Büro
Brüssel
Ausgabe
06/2008 27.03.2008
Themen
in dieser Ausgabe: -
Erleichterte
Ahndung von Verkehrsverstößen -
Kommissionsvorschlag
zur Strafbarkeit von
Meeresverschmutzung |
-
50 Jahre Europäisches
Parlament -
ABA Jahresversammlung -
ECBA
Frühjahrskonferenz |
Strafrecht
|
Erleichterte
Ahndung von Verkehrsverstößen
Die Kommission hat am 19. März 2008
einen Richtlinienvorschlag
vorgelegt, der die Ahndung von Verkehrsverstößen in anderen Mitgliedstaaten
erleichtern soll. Derzeit würden Verkehrsverstöße oft nicht verfolgt, wenn sie
mit einem Fahrzeug begangen werden, das in einem anderen Mitgliedstaat
zugelassen ist. Der bestehende Rahmenbeschluss
zur gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und bußen greift erst, wenn
eine Geldbuße nicht gezahlt wird und eine rechtskräftige Verurteilung zur
Zahlung vorliegt. Demgegenüber betrifft der vorliegende Vorschlag den Zeitpunkt
vor der endgültigen Sanktion: Bei Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheit im
Straßenverkehr, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und Überfahren einer roten
Ampel soll ein einzurichtendes EU-Netz für den elektronischen Datenaustausch
dabei helfen, den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln. Auf dieser Grundlage
könnte der Deliktsstaat auf Grundlage eines Formblatts einen Deliktsbescheid
erlassen, der die Schilderung der Einzelheiten des Delikts, die Höhe der zu
zahlenden Geldbuße sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. Der Halter
erhielte den Bescheid in der Amtssprache seines Wohnsitzstaates.
Der Vorschlag ist eine Maßnahme zur
Realisierung des von der EU im Bereich der Straßenverkehrssicherheit seit 2001
verfolgten Ziels, die Zahl der tödlichen Unfälle 2001 verunglückten 54 000
Personen tödlich - innerhalb von zehn Jahren zu halbieren.
Kommissionsvorschlag zur Strafbarkeit
von Meeresverschmutzung
Die
Kommission hat am 11. März 2008 einen Richtlinienvorschlag
zur Änderung der Richtlinie über Meeresverschmutzung durch Schiffe und die
Einführung von Sanktionen für Verstöße vorgelegt. Hintergrund ist die
Nichtigkeitserklärung des Rahmenbeschlusses über die Meeresverschmutzung, der
sich auf die Art und Höhe strafrechtlicher Sanktionen bezog, durch den EuGH. In
dem Urteil
vom 23. Oktober 2007 unterstrich der
Gerichtshof
seine Rechtsprechung aus
September 2005, aufgrund derer die Kommission bereits die Richtlinie
über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vorgeschlagen hat: Nach dem EG-Vertrag
besteht eine Kompetenz der Gemeinschaft zum Erlass von Rechtsakten, die zur
Wirksamkeit von Gemeinschaftszielen notwendigen strafrechtlichen Sanktionen zu
normieren. Gleichzeitig stellte der EuGH
in diesem Urteil fest, dass die Zuständigkeit der Gemeinschaft nicht soweit
reicht, auch Art und Maß der anzuwendenden strafrechtlichen Maßnahmen zu bestimmen.
Nach
der vorgeschlagenen Richtlinie, die den für nichtig erklärten Rahmenbeschluss
ersetzen soll, sollen Verstöße i. S. der Richtlinie über die
Meeresverschmutzung durch Schiffe als Straftaten definiert werden, sofern sie
auf Vorsatz, Leichtfertigkeit oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Umfasst sind auch die Anstiftung und Beihilfe. Die Mitgliedstaaten sollen eine
Ahndung durch wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen vorsehen.
Zu dem Richtlinienvorschlag über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt hatte auch die BRAK Stellung genommen. Den Bedenken gegen die zunächst vorgesehne umfassende Anweisung zum Erlass strafrechtlicher Tatbestände und Sanktionen ist im Hinblick auf die Klarstellung im Urteil aus Oktober 2007 im überarbeiteten Vorschlag Rechnung getragen.
Frühere Berichte: 17/2005,
22/2005,
03/2007,
20/2007
Institutionen
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50 Jahre Europäisches Parlament
Das
EP,
ursprünglich unter dem Namen Europäische Parlamentarische Versammlung
gegründet, feierte am 19. März 2008 sein 50-jähriges Bestehen. Das EP hat sich
seit seiner Gründung im Jahre 1958 von einem lediglich beratenden, mit 142
Vertretern aus sechs Staaten besetzten Parlament, zum größten direkt gewählten
Parlament der Welt mit 785 Abgeordneten, die 500 Millionen Bürger vertreten,
entwickelt.
Die
Rolle des EP wurde unter anderem durch die Verträge von Luxemburg und
Maastricht kontinuierlich gestärkt und mit der Ratifizierung des Vertrags
von Lissabon wird das EP in der Regel gleichberechtigt neben dem Rat über
europäische Gesetze entscheiden.
Veranstaltungen
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ABA Jahresversammlung
Vom
7. bis 12. August 2008 wird die American Bar
Association (ABA) ihre 130. Jahresversammlung in New York (USA) abhalten.
Die Anmeldung kann online
vorgenommen werden.
ECBA Frühjahrskonferenz
Am 25. und
26. April 2008 findet die Frühjahrskonferenz der ECBA, der European Criminal Bar
Association, in Amsterdam statt. Auf der Konferenz, die dem Thema
Berufsgeheimnis und Abwesenheitsverfahren Ethisches Dilemma und praktische
Lösungen für Strafverteidiger gewidmet ist, werden auch die Wahlen für den
Vorstand und das Präsidium der ECBA stattfinden. Die Anmeldung für die
Konferenz ist online
möglich.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Mila Otto, LL.M. und Natalie Barth |
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