Büro
Brüssel
Ausgabe
20/2008 13.11.2008
Themen
in dieser Ausgabe: -
Unterstützung für das
Grünbuch zur Transparenz des Schuldnervermögens -
Geltung der Rom-I-Verordnung auch in Großbritannien -
Initiativbericht zum
Grünbuch Schadensersatzklagen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts |
-
Arbeitsprogramm der
Kommission für 2009 |
Zivilrecht
|
Unterstützung für das Grünbuch zur
Transparenz des Schuldnervermögens
Am
4. November 2008 hat sich der mitberatende Wirtschafts- und Währungsausschuss
(ECON) mit dem im März 2008 vorgelegten Grünbuch Effiziente
Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der EU- Transparenz des
Schuldnervermögens befasst. Das Grünbuch zielt darauf ab, Schwierigkeiten
bei der Schuldeneintreibung in anderen Mitgliedstaaten, die auf
unterschiedlichen nationalen Regelungen und Unkenntnis über die
Informationsstruktur in anderen Mitgliedstaaten beruhen, zu beseitigen.
Der
auf der Sitzung vorgestellte Stellungnahmeentwurf
begrüßt das Grünbuch und die darin formulierten Ideen eines Leitfadens über
Zwangsvollstreckungsrecht und -praxis in den Mitgliedstaaten, einer Erweiterung
der Register, der Verbesserung des Registerzugangs und der Optimierung des
Informationsaustauschs zwischen den Vollstreckungsbehörden. Der
Stellungnahmeentwurf sieht ein Ersuchen an den federführenden Rechtsausschuss
vor, diese Zustimmung in seinen Bericht aufzunehmen.
Frühere Berichte: 20/2006,
19/2007,
20/2007,
5/2008
Geltung der Rom-I-Verordnung auch in Großbritannien
Die Verordnung
(EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende
Recht (Rom I), die am 4. Juli 2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht
worden ist, wird wie für die anderen Mitgliedstaaten nun auch für
Großbritannien ab dem 17. Dezember 2009 gelten.
Großbritannien
hatte sich nicht an der Annahme der Verordnung beteiligt, aber mit Schreiben
aus Juli 2008 der Kommission mitgeteilt, dass es die Verordnung anzunehmen
wünscht. Die Kommission hat am 7. November 2008 gemäß Art. 11, 11 a EG ihre
notwendige positive Stellungnahme
abgegeben.
Die
Rom-I-Verordnung regelt, welches Recht innerhalb der EU auf
grenzüberschreitende Verträge anwendbar ist. Danach ist es den Vertragsparteien
gleich ob Unternehmer oder Verbraucher möglich, das auf den Vertrag
anwendbare Recht zu bestimmen, wobei bei Verbraucherverträgen in jedem Fall die
zwingenden Vorschriften des Heimatlandes des Verbrauchers gelten. Sollte keine
Rechtswahl getroffen werden, gilt für Verbraucherverträge das Recht des
Heimatlandes des Verbrauchers. Demgegenüber gilt bei Verträgen zwischen
Gewerbetreibenden das Recht am Ort der Partei, die die geschäftstypische
Leistung erbringt.
Frühere
Berichte: 1/2006,
8/2007,
22/2007,
12/2008,
14/2008
Wettbewerb
|
Initiativbericht zum Grünbuch Schadensersatzklagen
wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts
Am
5. November 2008 stellte der Berichterstatter MdEP Klaus-Heiner Lehne im federführenden Wirtschafts- und Währungssauschuss
(ECON) seinen Initiativbericht
zum Weißbuch
zu den Schadensersatzklagen wegen Verletzung des WG-Wettbewerbsrechts vor.
Das
vorrangige Ziel des Weißbuchs besteht darin, die rechtlichen Rahmenbedingungen
für Geschädigte zu verbessern, damit sie die ihnen durch Verstöße gegen die
EG-Wettbewerbsvorschriften entstandenen Schäden wirksam geltend machen können.
Hierzu sieht die Kommission u. a. einen Bedarf für Mechanismen (Verbandsklage
und Opt-in-Gruppenklage), die eine Bündelung der individuellen
Schadensersatzforderungen ermöglichen.
Der Berichtsentwurf begrüßt das Weißbuch und
unterstreicht, dass Opfer von Wettbewerbsverletzungen einen Anspruch auf
Entschädigung des ihnen tatsächlich entstandenen Schaden haben müssen. Die
Ansprüche sollten im Wege der Individual-, Verbands- oder Gruppenklage geltend
gemacht werden können.
Dieses gelte jedoch nicht nur im Bereich des EG-Wettbewerbsrechts,
sondern auch in anderen Bereichen, wie der Produkthaftung. Auch hier gebe es Probleme bei der Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen, die z. B. aus dem Phänomen von Massen- und
Streuschäden oder Informationsasymmetrien resultieren können. MdEP Lehne
fordert daher die Auswertung zweier für Ende 2008 angekündigter Studien zu
kollektiven Rechtssetzungsmechanismen in den Mitgliedstaaten und die
anschließende Prüfung eines möglichen horizontalen Ansatzes zur Durchsetzung
von Schadensersatzansprüchen. Eine Zersplitterung des Prozessrechts müsse
vermieden werden. Hintergrund dieser Erwägungen, die die BRAK
teilt, sind die parallelen Überlegungen der Generaldirektion Verbraucherschutz,
Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung einzuführen.
Eine
klare Absage wird der Einführung von
Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild erteilt. Diese Auffassung wird auch
von der Kommission geteilt.
Frühere
Berichte: 01/2006,
09/2007,
07/2008, 16/2008
Institutionen
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Arbeitsprogramm der Kommission für 2009
Die Kommission hat am 5.
November 2008 ihr Arbeitsprogramm
für 2009 vorgelegt, das Jahr, in dem nicht nur die Wahlen zum EP
stattfinden, sondern auch die Amtszeit der jetzigen Kommission zu Ende geht. Zu
ihrem Amtsantritt hatte die Kommission eine Agenda für Wohlstand, Sicherheit
und soziale Gerechtigkeit in Europa formuliert. Die Kommission will in 2009
daher die von ihr eingeleiteten Initiativen in den Gebieten Energie, Klimawandel,
Migration und Sozialpolitik abschließen. Zentrale Aufgabe wird aber auch die
Bewältigung der Finanzkrise sein.
Um die bestehenden Mängel
des Binnenmarktes auszuräumen, wird die Kommission u. a. Initiativen zur
Stärkung der Verbraucher und zur Verbesserung der Rechtsmittel, wie durch das
Weißbuch Schadensersatzklagen des EG-Wettbewerbsrechts begonnen,
weiterverfolgen. Zudem hält sie an der Notwendigkeit der Schaffung eines
Gemeinschaftspatents fest.
Im Hinblick auf die
Entwicklung der EU als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts kündigt
die Kommission Vorschläge zur Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung in
bestimmten Bereichen des Straf- und Zivilrechts an. Die Kommission nennt Erb-
und Testamentssachen und plant die Änderung der Brüssel-I-Verordnung, um die
EU-weite Anerkennung und Durchsetzung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen
zu erleichtern. Im strafrechtlichen Bereich werden Maßnahmen zum Opferschutz,
zur Terrorismusbekämpfung und zur Gewährleistung von verfahrensrechtlichen
Mindestrechten im Vordergrund stehen. Zum Kernelement ihrer
Rechtssetzungstätigkeit will die Kommission auch in 2009 die bessere
Rechtssetzung machen.
Frühere
Berichte: 20/2005,
16/2006,
20/2006
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