Ausgabe 11/2009

25.06.2009

 

 

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Wettbewerbsrecht

EU-Fusionskontrollverordnung

 

Sozialrecht

Rahmenvereinbarung zur Elternzeit

 

Steuerrecht

EuGH zur Nachforderungsfrist der Steuerbehörde für verschwiegene Gelder im EU-Ausland

 

Wirtschaftsrecht

Konsultation zur Abschlussprüfung

 

Institutionen

Europäischer Rat, politische Einigung auf Barroso als Kommissionspräsident

 

 

 

Wettbewerbsrecht

 

 EU-Fusionskontrollverordnung

Die Kommission hat am 18. Juni 2009 einen Bericht über die am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Fusionskontrollverordnung (Verordnung 139/2004) vorgelegt. Der Bericht ist das Ergebnis einer Konsultation im vergangenen Jahr. Der Bericht stellt fest, dass Zusammenschlüsse in der EU dank der Verordnung heute effizienter geprüft werden und besser entschieden werden kann, ob ein Unternehmenszusammenschluss EU-weite oder rein nationale Bedeutung hat. Außerdem müssen sich Unternehmen heute in den meisten Fällen nur noch an einen einzigen Ansprechpartner – die Kommission – wenden. Für die Festlegung der gerichtlichen Zuständigkeit sind dabei die Umsatzschwellenwerte zusammen mit 2004 neu eingeführten Verweisungsmechanismen entscheidend. Mit Hilfe dieser Mechanismen können laut dem Bericht Prüfungsfälle flexibler auf die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden verteilt werden. Die Kommission muss dem Rat bis zum 1. Juli 2009 einen Bericht über den Erfolg der Anwendung der neuen Instrumente zur Festlegung der Zuständigkeit vorlegen.

 

Frühere Berichte: 2/2004, 23/2003.

 

Sozialrecht

 

Rahmenvereinbarung zur Elternzeit

Die Europäischen Sozialpartner EGB, BUSINESSEUROPE, CEEP und UEAPME haben am 18. Juni 2009 eine neue Rahmenvereinbarung über die Elternzeit unterschrieben, in der die Elternzeit von drei auf vier Monate für jedes Elternteil  verlängert wird und allen Beschäftigten offen steht, unabhängig von der Art ihres Arbeitsvertrags (befristet, Teilzeit, etc.). Drei der vier Monate sind dabei auf den anderen Elternteil übertragbar. Die neue Rahmenvereinbarung bietet Eltern die Möglichkeit, bei der Rückkehr nach der Elternzeit eine Anpassung ihrer Arbeitsbedingungen, z.B. der Arbeitszeiten, zu verlangen. Weiterhin soll durch die Rahmenvereinbarung Schutz geboten werden gegen Entlassung und jede Form der Benachteiligung, die durch die Inanspruchnahme der Elternzeit bedingt ist. Nach zwei Konsultationsphasen war 1996 eine erste Richtlinie zur Elternzeit zustande gekommen. Nach Prüfung der Bestimmungen der Vereinbarung wird die Kommission dem Rat die Umsetzung der Vereinbarung durch eine Richtlinie empfehlen.

 

 

Wirtschaftsrecht

 

Konsultation zur Abschlussprüfung

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, mit der ermittelt werden soll, ob die „International Standards on Auditing“ (ISA)  in das EU-Recht übernommen werden sollen. Eine unabhängige Studie, die von der Universität Duisburg-Essen erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorteile einer solchen Übernahme die Kosten übersteigen würden. Die Kommission will nun mit der Konsultation im Sinne von Artikel 26 der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen ermitteln, ob eine Übernahme der ISA für die EU nützlich ist. 2005 wurden bereits die „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) in das EU-Recht übernommen. Damit sollten die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse börsennotierter Unternehmen zu verbessern. Stellungnahmen können bis zum 15. September 2009 abgegeben werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Steuerrecht

 

EuGH zur Nachforderungsfrist der Steuerbehörde für verschwiegene Gelder im EU-Ausland

