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Ausgabe 16/2010

23.09.2010

 

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Berufsrecht

EuGH-Urteil in der Rechtssache Akzo Nobel

 

Freizügigkeit

Schlussanträge des Generalanwalts zur Niederlassungsfreiheit von Notaren

EP-Entschließung über die Vollendung des Binnenmarktes für den elektronischen Handel

 

Zivilrecht

Entwurf einer Stellungnahme des Rechtsausschusses zu den Rechten der Verbraucher

 

Bürgerrechte

EU - Kommission beschließt Strategie für mehr Chancengleichheit

Mitteilung der Kommission zum Transfer von Fluggastdaten (PNR)

 

Gewerblicher Rechtsschutz

Annahme des Berichtes zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

 

Berufsrecht

 

EuGH - Urteil in der Rechtssache Akzo Nobel

Am 14. September 2010 hat der EuGH sein Urteil in dem Verfahren Akzo Nobel Chemicals Ltd. u. a. gegen die Europäische Kommission (C-550/07P) erlassen. Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass im Bereich des europäischen Wettbewerbsrechts der unternehmensinterne Schriftwechsel mit einem Syndikusanwalt nicht durch die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Mandant und Rechtsanwalt geschützt wird. Der Gerichtshof folgte damit den am 29. April 2010 von der Generalanwältin Juliane Kokott vorgelegten Schlussanträgen.

Nach Auffassung des Gerichtshofs genießt ein Syndikusanwalt trotz seiner Zulassung als Rechtsanwalt und der ihm auferlegten berufsrechtlichen Bedingungen nicht denselben Grad an Unabhängigkeit von seinem Arbeitgeber wie der in einer externen Anwaltskanzlei tätige Rechtsanwalt. Die Anforderung an die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts beruhe auf seiner Funktion als ein Mitgestalter der Rechtspflege, der in völliger Unabhängigkeit im Interesse der Rechtspflege dem Mandanten rechtliche Unterstützung zu gewährleisten habe. Dies setzt nach Ansicht des EuGH ein Fehlen jedes Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten voraus. Der Syndikusanwalt könne daher nicht mit einem externen Rechtsanwalt gleichgestellt werden. Das Beschäftigungsverhältnis eines Syndikusanwalts bewirkt, so der EuGH, eine Abhängigkeit von seinem Arbeitgeber, die ein beruflich unabhängiges Handeln verhindert, da er die von seinem Arbeitgeber verfolgten Geschäftsstrategien nicht außer Acht lassen kann. Im zugrunde liegenden Fall hatte die Kommission in einem niederländischen Unternehmen auch die Korrespondenz zwischen der Unternehmensführung und dem Syndikus, der zugleich zugelassener Anwalt war, beschlagnahmt. Der europäische Verband der Rechtsanwälte, der CCBE, war als weiterer Verfahrensbeteiligter am Rechtsmittelverfahren beteiligt und unterstützte das Unternehmen Akzo. Er hatte vorgetragen, dass das anwaltliche Berufsgeheimnis auch für Syndikusanwälte gilt, wenn und soweit dieses nach nationalem Recht der Fall ist, so wie im Vereinigten Königreich, in Irland und den Niederlanden. Dieser Auffassung ist der EuGH nicht gefolgt.

 

Früherer Bericht: 8/2010

 

Freizügigkeit

 

