Ausgabe 12/2009

24.07.2009

 

 

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

Freie Wählbarkeit des Scheidungsgerichts bei gemeinsamer doppelter EU-Staatsangehörigkeit

 

Strafrecht

Fahrplan zu den Beschuldigtenrechten

 

Verbraucherrecht

Klassifizierungssystem für Verbraucherbeschwerden

 

Institutionen

Personalia im Europäischen Parlament

 

Lissabon-Vertrag

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

 

Sonstiges

Seminar „Introduction to Legal Practice in China“

Symposium “Der Patentverletzungsprozess in Japan und Deutschland”

 

In eigener Sache

Nachrichten aus Brüssel-Sommerpause

 

 

 

 

Zivilrecht

 

Freie Wählbarkeit des Scheidungsgerichts bei gemeinsamer doppelter EU-Staatsangehörigkeit

Der EuGH hat am 16. Juli 2009 entschieden, dass Ehegatten, die eine gemeinsame doppelte Staatsangehörigkeit in der Europäischen Union besitzen, nach Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 frei darüber entscheiden können, in welchem der betroffenen Mitgliedstaaten sie die Ehescheidung beantragen wollen. Dem Urteil lag ein Vorabentscheidungsverfahren des Cour de Cassation in Paris zugrunde. Zwei ungarische Staatsangehörige hatten in Ungarn die Ehe geschlossen und waren 1980 nach Frankreich ausgewandert. Seit 1985 besitzen beide Ehegatten neben der ungarischen Staatsangehörigkeit auch nach die französische. 2002 erhob der Ehemann Klage auf Ehescheidung bei Gericht in Pest in Ungarn. Ein Jahr später legte die Ehefrau Klage auf  Ehescheidung in Meaux ein. Kurz nach Beitritt Ungarns zur EU wurde die Ehe in Pest durch Urteil geschieden. Das französische Gericht erklärte daraufhin die Klage der Ehefrau für unzulässig. Die Ehefrau legte hiergegen Rechtsmittel ein. Der Cour d’apell de Paris kam zu dem Ergebnis, dass das ungarische Urteil in Frankreich nicht anerkannt werden könne, da die Zuständigkeit des Gerichts am in Frankreich belegenen ehelichen Wohnsitz vergleichsweise «besonderes Gewicht» habe, die Zuständigkeit des ungarischen Gerichts jedoch „in Wirklichkeit auf sehr schwachen Füßen stehe. Der Ehemann legte hiergegen Kassationsbeschwerde ein. Der EuGH entschied nun, dass die Ehegatten selbst entscheiden können, bei welchem Gericht sie die Klage einreichen. Gegen die Zuständigkeit eines Gerichts eines der Mitgliedstaaten könne nicht eingewandt werden, der Antragsteller habe keine Berührungspunkte mit dem Mitgliedstaat. Die Verordnung unterscheide hinsichtlich des Zuständigkeitskriteriums  nicht danach, ob ein Ehegatte eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten habe. Mehrfache Zuständigkeiten im Bereich der Ehescheidung seien durch die Verordnung nicht ausgeschlossen sondern ausdrücklich vorgesehen. Der EuGH entscheid weiterhin, dass in dem Fall, dass beide Ehegatten die Staatsangehörigkeit derselben zwei Mitgliedstaaten besitzen, Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 2201/2003 der Ablehnung der Zuständigkeit der Gerichte eines dieser Mitgliedstaaten mit der Begründung, dass der Antragsteller keine weiteren Berührungspunkte mit diesem Staat habe, entgegensteht. Die Gerichte der Mitgliedstaaten, deren Staatsangehörigkeit die Ehegatten besitzen, seien vielmehr nach dieser Bestimmung zuständig, und den Ehegatten stehe die Wahl des Gerichts des Mitgliedstaats, das mit dem Rechtsstreit befasst werden soll, frei.

 

Strafrecht

 

Fahrplan zu den Beschuldigtenrechten

Am 01.07.2009 veröffentlichte der Vorsitz des Rates einen Vermerk zum Fahrplan zur Förderung des Schutzes von Verdächtigen und Beschuldigten im Rahmen von Strafverfahren. Darin stellt er fest, dass die Auslegung der EMRK durch den EuGH zwar eine wichtige Grundlage für gegenseitiges Vertrauen in den Mitgliedstaaten sei, der Schutz der Beschuldigten in Strafverfahren jedoch durch Festschreibung von Verfahrensgarantien noch verbessert werden könne. Er schlägt daher vor, die Kommission zu ersuchen, zu den folgenden Verfahrensrechten Vorschläge zu Maßnahmen in der festgeschriebenen Reihenfolge zu unterbreiten: Übersetzung und Dolmetschung, Belehrung über Rechte und Unterrichtung über die Beschuldigung, Prozesskostenhilfe und Rechtsbeistand, Kommunikation mit Verwandten, Arbeitgebern und Konsularbehörden, besondere Garantien für schutzbedürftige Personen und schließlich ein Grünbuch über das Recht auf Überprüfung der Haftgründe. Die BRAK hatte schon frühzeitig das Scheitern der Bemühungen um die Einführung von Mindestverfahrensgarantien kritisiert und an alle Beteiligten appelliert, den Prozess fortzusetzen.

 

Frühere Berichte: 11/2006, 7/2006, 5/2006, 1/2006, 8/2009 und 9/2009.

