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Themen in dieser Ausgabe: Wettbewerbsrecht EU-Fusionskontrollverordnung Sozialrecht Rahmenvereinbarung
zur Elternzeit Steuerrecht EuGH
zur Nachforderungsfrist der Steuerbehörde für verschwiegene Gelder im
EU-Ausland Wirtschaftsrecht Konsultation
zur Abschlussprüfung Institutionen Europäischer
Rat, politische Einigung auf Barroso als Kommissionspräsident |
Wettbewerbsrecht
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EU-Fusionskontrollverordnung
Die
Kommission hat am 18. Juni 2009 einen Bericht über die am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Fusionskontrollverordnung (Verordnung 139/2004) vorgelegt. Der Bericht ist das
Ergebnis einer Konsultation im vergangenen Jahr. Der Bericht stellt fest, dass
Zusammenschlüsse in der EU dank der Verordnung heute effizienter geprüft werden
und besser entschieden werden kann, ob ein Unternehmenszusammenschluss EU-weite
oder rein nationale Bedeutung hat. Außerdem müssen sich Unternehmen heute in
den meisten Fällen nur noch an einen einzigen Ansprechpartner die Kommission
wenden. Für die Festlegung der gerichtlichen Zuständigkeit sind dabei die Umsatzschwellenwerte
zusammen mit 2004 neu eingeführten Verweisungsmechanismen entscheidend. Mit
Hilfe dieser Mechanismen können laut dem Bericht Prüfungsfälle flexibler auf
die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden verteilt werden. Die
Kommission muss dem Rat bis zum 1. Juli 2009 einen Bericht über den Erfolg der
Anwendung der neuen Instrumente zur Festlegung der Zuständigkeit vorlegen.
Frühere Berichte: 2/2004, 23/2003.
Rahmenvereinbarung
zur Elternzeit
Die Europäischen Sozialpartner EGB,
BUSINESSEUROPE, CEEP und UEAPME haben am 18. Juni 2009 eine neue Rahmenvereinbarung über die
Elternzeit unterschrieben, in der die Elternzeit von drei auf vier Monate für
jedes Elternteil verlängert wird und
allen Beschäftigten offen steht, unabhängig von der Art ihres Arbeitsvertrags
(befristet, Teilzeit, etc.). Drei der vier Monate sind dabei auf den anderen
Elternteil übertragbar. Die neue Rahmenvereinbarung bietet Eltern die
Möglichkeit, bei der Rückkehr nach der Elternzeit eine Anpassung ihrer
Arbeitsbedingungen, z.B. der Arbeitszeiten, zu verlangen. Weiterhin soll durch
die Rahmenvereinbarung Schutz geboten werden gegen Entlassung und jede Form der
Benachteiligung, die durch die Inanspruchnahme der Elternzeit bedingt ist. Nach
zwei Konsultationsphasen war 1996 eine erste Richtlinie zur
Elternzeit zustande gekommen. Nach Prüfung der Bestimmungen der Vereinbarung
wird die Kommission dem Rat die Umsetzung der Vereinbarung durch eine
Richtlinie empfehlen.
Wirtschaftsrecht
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Konsultation zur Abschlussprüfung
Die Europäische Kommission
hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, mit der ermittelt werden soll, ob die
International Standards on Auditing (ISA)
in das EU-Recht übernommen werden sollen. Eine unabhängige Studie, die von der Universität Duisburg-Essen erstellt
wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorteile einer solchen Übernahme die
Kosten übersteigen würden. Die Kommission will nun mit der Konsultation im
Sinne von Artikel 26 der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen
ermitteln, ob eine Übernahme der ISA für die EU nützlich ist. 2005 wurden
bereits die International Financial Reporting Standards (IFRS) in das
EU-Recht übernommen. Damit sollten die Transparenz und die Vergleichbarkeit der
Jahresabschlüsse börsennotierter Unternehmen zu verbessern. Stellungnahmen
können bis zum 15. September 2009 abgegeben werden. Weitere Informationen
finden Sie hier.
