Büro
Brüssel
Ausgabe
19/2008 30.10.2008
Themen
in dieser Ausgabe: -
EP befürwortet Rom-III-Verordnung -
Einigung über Unterhaltsverordnung -
EP stimmt Timeshare-Richtlinie zu -
Richtlinie über
strafrechtlichen Schutz der Umwelt verabschiedet -
Entschließung des EP zur Europäischen Beweisanordnung -
Ausrichtung des Rates zum EU-Strafregisterinformationssystem (ECRIS) |
-
Neue Handelskommissarin -
Europäischer Tag der Ziviljustiz |
Zivilrecht
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EP
befürwortet Rom-III-Verordnung
Das EP hat sich am 21. Oktober 2008 mit dem Verordnungsvorschlag
über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in Ehesachen (Rom III)
befasst und zugunsten von mehr Rechtssicherheit eine Neuregelung und
Vereinfachung der für internationale Scheidungen geltenden Regeln gefordert. Den
Kommissionsvorschlag hat das EP mit Änderungen gebilligt.
Mit der Verordnung sollen harmonisierte
Kollisionsregeln für die Ehescheidung eingeführt werden. Die Ehegatten könnten
den Gerichtsstand sowie das anwendbare Recht einvernehmlich festlegen, sofern
zu diesem Mitgliedstaat bzw. zu der Rechtsordnung ein enger Bezug besteht. In
Ermangelung einer Rechtswahl könnte das anwendbare Recht nach einer Reihe von
Anknüpfungspunkten bestimmt werden, die die Gewähr dafür bieten, dass sich das
Verfahren nach der Rechtsordnung richtet, zu der es den engsten Bezug aufweist.
Vor dem Hintergrund, dass die für die
Verabschiedung notwendige Einstimmigkeit
im Rat insbesondere am Widerstand Schwedens gescheitert ist, hat sich das EP für eine
eindeutige Lösung von hier möglichen Konflikten ausgesprochen: In Fällen, in
denen nach dem bestimmten Recht eine Scheidung nicht möglich ist oder sie für
einen Ehepartner in diskriminierender Weise erfolgt, soll das Recht des
Gerichtsstands gelten. Neun
Mitgliedstaaten (Frankreich, Ungarn, Luxemburg, Spanien, Österreich, Italien,
Griechenland, Slowenien, Rumänien) hatten auf das Scheitern im Rat mit einem
Antrag auf Vorgehen im Wege der verstärkten Zusammenarbeit reagiert. Auf die mündliche
Anfrage des LIBE Ausschusses zum weiteren Vorgehen, erläuterte Kommissar
Barrot, dass der Kommissionsvorschlag nur und dann notwendigerweise
zurückgezogen werde, wenn sich die Kommission für die verstärkte Zusammenarbeit
entscheide.
Frühere Berichte: 8/2007,
17/2007,
12/2008,
16/2008
Einigung über
Unterhaltsverordnung
Die Justiz- und Innenminister der Mitgliedstaaten
haben sich am 24. Oktober 2008 über eine
Verordnung
über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und
Vollstreckung in Unterhaltssachen geeinigt.
Die
Verordnung soll dazu beitragen, Unterhaltsansprüche europaweit
effektiver durchsetzen zu können. Geschaffen werden Regeln über die Zuständigkeit,
das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung von in anderen
Mitgliedstaaten ergangenen Unterhaltsentscheidungen, die nicht nur
Kindesunterhaltsachen, sondern auch Unterhaltsansprüche von Ehegatten und
Lebenspartner anwendbar sind. Die Verordnung regelt zudem den Anspruch auf
Prozesskostenhilfe.
Nach dieser Einigung im Rat ist in
Kürze - nach Beratungen zu den vorgesehenen Formularen und einer sprachlichen
Überarbeitung mit der endgültigen Verabschiedung der Verordnung zu rechnen.