Schlussanträge des Generalanwalts zur Niederlassungsfreiheit von Notaren

Am 14. September 2010 hat EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón in seinen Schlussanträgen in sechs Vertragsverletzungsverfahren der Kommission - u.a. gegen Deutschland - vor dem EuGH festgestellt, dass die Knüpfung der Staatsangehörigkeit an den Beruf des Notars eine Diskriminierung und damit eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV darstellt, die nicht dadurch gerechtfertigt wird, dass der Notar öffentliche Gewalt im Sinne des Art. 51 AEUV ausübt. Notare nähmen durch ihre Tätigkeit unmittelbar und spezifisch an der Ausübung öffentlicher Gewalt teil, indem sie durch Beurkundung Handlungen und Verfügungen von Privatpersonen einen eigenen öffentlichen Charakter verliehen. Dennoch sei die Tätigkeit nicht vom Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit ausgenommen. Art. 49 und 51 AEUV seien dahingehend auszulegen, dass der Ausschluss von Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, von der Niederlassungsfreiheit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliege. Nach Ansicht des Generalanwalts rechtfertige der Notarberuf keine so drastische und schwerwiegende Maßnahme wie eine unmittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsbürgerschaft. Zur Ausübung des Notarberufs sei das Vorliegen der Staatsangehörigkeit nicht erforderlich. Insbesondere sei es nicht ersichtlich, warum die im Eid der Notare ausgesprochene Loyalitätspflicht gegenüber dem Staat nur aufgrund der Staatsangehörigkeit gewährleistet werden könne. Der Generalanwalt schlägt daher dem Gericht vor, festzustellen, dass die sechs Mitgliedstaaten dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 49 und 51 AEUV verstoßen, dass sie den Zugang zum Notarberuf ihren Staatsangehörigen vorbehalten.

 

EP - Entschließung über die Vollendung des Binnenmarktes für den elektronischen Handel

Das EP-Plenum hat am 21. September 2010 eine Entschließung über die Vollendung des Binnenmarktes für den elektronischen Handel angenommen. Darin werden die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, die verbleibenden Hindernisse bei der Schaffung eines gesamteuropäischen Online-Einzelhandelsmarktes abzuschaffen. Das EP fordert die Stärkung des Vertrauens der Verbraucher in die Sicherheit von Online-Einkäufen, z. B. durch die Einführung eines europäischen Gütesiegels für sichere Webseiten, das auf EU-Recht basiert und von der Kommission überwacht wird. Außerdem fordern die Abgeordneten ein Ende der in manchen Mitgliedstaaten vorherrschenden Diskriminierung von Verbrauchern, die darin bestehe, dass Händler sich oftmals weigerten, Bestellungen aus dem Ausland anzunehmen. Diese Diskriminierung des Verbrauchers anhand einer elektronischen Anschrift oder eines Wohnortes verstoße gegen die Dienstleistungsrichtlinie. Weiterhin fordert das Parlament mehr Transparenz im Online-Handel und ein angemessenes Maß an Harmonisierung bestimmter Aspekte des Verbrauchervertragsrechts, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche.

Die Kommission hat im Sommer 2010 zum Thema Online-Handel eine Konsultation gestartet, die noch bis 15. Oktober läuft.

 

Früherer Bericht: 15/2010

 

Zivilrecht

 

Entwurf einer Stellungnahme des Rechtsausschusses zu den Rechten der Verbraucher

Am 24. August 2010 hat MdEP Diana Wallis einen Stellungnahmeentwurf des Rechtsausschusses (JURI) zum Richtlinienvorschlag über die Rechte der Verbraucher veröffentlicht. Bereits vor der Sommerpause hatte MdEP Andreas Schwab, Berichterstatter im IMCO-Ausschuss, seinen Berichtsentwurf vorgelegt. Während die Europäische Kommission in ihrem Richtlinienentwurf die Vollharmonisierung des Verbraucherrechts vorschlägt, favorisiert Schwab in seinem Berichtsentwurf eine sogenannte „gezielte Harmonisierung“. Wallis hingegen schlägt in ihrem Entwurf einer Stellungnahme eine Mindestharmonisierung auf hohem Niveau des Verbraucherschutzes vor, die mit einer vollständigen Harmonisierung nur im Bereich der Ausübung und Auswirkung des Widerrufsrechts gekoppelt werden soll. Sie spricht sich außerdem dafür aus, das Verbraucherrecht mit dem Gemeinsamen Referenzrahmen für ein Europäisches Vertragsrecht (CFR) abzustimmen und diesen als ein optionales Instrument nach dem „Blue-Button-Prinzip“ zur Verfügung zu stellen. Auch die BRAK appelliert in ihrer Stellungnahme, das Verbraucherrecht mit dem CFR abzustimmen, um einen Widerspruch zwischen dem Verbrauchervertragsrecht und dem CFR zu vermeiden.