EuGH zur
Nachforderungsfrist der Steuerbehörde für verschwiegene Gelder im EU-Ausland
Der EuGH hat am 11. Juni
2009 entschieden, dass eine Regelung, die der Steuerbehörde eine längere
Nachforderungsfrist einräumt, wenn dem Finanzamt steuerpflichtiges Guthaben
verschwiegen wurde, das sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, nicht
gegen EU-Recht verstößt. Dem Urteil lagen Vorabentscheidungsverfahren zugrunde in zwei
Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei niederländischen Bürgern und dem
Staatssekretär im Finanzministerium wegen Nachforderungen der niederländischen
Steuerbehörden nach der Entdeckung von Sparguthaben in einem anderen
Mitgliedstaat und Einkünften daraus, die verschwiegen worden waren. In dem
einen Fall (C-155/08) erhielten die niederländischen Steuerbehörden im Oktober
2000 von dem belgischen Steuerfahndungsdienst unaufgefordert Informationen über
Bankkonten in Luxemburg von Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden. Als
einer dieser Personen wurde 2002 X ermittelt, der seit 1993 ein solches Konto
besessen hatte. Daraufhin erging gegen X ein Nachforderungsbescheid für die
Vermögens- und Einkommenssteuer 1993-2001. Außerdem wurde eine Geldbuße in Höhe
von 50% des festgesetzten Betrags festgesetzt. In dem zweiten Fall übermittelte
Frau Passenheim-van Schoot nach dem Tod ihres Ehemannes freiwillig vollständige
Informationen über ein gemeinsames Konto in Deutschland, das nicht in den
Steuererklärungen erwähnt worden war. Gegen sie erging ein
Nachforderungsbescheid für die Jahre 1993-1997. Der EuGH urteilte, dass
Regelungen, die eine längere Nachforderungsfrist vorsehen, wenn sich das Guthaben
im EU-Ausland anstatt im Inland befindet, grundsätzlich eine Beschränkung für
den freien Dienstleistungsverkehr und den freien Kapitalverkehr darstellen, die
nicht mit Art. 49 EGV 56 EGV vereinbar sind. Sie könnten jedoch aus Gründen des
Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, um die Wirksamkeit der steuerlichen
Überwachung zu gewährleisten und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Auch wenn
die Verlängerung einer Nachforderungsfrist als solche die Ermittlungsbefugnisse
der Steuerbehörden eines Mitgliedstaats nicht stärke, ermögliche sie es ihnen
doch im Fall der Entdeckung von ihnen unbekannt gebliebenen Steuergegenständen
in einem anderen Mitgliedstaat, Ermittlungen einzuleiten und, wenn sich
herausstelle, dass eine Besteuerung dieser Steuergegenstände unterblieben oder
in zu geringer Höhe vorgenommen worden sei, einen Nachforderungsbescheid zu
erlassen. Im ersten Fall sah der EuGH dies als gegeben an. Da keine
Anhaltspunkte für die Existenz des Steuergegenstand vorhanden gewesen seien,
sei es dem Mitgliedstaat unmöglich gewesen, bei den Behörden des anderen
Mitgliedstaates Auskünfte einzuholen. Die auf zwölf Jahre verlängerte
Nachforderungsfrist sei in diesem Fall gerechtfertigt. Im zweiten Fall hätten
jedoch Anhaltspunkte vorgelegen. In diesem Fall ließe es sich nicht
rechtfertigen, dass der erstgenannte Mitgliedstaat eine längere
Nachforderungsfrist anwendete, die nicht speziell dazu diente, seinen
Steuerbehörden die sachdienliche Inanspruchnahme von Mechanismen der
gegenseitigen Amtshilfe zwischen Mitgliedstaaten zu erlauben, und die eröffnet
würde, wenn sich der Steuergegenstand in einem anderen Mitgliedstaat befindet.
Europäischer Rat, politisch Einigung auf Barroso als
Kommissionspräsident
Am
18./19. Juni 2009 fand der Europäische Rat statt. Die Staats- und
Regierungschefs einigten sich politisch darauf, den gegenwärtigen
Kommissionspräsidenten, José Manuel Barroso, für eine zweite Amtszeit benennen
zu wollen. Eine formelle Benennung fand noch nicht statt. Vorher soll erst das
Europäische Parlament angehört werden. Am 9. Juli werden die
Fraktionsvorsitzenden darüber entscheiden, ob das Parlament anlässlich seiner
konstituierenden Sitzung vom 14. bis 16. Juli 2009 abstimmen wird oder ob das
irische Referendum über den Lissabon Vertrag im Herbst 2009 abgewartet werden
soll.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer,
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