|
|
Themen in
dieser Ausgabe: Berufsrecht EuGH-Urteil in der Rechtssache Akzo Nobel Freizügigkeit Schlussanträge des
Generalanwalts zur Niederlassungsfreiheit von Notaren EP-Entschließung über die Vollendung des Binnenmarktes
für den elektronischen Handel Zivilrecht Entwurf einer Stellungnahme des
Rechtsausschusses zu den Rechten der Verbraucher Bürgerrechte EU - Kommission
beschließt Strategie für mehr Chancengleichheit Mitteilung der Kommission zum Transfer von Fluggastdaten
(PNR) Gewerblicher
Rechtsschutz Annahme des
Berichtes zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums |
Berufsrecht
|
EuGH -
Urteil in der Rechtssache Akzo Nobel
Am
14. September 2010 hat der EuGH sein Urteil in dem Verfahren Akzo
Nobel Chemicals Ltd. u. a. gegen die Europäische Kommission (C-550/07P)
erlassen. Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass im Bereich des
europäischen Wettbewerbsrechts der unternehmensinterne Schriftwechsel mit einem
Syndikusanwalt nicht durch die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen
Mandant und Rechtsanwalt geschützt wird. Der Gerichtshof folgte damit den am
29. April 2010 von der Generalanwältin Juliane Kokott vorgelegten Schlussanträgen.
Nach
Auffassung des Gerichtshofs genießt ein Syndikusanwalt trotz seiner Zulassung
als Rechtsanwalt und der ihm auferlegten berufsrechtlichen Bedingungen nicht
denselben Grad an Unabhängigkeit von seinem Arbeitgeber wie der in einer
externen Anwaltskanzlei tätige Rechtsanwalt. Die Anforderung an die Unabhängigkeit
des Rechtsanwalts beruhe auf seiner Funktion als ein Mitgestalter der
Rechtspflege, der in völliger Unabhängigkeit im Interesse der Rechtspflege dem
Mandanten rechtliche Unterstützung zu gewährleisten habe. Dies setzt nach
Ansicht des EuGH ein Fehlen jedes Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem
Rechtsanwalt und seinem Mandanten voraus. Der Syndikusanwalt könne daher nicht
mit einem externen Rechtsanwalt gleichgestellt werden. Das
Beschäftigungsverhältnis eines Syndikusanwalts bewirkt, so der EuGH, eine
Abhängigkeit von seinem Arbeitgeber, die ein beruflich unabhängiges Handeln
verhindert, da er die von seinem Arbeitgeber verfolgten Geschäftsstrategien
nicht außer Acht lassen kann. Im zugrunde liegenden Fall hatte die Kommission
in einem niederländischen Unternehmen auch die Korrespondenz zwischen der
Unternehmensführung und dem Syndikus, der zugleich zugelassener Anwalt war,
beschlagnahmt. Der europäische Verband der Rechtsanwälte, der CCBE, war als
weiterer Verfahrensbeteiligter am Rechtsmittelverfahren beteiligt und
unterstützte das Unternehmen Akzo. Er hatte vorgetragen, dass das anwaltliche
Berufsgeheimnis auch für Syndikusanwälte gilt, wenn und soweit dieses nach
nationalem Recht der Fall ist, so wie im Vereinigten Königreich, in Irland und
den Niederlanden. Dieser Auffassung ist der EuGH nicht gefolgt.
Früherer
Bericht: 8/2010
Freizügigkeit
|
Schlussanträge des
Generalanwalts zur Niederlassungsfreiheit von Notaren
Am 14. September 2010 hat EuGH-Generalanwalt
Pedro Cruz Villalón in seinen Schlussanträgen in sechs
Vertragsverletzungsverfahren der Kommission - u.a. gegen Deutschland - vor dem
EuGH festgestellt, dass die Knüpfung der Staatsangehörigkeit an den Beruf des
Notars eine Diskriminierung und damit eine Verletzung der
Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV darstellt, die nicht dadurch
gerechtfertigt wird, dass der Notar öffentliche Gewalt im Sinne des Art. 51
AEUV ausübt. Notare nähmen durch ihre Tätigkeit unmittelbar und spezifisch an
der Ausübung öffentlicher Gewalt teil, indem sie durch Beurkundung Handlungen
und Verfügungen von Privatpersonen einen eigenen öffentlichen Charakter verliehen.