Sie wird zweieinhalb Jahre nach ihrer Verabschiedung und Veröffentlichung im
Amtsblatt direkt in den Mitgliedstaaten gelten.
Frühere Berichte: 8/2007,
17/2007,
1/2008,
12/2008
EP stimmt
Timeshare-Richtlinie zu
Am 22. Oktober 2008 hat das EP dem Vorschlag
zur Überarbeitung der Richtlinie
94/47/EG zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von
Verträgen über den Erwerb von Teilnutzungsrechten an Immobilien und Ergänzung
der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken zugestimmt.
Mit der neuen sog. Timeshare-Richtlinie sollen Regelungslücken der alten Richtlinien
geschlossen und der Anwendungsbereich auf neue Timesharingprodukte ausgeweitet
werden. Die Rechte der Verbraucher beim Kauf, aber auch beim Wiederverkauf und
Tausch von Teilnutzungsrechten sowie langfristigen Urlaubsprodukten sollen
gestärkt werden. Umfasst sind nun neben Nutzungsrechten an Ferienimmobilien
auch neue sog. timesharingähnliche Produkte. In Zukunft werden die
aktualisierten Bestimmungen über vorvertragliche Informationen, die 14-tätige
Bedenkzeit, das Verbot, Anzahlungen zu fordern und den Rücktritt vom Vertrag
ohne Angabe von Gründen auch für Mobilien wie Hausboote, Campingwagen und
Kreuzfahrtschiffe sowie für langfristige Urlaubsprodukte wie sog. Holiday
Discount Clubs gelten.
Die
ausstehende endgültige Einigung im Rat gilt aufgrund der vorgegangenen
Verhandlungen als reine Formalität.
Strafrecht
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Richtlinie
über strafrechtlichen Schutz der Umwelt verabschiedet
Der Rat hat am 24. Oktober 2008 die Richtlinie
über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt verabschiedet und ist dabei der
EP-Stellungnahme aus Mai 2008 gefolgt, die den zwischen Kommission, EP und Rat
gefundenen Kompromiss widerspiegelt.
Durch die Richtlinie werden bestimmte schwere Umweltdelikte
in allen Mitgliedstaaten als Straftat eingestuft. Zur Wahrung des
strafrechtlichen Bestimmtheitsgebots enthält sie im Anhang eine Liste der
umweltrechtlichen europäischen Rechtsvorschriften, deren Verletzung eine
strafrechtliche Folge auslösen kann. Anknüpfungspunkt für die Strafbarkeit
werden anders als im Kommissionsvorschlag vorgesehen generell nur
rechtswidrige Handlungen sein. Anstiftung und Beihilfe werden nur zu
vorsätzlichen Handlungen strafbar sein.
Der
Vorschlag für die Richtlinie war von der Kommission vorgelegt worden, nachdem
der Rahmenbeschluss 2003/80/JI über den Schutz der Umwelt durch den EuGH
aufgehoben worden war. Allerdings hat die von der Kommission vorgeschlagene u. a. auch von
der BRAK
als zu umfassend kritisierte Vorgabe von Strafarten und -höhe keinen Eingang
in die Richtlinie gefunden. Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des
EuGH, der in seinem Urteil aus September
2005 festgestellt hat, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber zwar zum Erlass strafrechtlicher
Maßnahmen befugt ist, wenn diese zur Durchführung europäischer Umweltgesetzgebung
erforderlich sind, in einer Entscheidung
im Oktober
2007 aber klargestellt hat, dass die Bestimmungen zu Art und Maß der Sanktionen im
alleinigen Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten verbleiben.
Die
Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten innerhalb von 24 Monaten umzusetzen.
Frühere Berichte: 17/2005,
22/2005,
03/2007,
20/2007,
7/2008,
10/2008
Entschließung
des EP zur Europäischen Beweisanordnung
Am 21. Oktober 2008 hat sich das EP zum
Rahmenbeschlussentwurf über die Europäische Beweisanordnung positioniert.
