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Ausgabe 06/2010

01.04.2010

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

Vorschlag für eine Verstärkte Zusammenarbeit für eine Ehescheidungsverordnung (Rom III)

Konsultation zur Europäischen Gesellschaft (SE)

 

Strafrecht

Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern

 

Bürgerrechte

Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

Vorschlag für eine Verordnung über die Bürgerinitiative

Mehr Frauen in Führungspositionen schafft Wirtschaftswachstum

 

Datenschutz

Weitere Verhandlungen über das SWIFT-Abkommen

 

 

Zivilrecht

 

Vorschlag für eine Verstärkte Zusammenarbeit für eine Ehescheidungsverordnung (Rom III)

Am 24. März 2010 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Begründung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts vorgelegt. Er wird von 11 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, unterstützt. Der Vorschlag basiert auf einem Änderungsvorschlag der Kommission vom 17. Juli 2006 („Rom III“) für die Verordnung Nr. 2201/2003, der jedoch aufgrund der fehlenden Einstimmigkeit im Rat scheiterte. Im Unterschied zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission soll nur das anzuwendende Recht und nicht die gerichtliche Zuständigkeit geregelt werden. Ziel soll es sein, den sogenannten „Wettlauf zu den Gerichten“ zu verhindern, bei dem der Ehegatte durch die Wahl des Gerichtsortes bei der Einreichung der Scheidung das anzuwendende Recht bestimmt und sich damit die Rechtsordnung aussuchen kann, die insbesondere seine Interessen schützt. Vorgesehen ist, dass Ehepaare selbst eine Rechtswahl für ihre Scheidung treffen können. Bleibt dies aus, gilt ersatzweise das Recht des Landes, in dem das Paar seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder, sollten die Eheleute eine gemeinsame Nationalität haben, das Recht dieses Staates. Als Auffangvorschrift soll das Recht des Landes gelten, in dem die Scheidung eingereicht wurde.

 

Konsultation zur Europäischen Gesellschaft (SE)

Die Europäische Kommission hat am 23. März 2010 eine Konsultation über die im Oktober 2004 in Kraft getretene SE-Verordnung eingeleitet, um herauszufinden, ob Änderungen des SE-Statuts notwendig sind oder die Funktionsweise verbessert werden muss. Grundlage der Konsultation ist eine von der Kommission in Auftrag gegebene Studie über die aktuelle Verbreitung des Statuts in Europa. Die Interessengruppen sind aufgefordert, bis 23. Mai 2010 zu der Studie Stellung zu nehmen. Die Konsultationsergebnisse werden in den Bericht der Kommission über das SE-Statut einfließen.

 

Strafrecht

 

Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern

Am 29.März 2010 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie eingebracht, mit der die EU-Staaten verpflichtet werden sollen, die Strafverfolgung und die Bestrafung von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern zu verschärfen. Dieser Vorschlag basiert auf einem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss von März 2009, mit dem die seit 2004 geltenden Rechtsvorschriften ersetzt werden sollten. Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist dieser Vorschlag jedoch obsolet geworden.

Unter anderem werden in dem Richtlinienvorschlag neue Formen des Missbrauchs, wie das „Grooming“ - Kontaktaufnahme zu Kindern via Internet zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs -, das Herunterladen, aber auch das bloße Anschauen von Kinderpornografie sowie das Zurschaustellen von Kindern in sexuellen Posen vor Webcams unter Strafe gestellt. Zur Bekämpfung des „Sextourismus“ sind auch Missbrauchstaten, die von EU-Bürgern außerhalb der EU begangen wurden, innerhalb der EU zu verfolgen.

Zudem soll das Verbot der Ausübung von Tätigkeiten, bei denen es zu Kontakten mit Kindern kommen kann, EU-weit gelten. Mitgliedstaaten müssen zudem sicherstellen, dass der Zugang zu Websites mit Kinderpornografie gesperrt werden kann.

