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Themen in dieser Ausgabe: Strafrecht Abstimmung
über den Richtlinienentwurf zum Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung im
Strafverfahren Inneres EU verstärkt Kampf gegen Menschenhandel Institutionen Arbeitsprogramm der
Kommission für 2010 Änderung des Vertrags von
Lissabon |
Strafrecht
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Abstimmung über den
Richtlinienentwurf zum Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung im
Strafverfahren
Der
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Inneres und Justiz (LIBE) des Europäischen
Parlaments hat am 08. April 2010 den Berichtsentwurf
über den Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Rechte auf Dolmetschleistungen und auf Übersetzungen in Strafverfahren
angenommen. Das Ergebnis der Abstimmung unterstützt die Forderung der Anwaltschaft,
folgende Rechte während eines Strafverfahrens zu stärken: das Recht auf einen Dolmetscher während des
gesamten Gerichtsverfahrens, Übersetzung aller Unterlagen und die Garantie,
durch einen Anwalt beraten zu werden, bevor man auf diese Rechte verzichtet.
Wichtige Dokumente wie der Haftbefehl, die Anklageschrift oder wichtige
Beweisstücke sollen schriftlich übersetzt werden. Der Bericht stimmt auch mit den
Forderungen von Justizkommissarin Viviane Reding überein. Das
Europäische Parlament wird nun über diesen Vorschlag in einer der nächsten
Plenarsitzungen abstimmen.
Frühere Berichte: 05/2010, 04/2010, 16/2009.
Inneres
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EU
verstärkt Kampf gegen Menschenhandel
Die Europäische Kommission hat am 29.
März 2010 den ursprünglichen Rahmenbeschlussvorschlag zur verstärkten
Bekämpfung des Menschenhandels als Richtlinienvorschlag vorgelegt. Die Strafrechtsvorschriften und Strafen
der Mitgliedstaaten sollen angeglichen, der Opferschutz erhöht und die
Strafverfolgung von Menschenhändlern strenger werden. Die Strafen gegen
Personen, die wissentlich Opfer von Menschenhandel für sich arbeiten lassen,
sollen verschärft werden. Den Polizei- und Justizbehörden sollen
Ermittlungsinstrumente der Art, wie sie zur Bekämpfung der organisierten
Kriminalität
eingesetzt werden, zur Verfügung gestellt werden. Für die Unterkunft, die medizinische Versorgung und
den Zeugenschutz der Opfer soll gesorgt werden. Die Opfer
sollen kostenlosen Rechtsbeistand für das gesamte Verfahren, auch für die Beantragung
einer finanziellen Entschädigung, erhalten. Zur stärkeren Prävention des Menschenhandels sieht der Vorschlag Maßnahmen für potenzielle Opfer vor sowie
Schulungen für Beamte, die mit Opfern von Menschenhandel in Kontakt kommen.
Früherer Bericht: 06/2009
Institutionen
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Arbeitsprogramm der Kommission für 2010
Am 31. März 2010 hat die
Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm
für das Jahr 2010 angenommen. Dies sieht vor, dass sich die Kommission auf vier
Aktionsbereiche, (1) Bewältigung der Krise und Bewahrung der sozialen
Marktwirtschaft in Europa, (2) Agenda für Bürgernähe, (3) Agenda für eine
kohärente Außenpolitik und (4) Modernisierung der Instrumente und Arbeitsweise
der EU konzentrieren wird, welche durch 34 Einzelinitiativen durchgeführt
werden sollen.
Im Aktionsplan für den
Bereich (1) ist unter anderem eine Verordnung zu Übersetzungserfordernissen des
künftigen EU-Patents vorgesehen sowie die Um- und Durchsetzung der
Binnenmarktvorschriften, insbesondere der Dienstleistungsrichtlinie.
Der Aktionsplan für den Punkt (2), dessen Schlüsselelement das Stockholmer
Programm ist, sieht die Überarbeitung der Brüssel I VO zur
Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, die
Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie
und die Entwicklung eines europäischen justiziellen Raums vor. Zudem ist ein
Referenzrahmen für das Vertragsrecht und ein neuer Gesetzgebungsvorschlag für
den Datenschutz vorgesehen. Auch den Bereich der Sammelklagen will die
Kommission vorantreiben und noch 2010 eine öffentliche Anhörung über gemeinsame
Rechtsgrundsätze und konkrete Fragen durchführen.
Änderung des Vertrags von Lissabon
Der Ausschuss für
konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments hat am 07. April 2010 seine
Unterstützung für eine Änderung des Vertrags von Lissabon gegeben. Die Anzahl der Abgeordneten muss auf 751 Sitze erhöht werden.
Die letzten Wahlen im Juni 2009 haben nach den Regeln des Vertrags von Nizza
stattgefunden, wonach das Parlament 736 Mitglieder hat. Zwölf Mitgliedstaaten
können neue Abgeordnete ins Parlament entsenden. Spanien bekommt vier neue
Sitze, Österreich, Frankreich und Schweden zwei, Bulgarien, Italien, Litauen,
Malta, Niederlande, Polen, Slowenien und Großbritannien jeweils einen.
Deutschland erhält als einziger Mitgliedstaat weniger Sitze, nämlich nur noch
96. Da die deutschen Abgeordneten bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode
im Parlament bleiben, hat das Parlament vorübergehend 754 Mitglieder. Dafür
muss der Vertrag von Lissabon geändert werden. Uneinigkeit besteht allerdings
darüber, wie diese 18 neuen Sitze besetzt werden. Eine große Mehrheit der
Mitgliedstaaten hat sich dafür ausgesprochen, die Listen der Europawahl 2009 zu
verwenden. Einzig Frankreich will die beiden Abgeordneten aus der
Nationalversammlung nehmen.
Frühere Berichte: 19/2009, 16/2009, 15/2009.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
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