 

Frühere Berichte: 12/2010, 11/2010, 05/2010.

 

Bürgerrechte

 

EU - Kommission beschließt Strategie für mehr Chancengleichheit

Die Europäische Kommission hat am 21. September 2010 eine Fünfjahresstrategie für die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern verabschiedet. Ausgehend von der „Charta für Frauen” vom 5. März dieses Jahres stellt die Kommission ein in fünf Bereiche gegliedertes Maßnahmenpaket vor: Wirtschaft und Arbeitsmarkt, gleiches Entgelt, Frauen in Führungspositionen, geschlechterspezifische Gewalt und Gleichheit der Geschlechter außerhalb der EU. Neben dem Frauenanteil in Führungspositionen will die Kommission auch die allgemeine Beschäftigungsquote von Frauen steigern. Sie möchte außerdem Frauen als Unternehmerinnen und Selbständige fördern. Geplant ist außerdem ein "Europäischer Tag für gleiches Entgelt", um das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass Frauen in der EU im Durchschnitt nahezu 18% weniger verdienen als Männer. Die Kommission will außerdem gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten die Gewalt gegen Frauen in Europa und weltweit bekämpfen.

 

Früherer Bericht: 6/2010

 

Mitteilung der EU-Kommission zum Transfer von Fluggastdaten (PNR)

Die Europäische Kommission hat am 21. September 2010 eine Mitteilung mit einem Konzept für die Neugestaltung der PNR-Abkommen mit Drittländern vorgelegt, bestehend aus einer allgemeinen Außenstrategie für den Austausch von Fluggastdaten und Empfehlungen für die Verhandlungen mit den USA, Australien und Kanada. Personenbezogene Daten dürfen danach ausschließlich zur Terrorismusbekämpfung und zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Schwerverbrechens verwendet werden. Außerdem sollen Fluggästen wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Die Vertragspartner müssen ein hohes Datenschutzniveau gewährleisten und eine unabhängige Kontrolle zulassen. Außerdem sollen Daten nicht länger gespeichert werden als zu der Erreichung des festgesetzten Ziels nötig ist. Die Strategie sieht ferner ein Push-System vor, mit dem die Fluglinien die Daten selbst an Strafverfolgungsbehörden übermitteln sollen. Erforderlich sind der Strategie zufolge auch Standards zur Streitschlichtung und zur Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der PNR-Abkommen durch regelmäßige Überprüfung. Ferner sollten Informationen, die Drittländer aus der Datenanalyse gewonnen haben, nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit an Europol, Eurojust und an die EU-Mitgliedstaaten weitergegeben werden.

 

Früherer Bericht: 9/2010

 


 

Gewerblicher Rechtsschutz

 

Annahme des Berichts zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

Am 22. September 2010 hat das EP den Initiativbericht des Rechtsausschusses (JURI) zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt angenommen. Das EP hält weitere Diskussionen über strafrechtliche Sanktionen gegen Urheberrechtsverstöße für notwendig. Außerdem fordert es die Europäische Kommission zu einem Fortkommen beim Abschluss der Verhandlungen des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) auf. Ebenfalls zur Abstimmung standen der Alternativbericht der Sozialisten und Grünen sowie der Alternativbericht der Liberalen. Beide Alternativberichte fanden im Plenum jedoch keine mehrheitliche Zustimmung. Der heute angenommene Bericht hat zwar keine gesetzgebende Wirkung, könnte aber für das weitere Vorgehen der Kommission richtungsweisend sein.

 

Früherer Bericht: 12/2010

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2 743 86 46,

Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer

 

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