Dennoch sei die Tätigkeit nicht vom Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit
ausgenommen. Art. 49 und 51 AEUV seien dahingehend auszulegen, dass der
Ausschluss von Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden
sind, von der Niederlassungsfreiheit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung
unterliege. Nach Ansicht des Generalanwalts rechtfertige der Notarberuf keine
so drastische und schwerwiegende Maßnahme wie eine unmittelbare Diskriminierung
aus Gründen der Staatsbürgerschaft. Zur Ausübung des Notarberufs sei das
Vorliegen der Staatsangehörigkeit nicht erforderlich. Insbesondere sei es nicht
ersichtlich, warum die im Eid der Notare ausgesprochene Loyalitätspflicht
gegenüber dem Staat nur aufgrund der Staatsangehörigkeit gewährleistet werden
könne. Der Generalanwalt schlägt daher dem Gericht vor, festzustellen, dass die
sechs Mitgliedstaaten dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 49 und 51
AEUV verstoßen, dass sie den Zugang zum Notarberuf ihren Staatsangehörigen
vorbehalten.
EP - Entschließung
über die Vollendung des Binnenmarktes für den elektronischen Handel
Das EP-Plenum hat am 21. September 2010 eine Entschließung über die
Vollendung des Binnenmarktes für den elektronischen Handel angenommen. Darin werden die Europäische
Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, die verbleibenden Hindernisse
bei der Schaffung eines gesamteuropäischen Online-Einzelhandelsmarktes
abzuschaffen. Das EP fordert die Stärkung des Vertrauens der Verbraucher in die
Sicherheit von Online-Einkäufen, z. B. durch die Einführung eines europäischen
Gütesiegels für sichere Webseiten, das auf EU-Recht basiert und von der
Kommission überwacht wird. Außerdem fordern die Abgeordneten ein Ende der in
manchen Mitgliedstaaten vorherrschenden Diskriminierung von Verbrauchern, die
darin bestehe, dass Händler sich oftmals weigerten, Bestellungen aus dem
Ausland anzunehmen. Diese Diskriminierung des Verbrauchers anhand einer
elektronischen Anschrift oder eines Wohnortes verstoße gegen die
Dienstleistungsrichtlinie. Weiterhin fordert das Parlament mehr Transparenz im
Online-Handel und ein angemessenes Maß an Harmonisierung bestimmter Aspekte des
Verbrauchervertragsrechts, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche.
Die Kommission hat im Sommer 2010 zum Thema
Online-Handel eine Konsultation gestartet, die noch
bis 15. Oktober läuft.
Früherer
Bericht: 15/2010
Zivilrecht
|
Entwurf
einer Stellungnahme des Rechtsausschusses zu den Rechten der Verbraucher
Am 24. August 2010 hat MdEP Diana Wallis einen
Stellungnahmeentwurf des
Rechtsausschusses (JURI) zum Richtlinienvorschlag über die
Rechte der Verbraucher veröffentlicht. Bereits vor der Sommerpause hatte MdEP Andreas
Schwab, Berichterstatter im IMCO-Ausschuss, seinen Berichtsentwurf vorgelegt.
Während die Europäische Kommission in ihrem Richtlinienentwurf die
Vollharmonisierung des Verbraucherrechts vorschlägt, favorisiert Schwab in
seinem Berichtsentwurf eine sogenannte gezielte Harmonisierung. Wallis
hingegen schlägt in ihrem Entwurf einer Stellungnahme eine
Mindestharmonisierung auf hohem Niveau des Verbraucherschutzes vor, die mit
einer vollständigen Harmonisierung nur im Bereich der Ausübung und Auswirkung
des Widerrufsrechts gekoppelt werden soll. Sie spricht sich außerdem dafür aus,
das Verbraucherrecht mit dem Gemeinsamen Referenzrahmen für ein Europäisches
Vertragsrecht (CFR) abzustimmen und diesen als ein optionales Instrument nach
dem Blue-Button-Prinzip zur Verfügung zu stellen. Auch die BRAK appelliert in
ihrer Stellungnahme, das
Verbraucherrecht mit dem CFR abzustimmen,
um einen
Widerspruch zwischen dem Verbrauchervertragsrecht und dem CFR zu vermeiden.
