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Themen in dieser Ausgabe: Zivilrecht Annahme des Berichts zum Zahlungsverzug im
Parlament Anwaltswahl bei Rechtsschutzversicherungen Strafrecht Annahme der
Richtlinie zu Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren Verbraucherrecht Kommission
will Sammelklagen vorantreiben Grundrechte EU-Kommission
stellt Strategie für die Einhaltung der Grundrechtecharta vor Binnenmarkt Konsultation zu gesetzlichen Abschlussprüfungen in der EU Personalia Neubesetzungen beim
EuGH |
Zivilrecht
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Annahme des Berichts zum Zahlungsverzug im Parlament
Am 20. Oktober 2010 hat das EP Abänderungen
zum Vorschlag der Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im
Geschäftsverkehr auf der Grundlage des Berichtes
des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) angenommen. Das EP
stimmt damit einer vorgeschriebenen Zahlungsfrist von 30 Tagen zwischen
Unternehmern zu. Diese Frist kann durch Vereinbarung auf bis zu 60 Tage
verlängert werden. Eine längere Frist soll nur dann vereinbart werden können,
wenn der Gläubiger dadurch nicht benachteiligt wird. Bei öffentlichen
Auftraggebern wurde ebenfalls eine Frist von 30 Tagen festgesetzt, die nur auf
maximal 60 Tage verlängert werden darf, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde
und objektiv notwendig ist. Hiervon ausgenommen sind öffentliche Auftraggeber
im Gesundheitswesen. Hier können die Mitgliedstaaten Fristen bis zu 60 Tagen
vorsehen. Die gesetzlichen Verzugszinsen sollen 8% betragen und der Gläubiger
kann einen Pauschalbetrag von 40 als Erstattung der Beitreibungskosten bei
Verzug verlangen. Zur Überprüfung der vertragsgemäßen Lieferung einer
Ware/Dienstleistung soll im Allgemeinen eine Frist von 30 Tagen gelten.
Frühere
Berichte: 17/2010,
10/2010,
04/2010.
Anwaltswahl bei
Rechtsschutzversicherungen
Der EuGH befasst sich derzeit in einem vom
Landgericht Innsbruck vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen (C-293/10)
mit der Anwaltswahl bei Rechtsschutzversicherungen. Es geht um die Frage, ob
Rechtsschutzversicherungsverträge nach dem österreichischen Versicherungsvertragsgesetz
gegen Art. 4 Abs. 1 der Rechtsschutzversicherungsrichtlinie (87/344/EWG)
verstoßen, wenn darin festgelegt ist, dass ein Versicherungsnehmer nur die
berufsmäßig zur Vertretung befugten Personen wählen darf, die ihren Kanzleisitz
am Ort der Gerichts- oder Verwaltungsbehörde haben, die für das durchzuführende
Verfahren erstinstanzlich zuständig sind.
Strafrecht
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Annahme der
Richtlinie zu Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren
Der Europäische Rat hat am 7. Oktober 2010 die Richtlinie
über das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Strafverfahren verabschiedet. Die Richtlinie legt fest, dass eine einer Straftat verdächtigte Person
in jedem Stadium des Strafverfahrens europaweit
ein Recht auf Übersetzung und Verdolmetschung hat. Ein Dolmetscher muss demnach während des
Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens sowie bei der Rechtsberatung durch den
Verteidiger hinzugezogen werden. Das Recht
erstreckt sich auch auf die schriftliche Übersetzung maßgeblicher Unterlagen
des Verfahrens. Auf dieses Recht kann nur verzichtet werden, sofern der Beschuldigte zuvor rechtlich
beraten worden ist oder in einer anderen Weise über die Konsequenzen eines
solchen Verzichts informiert wurde. Die Kosten trägt unabhängig vom
Verfahrensausgang der Mitgliedstaat, in dem das
Verfahren anhängig ist. Die Mitgliedstaaten haben nun drei Jahre Zeit,
die Richtlinie in ihr innerstaatliches Recht umzusetzen.
Frühere
Berichte: 12/2010,
11/2010,
07/2010.
