am 11. März 2008 einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie über Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße vorgelegt. Hintergrund ist die Nichtigkeitserklärung des Rahmenbeschlusses über die Meeresverschmutzung, der sich auf die Art und Höhe strafrechtlicher Sanktionen bezog, durch den EuGH. In dem Urteil vom 23. Oktober 2007 unterstrich der Gerichtshof seine Rechtsprechung aus September 2005, aufgrund derer die Kommission bereits die Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vorgeschlagen hat: Nach dem EG-Vertrag besteht eine Kompetenz der Gemeinschaft zum Erlass von Rechtsakten, die zur Wirksamkeit von Gemeinschaftszielen notwendigen strafrechtlichen Sanktionen zu normieren. Gleichzeitig stellte der EuGH in diesem Urteil fest, dass die Zuständigkeit der Gemeinschaft nicht soweit reicht, auch Art und Maß der anzuwendenden strafrechtlichen Maßnahmen zu bestimmen.

Nach der vorgeschlagenen Richtlinie, die den für nichtig erklärten Rahmenbeschluss ersetzen soll, sollen Verstöße i. S. der Richtlinie über die Meeresverschmutzung durch Schiffe als Straftaten definiert werden, sofern sie auf Vorsatz, Leichtfertigkeit oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Umfasst sind auch die Anstiftung und Beihilfe. Die Mitgliedstaaten sollen eine Ahndung durch „wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen“ vorsehen.

Zu dem Richtlinienvorschlag über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt hatte auch die BRAK Stellung genommen. Den Bedenken gegen die zunächst vorgesehne umfassende Anweisung zum Erlass strafrechtlicher Tatbestände und Sanktionen ist im Hinblick auf die Klarstellung im Urteil aus Oktober 2007 im überarbeiteten Vorschlag Rechnung getragen.

Frühere Berichte: 17/2005, 22/2005, 03/2007, 20/2007

 

Institutionen

 

50 Jahre Europäisches Parlament

Das EP, ursprünglich unter dem Namen „Europäische Parlamentarische Versammlung“ gegründet, feierte am 19. März 2008 sein 50-jähriges Bestehen. Das EP hat sich seit seiner Gründung im Jahre 1958 von einem lediglich beratenden, mit 142 Vertretern aus sechs Staaten besetzten Parlament, zum größten direkt gewählten Parlament der Welt mit 785 Abgeordneten, die 500 Millionen Bürger vertreten, entwickelt.

Die Rolle des EP wurde unter anderem durch die Verträge von Luxemburg und Maastricht kontinuierlich gestärkt und mit der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon wird das EP in der Regel gleichberechtigt neben dem Rat über europäische Gesetze entscheiden.

 

Veranstaltungen

 

ABA Jahresversammlung

Vom 7. bis 12. August 2008 wird die American Bar Association (ABA) ihre 130. Jahresversammlung in New York (USA) abhalten. Die Anmeldung kann online vorgenommen werden.

 

ECBA Frühjahrskonferenz

Am 25. und 26. April 2008 findet die Frühjahrskonferenz der ECBA, der European Criminal Bar Association, in Amsterdam statt. Auf der Konferenz, die dem Thema “Berufsgeheimnis und Abwesenheitsverfahren – Ethisches Dilemma und praktische Lösungen für Strafverteidiger“ gewidmet ist, werden auch die Wahlen für den Vorstand und das Präsidium der ECBA stattfinden. Die Anmeldung für die Konferenz ist online möglich.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Mila Otto, LL.M. und Natalie Barth

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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