Frühere Berichte: 12/2010, 11/2010, 05/2010.
Bürgerrechte
|
EU -
Kommission beschließt Strategie für mehr Chancengleichheit
Die Europäische Kommission hat am 21.
September 2010 eine Fünfjahresstrategie für die Förderung der
Chancengleichheit von Frauen und Männern verabschiedet. Ausgehend
von der Charta für Frauen vom 5. März dieses
Jahres stellt die Kommission ein in fünf Bereiche gegliedertes Maßnahmenpaket
vor: Wirtschaft und Arbeitsmarkt, gleiches Entgelt, Frauen in
Führungspositionen, geschlechterspezifische Gewalt und Gleichheit der
Geschlechter außerhalb der EU. Neben dem Frauenanteil in Führungspositionen
will die Kommission auch die allgemeine Beschäftigungsquote von Frauen
steigern. Sie möchte außerdem Frauen als Unternehmerinnen und Selbständige
fördern. Geplant ist außerdem ein "Europäischer Tag für gleiches
Entgelt", um das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass Frauen in der EU im
Durchschnitt nahezu 18% weniger verdienen als Männer. Die Kommission will
außerdem gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten die Gewalt gegen Frauen in Europa
und weltweit bekämpfen.
Früherer Bericht: 6/2010
Mitteilung
der EU-Kommission zum Transfer von Fluggastdaten (PNR)
Die Europäische
Kommission hat am 21. September 2010 eine Mitteilung mit einem Konzept für
die Neugestaltung der PNR-Abkommen mit Drittländern vorgelegt, bestehend aus
einer allgemeinen Außenstrategie für den Austausch von Fluggastdaten und
Empfehlungen für die Verhandlungen mit den USA, Australien und Kanada. Personenbezogene
Daten dürfen danach ausschließlich zur Terrorismusbekämpfung und zur Bekämpfung
des grenzüberschreitenden Schwerverbrechens verwendet werden. Außerdem sollen
Fluggästen wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Die Vertragspartner
müssen ein hohes Datenschutzniveau gewährleisten und eine unabhängige Kontrolle
zulassen. Außerdem sollen Daten nicht länger gespeichert werden als zu der
Erreichung des festgesetzten Ziels nötig ist. Die Strategie sieht ferner ein
Push-System vor, mit dem die Fluglinien die Daten selbst an
Strafverfolgungsbehörden übermitteln sollen. Erforderlich sind der Strategie
zufolge auch Standards zur Streitschlichtung und zur Überwachung der
ordnungsgemäßen Durchführung der PNR-Abkommen durch regelmäßige Überprüfung.
Ferner sollten Informationen, die Drittländer aus der Datenanalyse gewonnen
haben, nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit an Europol, Eurojust und an die
EU-Mitgliedstaaten weitergegeben werden.
Früherer
Bericht: 9/2010
Gewerblicher
Rechtsschutz
|
Annahme
des Berichts zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
Am 22. September 2010 hat das EP den Initiativbericht des
Rechtsausschusses (JURI) zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
im Binnenmarkt angenommen. Das EP hält weitere Diskussionen über
strafrechtliche Sanktionen gegen Urheberrechtsverstöße für notwendig. Außerdem
fordert es die Europäische Kommission zu einem Fortkommen beim Abschluss der
Verhandlungen des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) auf. Ebenfalls zur
Abstimmung standen der Alternativbericht der Sozialisten und Grünen sowie der
Alternativbericht der Liberalen. Beide Alternativberichte fanden im Plenum
jedoch keine mehrheitliche Zustimmung. Der heute angenommene Bericht hat zwar
keine gesetzgebende Wirkung, könnte aber für das weitere Vorgehen der
Kommission richtungsweisend sein.
Früherer Bericht: 12/2010
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer,
Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2
743 86 46, Fax:
+32 (0)2 743 86 56, E-Mail: Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. |
Der Newsletter ist im Internet unter www.brak.de
abrufbar und kann auch dort be- oder abbestellt werden.
Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht
mehr erhalten möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an