 

 

Verbraucherrecht

 

Klassifizierungssystem für Verbraucherbeschwerden

Die Kommission hat am 7. Juli 2009 einen Vorschlag für eine EU-weit einheitliche Klassifizierungsmethode von Verbraucherbeschwerden vorgelegt, verbunden mit einer Konsultation bis 5. Oktober 2009. Ziel des Vorschlags ist es, dass die rund 700 nationalen Beschwerdestellen in Europa eingehende Beschwerden nach einem einheitlichen Kriterienkatalog einstufen und die Daten an die Kommission weiterleiten. So könnten nicht nur die nationalen Marktüberwachungsstellen schneller und effektiver auf Marktstörungen reagieren. Nach entsprechender Analyse gäben die Daten auch Aufschluss über die Leistung verschiedener Branchen und nationaler Märkte geben. Über das Verbraucherbarometer würde die Kommission ihrerseits die Daten allgemein zugänglich machen. Die Anwendung des Klassifizierungssystems und die Übermittlung der Daten an die Kommission soll auf freiwilliger Basis erfolgen.

 

Frühere Berichte: 2/2009, 5/2004, 20/2004, 23/2004, 17/2005, 18/2005, 1/2006, 6/2006, 11/2006, 17/2006, 3/2007, 6/2007, 9/2007, 11/2007, 21/2007, 3/2008, 7/2008, 10/2008, 21/2008

 

 

Institutionen

 

Personalia im Europäischen Parlament

Nach den Wahlen im Juni 2009 hat sich das Europäische Parlament im Juli neukonstitutiert. Die Fraktionsvorsitzenden in der kommenden Legislaturperiode sind: Joseph Daul (EVP), Martin Schulz (Sozialisten & Demokraten), Guy Verhofstadt (ALDE), Rebecca Harms und Daniel Cohn-Bendit (Die Grünen/Freie Europäische Allianz), Michael Kamiński (Europäische Konservative und Reformisten), Lothar Bisky (Vereinigte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke), Nigel Farrage und Enrico Speroni (Europa der Freiheit und der Demokratie). Zum Präsidenten des EP wurde der ehemalige Premierminister Polens Jerzy Buzek gewählt. In der ersten Plenarsitzung des neuen Parlaments am 16. Juli 2009 wurden die Ausschüsse neu besetzt. Neuer Vorsitzender des Rechtsausschusses ist MdEP Klaus-Heiner Lehne.

 

 

Lissabon-Vertrag

 

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Am 30. Juni 2009 hat das BVerfG entschieden, dass das deutsche Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon (BT-Drs.16/8300) und das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs.16/8488) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (16/8489) verstößt nach dem Urteil jedoch insoweit gegen Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 Abs. 1 GG, als Bundestag und Bundesrat im Rahmen von europäischen Rechtssetzungs- und Vertragsänderungsverfahren keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden. Das BVerfG hob hervor, wie erforderlich bei wachsenden Kompetenzen und einer weiteren Verselbständigung der Unionsorgane Sicherungen seien, um das tragende Prinzip der begrenzten und von den Mitgliedstaaten kontrollierten Einzelermächtigung zu wahren. Auch seien eigene für die Entfaltung der demokratischen Willensbildung wesentliche Gestaltungsräume der Mitgliedstaaten bei fortschreitender Integration zu erhalten. Das Gericht betonte in seiner Urteil weiterhin ausdrücklich seine Wächterrolle. An einer Neufassung des vom BverfG beanstandeten Gesetzes wird bereits gearbeitet. Der Bundestag wird seine Sommerpause unterbrechen und am 26. August für die erste Lesung zusammenkommen.

 

Frühere Berichte: 3/2009, 20/2007, 22/2007, 03/2008, 4/2008, 8/2008

 

 

Sonstiges

 

Seminar „Introduction to Legal Practice in China“

Die China-EU School of Law und das Centre of Advanced Studies on Contemporary China (CASCC) sind Organisatoren eines dreitägigen Seminars, das europäischen Rechtsanwälten eine Einführung in das chinesische Vertrags- und Gesellschaftsrecht bietet. Das Seminar findet von 8.-10. Oktober 2009 im CASCC in Turin statt. Vortragende sind eminente Vertreter aus Forschung und Praxis aus China und Europa. Anmeldeschluss ist der 31. August 2009. Informationen zum Seminar erteilt das CASCC, Frau Veronica Regis: veronica.regis@cascc.eu, Tel.: (+39) 011.6704384.

 

Der Patentverletzungsprozess in Japan und Deutschland

Am 23. September 2009 findet im Europäischen Patentamt in München das Internationale Symposium "Der Patentverletzungsprozess in Japan und Deutschland" statt. Bei dem von Deutsch-Japanischer Juristenvereinigung, Japan Intellectual Property Association, Japan Patent Attorneys Association und International Association for the Protection of Intellectual Property of Japan veranstalteten Symposium werden herausragende Experten des Patentverletzungsprozesses über einzelne Aspekte der Patentpraxis in ihren jeweiligen Ländern berichten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programm und Anmeldeformular.

 

In eigener Sache

 

Nachrichten aus Brüssel-Sommerpause

Wegen der Sommerpause in Brüssel erscheint die nächste Ausgabe der Nachrichten aus Brüssel erst wieder am 3. September 2009.

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Anabel von Preuschen, RAin Tanja Ortel und Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer

 

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