 

Bürgerrechte

 

Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

Der Beitritt der EU zur EMRK ist durch das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags möglich geworden, da der EU dadurch Rechtspersönlichkeit verliehen wurde. Die Kommission hat eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten, Beitrittsverhandlungen mit den 47 Unterzeichnern der Konvention aufzunehmen, verabschiedet. Durch den Beitritt als 48. Mitglied neben sämtlichen Mitgliedstaaten der EU wird die Achtung der Grundrechte einer zusätzlichen gerichtlichen Kontrolle unterworfen. Künftig wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Lage sein, Rechtsakte und Handlungen von Organen, Institutionen und Agenturen der EU, einschließlich der Urteile des EuGH, auf ihre Vereinbarkeit mit der EMRK hin zu überprüfen. Dadurch hat auch der Bürger die Möglichkeit - nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe - Individualbeschwerde zu erheben, wenn er sich durch die EU in seinen Grundrechten verletzt sieht.

 

Früherer Bericht: 3/2009

 

Vorschlag für eine Verordnung über die Bürgerinitiative

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben am 24. März 2010 über den aktuellen Stand der europäischen Bürgerinitiative (Grünbuch vom 11. November 2009) debattiert. Es bedarf der Unterschriften einer Million EU-Bürger, um die Kommission aufzufordern, ein EU-Gesetz zu einem bestimmten Thema auf den Weg zu bringen. In dem von der Kommission am 31. März vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung über die Bürgerinitiative wird ausgeführt, dass die Unterzeichner aus mindestens einem Drittel der Mitgliedstaaten kommen müssen. Die Kommission prüft nach Sammlung von 300 000 Unterstützungsbekundungen aus drei Mitgliedstaaten zunächst, ob die Initiative zulässig ist. Der Vorschlag setzt für das Sammeln der Unterstützungsbekundungen eine Frist von einem Jahr und räumt der Kommission vier Monate ein, um eine Initiative zu prüfen und über das weitere Vorgehen zu beschließen.

 

Früherer Bericht: 18/2009

 

Mehr Frauen in Führungspositionen schafft Wirtschaftswachstum

Nur jedes zehnte Aufsichtsratsmitglied der größten börsennotierten Unternehmen Europas ist eine Frau, und alle Zentralbanken in der EU haben einen männlichen Präsidenten. Mehrere Studien haben gezeigt, dass Unternehmen, in denen Frauen angemessen vertreten sind, auch die besten finanziellen Ergebnisse vorweisen können. Um zu einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen in allen Bereichen und auf allen Ebenen zu gelangen, hat die Kommission mit der „Charta für Frauen” vom 5. März dieses Jahres ihr verstärktes Engagement für eine Gleichstellung von Frau und Mann in sämtlichen Politikbereichen der EU bekräftigt. Maßnahmen sind demnach die Erstellung von Plänen für die Gleichstellung am Arbeitsplatz, die Festlegung von Zielen und regelmäßigen Kontrollen, Formeln zur besseren Vereinbarkeit von Arbeitsleben und Privatleben, die Förderung weiblicher Vorbilder, Mentoringprogramme und Netzwerkarbeit. Zur Umsetzung der Charta wird die Kommission im Laufe dieses Jahres eine neue Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter annehmen.

 

Datenschutz

 

Weitere Verhandlungen über das SWIFT-Abkommen

Am 24. März 2010 hat die Europäische Kommission ein vorläufiges Mandat für die weiteren Verhandlungen mit den USA über ein Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten (SWIFT-Abkommen) angenommen. Auf der Grundlage des vorläufigen Mandats kann die Kommission weitreichende Garantien zum Schutz persönlicher Daten aushandeln und verpflichtet sich außerdem dazu, das Europäische Parlament in allen Phasen der Verhandlungen umfassend zu informieren. Ein neues Abkommen soll bis zum Sommer vorliegen.

 

Frühere Berichte: 4/2010, 3/2010, 19/2009.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, Ass. jur. Hanna Petersen und Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer

 

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