Verbraucherrechte
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Kommission will
Sammelklagen vorantreiben
Am 11. Oktober 2010 hat das Kollegium der Europäischen
Kommission ein gemeinsames Informationspapier von Vizepräsidentin Kommissarin
Viviane Reding (Justiz, Grundrechte und Unionsbürgerschaft), Kommissar John
Dalli (Gesundheit und Verbraucherschutz) und Kommissar Joaquín Almunia
(Wettbewerb) zum Thema der Sammelklagen diskutiert. Mehrere Verbraucher oder
Unternehmen, die durch dieselbe Rechtsverletzung eines Unternehmens geschädigt
wurden, sollen gemeinsam gegen dieses Unternehmen vorgehen können. In dem
Informationspapier heben die Unterzeichner hervor, dass solche Sammelklagen in
manchen Verfahren eine billigere und effektivere Verteidigung für Geschädigte
darstellen. Es wird jedoch betont, dass Mechanismen eingeführt werden müssen,
die Verbandsklagen, die zu exzessiven Schadensersatzforderungen führen, wie es
in den USA möglich ist, vermeiden. Das Kollegium der Kommission hat
beschlossen, noch im November dieses Jahres eine öffentliche Konsultation
hierzu durchzuführen. Dies ist auch im Arbeitsprogramm
der Kommission für 2010 vorgesehen.
Frühere
Berichte: 7/2010,
20/2008.
Grundrechte
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EU-Kommission stellt
Strategie für die Einhaltung der Grundrechtecharta vor
Die Europäische Kommission hat am 19. Oktober
2010 eine Strategie
verabschiedet, in der sie Maßnahmen für die wirksame Umsetzung der EU-Grundrechtecharta
vorstellt, die seit dem Inkrafttreten des Vertrags
von Lissabon für die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten rechtsverbindlich
ist. Mit der Garantie für eine gewissenhafte Achtung der Grundrechte auf jeder
Stufe des Gesetzgebungsverfahrens, der Verbesserung der Bürgerinformation über
das Tätigwerden der Kommission bei Grundrechtsverletzungen und mittels
Jahresberichten über die Anwendung der Charta zur Beobachtung der Fortschritte,
möchte die Kommission für eine beispielhafte Grundrechtebilanz in der EU und
für eine bessere Aufklärung der Bürger über den Schutz der Grundrechte sorgen. Auch
soll es für die Bürger möglich sein, sich ab 2011 über das neue
e-Justice-Portal der Kommission auf
Informationen über Rechtsmittel gegen Grundrechtsverletzungen informieren zu können. Die
Charta enthält neben den Rechten der Europäischen
Menschenrechtskonvention auch sonstige Rechte und Grundsätze, die sich aus
den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten, der ständigen
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und sonstigen völkerrechtlichen
Instrumenten herleiten. Dies umfasst auch das Recht auf Beratung, Verteidigung
und Vertretung bei gerichtlichen Verfahren sowie sogenannte Grundrechte der
dritten Generation wie Datenschutz und Garantien in Bezug auf bioethische
Grundsätze oder eine transparente Verwaltung.
Binnenmarkt
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Konsultation zu
gesetzlichen Abschlussprüfungen in der EU
Die Europäische Kommission hat vor dem Hintergrund der Finanzkrise am
13. Oktober 2010 eine Konsultation
zur Rolle von Abschlussprüfern gestartet. Mit der Konsultation zu dem Grünbuch
Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung:
Lehren aus der Krise möchte die Kommission Informationen u.a. darüber
einholen, ob die Prüfgesellschaften ausreichend unabhängig sind, welche Risiken
die starke Marktkonzentration birgt und ob die Aufsicht der Prüfer auf
europäischer Ebene und die Einführung eines Europäischen Passes für
Abschlussprüfer nützlich wären. Frist für Stellungnahmen ist 8. Dezember 2010.
Frühere
Berichte: 13/2009
Personalia
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Neubesetzungen
beim EuGH
Der EuGH hat am 5. Oktober 2010 den Franzosen
Yves Bot zum Ersten
Generalanwalt bestimmt. Bot ist seit 2006 Generalanwalt beim EuGH. Als
neuer Richter
des Gerichtshofs wurde am 6. Oktober 2010 Herr Egidijus Jaraiūnas (Litauen) in einer feierlichen Sitzung
ernannt. Jaraiūnas ist seit 2006
Berater des Präsidenten des litauischen Verfassungsgerichtshofs und war Richter
am litauischen Verfassungsgericht. Er folgt dem ausgeschiedenen litauischen
Richter Pranas Kūris für
dessen verbleibende Amtszeit bis Oktober 2012 nach. Außerdem wurde der Spanier
Alfredo Calot Escobar zum neuen Kanzler des Gerichtshofs gewählt.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2 743 86 46, Fax:
+32 (0)2 743 86 56, E-Mail: Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. |
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