Der EuGH hat am 11. Juni 2009 entschieden, dass eine Regelung, die der Steuerbehörde eine längere Nachforderungsfrist einräumt, wenn dem Finanzamt steuerpflichtiges Guthaben verschwiegen wurde, das sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, nicht gegen EU-Recht verstößt. Dem Urteil lagen Vorabentscheidungsverfahren zugrunde in zwei Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei niederländischen Bürgern und dem Staatssekretär im Finanzministerium wegen Nachforderungen der niederländischen Steuerbehörden nach der Entdeckung von Sparguthaben in einem anderen Mitgliedstaat und Einkünften daraus, die verschwiegen worden waren. In dem einen Fall (C-155/08) erhielten die niederländischen Steuerbehörden im Oktober 2000 von dem belgischen Steuerfahndungsdienst unaufgefordert Informationen über Bankkonten in Luxemburg von Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden. Als einer dieser Personen wurde 2002 X ermittelt, der seit 1993 ein solches Konto besessen hatte. Daraufhin erging gegen X ein Nachforderungsbescheid für die Vermögens- und Einkommenssteuer 1993-2001. Außerdem wurde eine Geldbuße in Höhe von 50% des festgesetzten Betrags festgesetzt. In dem zweiten Fall übermittelte Frau Passenheim-van Schoot nach dem Tod ihres Ehemannes freiwillig vollständige Informationen über ein gemeinsames Konto in Deutschland, das nicht in den Steuererklärungen erwähnt worden war. Gegen sie erging ein Nachforderungsbescheid für die Jahre 1993-1997. Der EuGH urteilte, dass Regelungen, die eine längere Nachforderungsfrist vorsehen, wenn sich das Guthaben im EU-Ausland anstatt im Inland befindet, grundsätzlich eine Beschränkung für den freien Dienstleistungsverkehr und den freien Kapitalverkehr darstellen, die nicht mit Art. 49 EGV 56 EGV vereinbar sind. Sie könnten jedoch aus Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, um die Wirksamkeit der steuerlichen Überwachung zu gewährleisten und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Auch wenn die Verlängerung einer Nachforderungsfrist als solche die Ermittlungsbefugnisse der Steuerbehörden eines Mitgliedstaats nicht stärke, ermögliche sie es ihnen doch im Fall der Entdeckung von ihnen unbekannt gebliebenen Steuergegenständen in einem anderen Mitgliedstaat, Ermittlungen einzuleiten und, wenn sich herausstelle, dass eine Besteuerung dieser Steuergegenstände unterblieben oder in zu geringer Höhe vorgenommen worden sei, einen Nachforderungsbescheid zu erlassen. Im ersten Fall sah der EuGH dies als gegeben an. Da keine Anhaltspunkte für die Existenz des Steuergegenstand vorhanden gewesen seien, sei es dem Mitgliedstaat unmöglich gewesen, bei den Behörden des anderen Mitgliedstaates Auskünfte einzuholen. Die auf zwölf Jahre verlängerte Nachforderungsfrist sei in diesem Fall gerechtfertigt. Im zweiten Fall hätten jedoch Anhaltspunkte vorgelegen. In diesem Fall ließe es sich nicht rechtfertigen, dass der erstgenannte Mitgliedstaat eine längere Nachforderungsfrist anwendete, die nicht speziell dazu diente, seinen Steuerbehörden die sachdienliche Inanspruchnahme von Mechanismen der gegenseitigen Amtshilfe zwischen Mitgliedstaaten zu erlauben, und die eröffnet würde, wenn sich der Steuergegenstand in einem anderen Mitgliedstaat befindet.

 

Institutionen

 

Europäischer Rat, politisch Einigung auf Barroso als Kommissionspräsident

Am 18./19. Juni 2009 fand der Europäische Rat statt. Die Staats- und Regierungschefs einigten sich politisch darauf, den gegenwärtigen Kommissionspräsidenten, José Manuel Barroso, für eine zweite Amtszeit benennen zu wollen. Eine formelle Benennung fand noch nicht statt. Vorher soll erst das Europäische Parlament angehört werden. Am 9. Juli werden die Fraktionsvorsitzenden darüber entscheiden, ob das Parlament anlässlich seiner konstituierenden Sitzung vom 14. bis 16. Juli 2009 abstimmen wird oder ob das irische Referendum über den Lissabon Vertrag im Herbst 2009 abgewartet werden soll.

 

 

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Anabel von Preuschen, RAin Tanja Ortel und Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer

 

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