Mit dem Rahmenbeschluss, der die Erlangung von
Sachen, Schriftstücken und Daten zur Verwendung in Strafsachen betrifft, soll
der Rahmenbeschluss
über die Vollstreckung von Entscheidungen zur Sicherstellung von
Vermögensgegenständen und Beweismitteln in der EU ergänzt werden. Bislang
ist die Übermittlung der Beweismittel nur im Rahmen der Rechtshilfe möglich.
Das EP fordert, dass neben der Anklage auch die
Verteidigung einen Antrag auf Erlass einer Europäischen Beweisanordnung stellen
kann. Durch die Einfügung eines neuen Artikels soll sichergestellt werden, dass
die Verwendung der erlangten Beweise die Rechte auf Verteidigung in späteren
Strafverfahren nicht beeinträchtigt. Auch wird die Aufnahme von Schutzgarantien für die Vollstreckung sowie
für den Verzicht auf eine Beschränkung von Rechtsmitteln gefordert, um - wegen
des Fehlens von Verfahrensgarantien - Mindestgarantien zumindest für diesen
Bereich festzulegen und möglichst weit reichende Rechtsmittel vorzusehen.
Außerdem sieht das EP die Aufnahme einer Verpflichtung der Mitgliedstaaten vor,
alle Anstrengungen zu unternehmen, um vor der Umsetzung des Rahmenbeschlusses
über die Europäische Beweisanordnung einen Rahmenbeschluss über
Verfahrensrechte in der EU zu erlassen.
Ausrichtung des Rates zum EU-Strafregisterinformationssystem
(ECRIS)
Am 24. Oktober 2008 hat sich der Rat
der Justiz- und Innenminister auf eine allgemeine Ausrichtung zum Beschlussvorschlag
der Kommission zur Errichtung einer Europäischen Strafregisterdatenbank
(ECRIS) geeinigt. Die Schaffung von ECRIS dient der technischen Umsetzung des
vorgeschlagenen Rahmenbeschlusses
über die Durchführung und den Inhalt des Austausches von Informationen aus dem
Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten, der das Europäische
Abkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen des Europarats ersetzen soll.
ECRIS soll die nationalen Systeme vernetzen und den Datenaustausch hinsichtlich
bestehender Verurteilungen zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern.
Frühere
Berichte: 20/2004,
21/2004,
23/2004,
3/2005,
4/2005,
7/2005,
23/2005,
1/2006,
11/2006,
12/2007,
12/2008,
18/2008
Personalia
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Neue
Handelskommissarin
Die
Britin Baroness Catherine Ashton ist nach dem Ausscheiden von Peter Mandelson
am 22. Oktober 2008 vom EP als neue Handelskommissarin bestätigt worden. Der
Kandidatin der Labour Party war es in der Befragung
durch das EP gelungen, die von einigen Abgeordneten geäußerten Zweifel an
ihrer Eignung für das Amt aufgrund mangelnder Erfahrung im Ressort Handel zu
zerstreuen. Baroness Ashton stand bisher an der Spitze des House of Lords.
Sonstiges
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Europäischer
Tag der Ziviljustiz
Mit einem Preis in Form einer
Kristallwaage haben Kommission und Europarat anlässlich des 6.
Europäischen Tags der Ziviljustiz das Justizministerium des Vereinigten
Königreichs ausgezeichnet. Die Anerkennung für qualitätssteigernde Innovationen
im Bereich der Ziviljustiz erhielt das Ministerium für den Small Claims
Mediation Service, mit dessen Hilfe Bagatellsachen mit einem Streitwert von
bis zu 5.000 GBP zügiger abgewickelt werden können. Der Europäische Tag der
Ziviljustiz wird in Deutschland am 6. November 2008 in Leipzig begangen.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Mila Otto, LL.M. und Natalie Barth |
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