Fußleiste2

 

Ausgabe 18/2010

21.10.2010

 

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

Annahme des Berichts zum Zahlungsverzug im Parlament

Anwaltswahl bei Rechtsschutzversicherungen

 

Strafrecht

Annahme der Richtlinie zu Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren

 

Verbraucherrecht

Kommission will Sammelklagen vorantreiben

 

Grundrechte

EU-Kommission stellt Strategie für die Einhaltung der Grundrechtecharta vor

 

Binnenmarkt

Konsultation zu gesetzlichen Abschlussprüfungen in der EU

 

Personalia

Neubesetzungen beim EuGH

 

 

Zivilrecht

 

Annahme des Berichts zum Zahlungsverzug im Parlament

Am 20. Oktober 2010 hat das EP Abänderungen zum Vorschlag der Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr auf der Grundlage des Berichtes des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) angenommen. Das EP stimmt damit einer vorgeschriebenen Zahlungsfrist von 30 Tagen zwischen Unternehmern zu. Diese Frist kann durch Vereinbarung auf bis zu 60 Tage verlängert werden. Eine längere Frist soll nur dann vereinbart werden können, wenn der Gläubiger dadurch nicht benachteiligt wird. Bei öffentlichen Auftraggebern wurde ebenfalls eine Frist von 30 Tagen festgesetzt, die nur auf maximal 60 Tage verlängert werden darf, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und objektiv notwendig ist. Hiervon ausgenommen sind öffentliche Auftraggeber im Gesundheitswesen. Hier können die Mitgliedstaaten Fristen bis zu 60 Tagen vorsehen. Die gesetzlichen Verzugszinsen sollen 8% betragen und der Gläubiger kann einen Pauschalbetrag von 40 € als Erstattung der Beitreibungskosten bei Verzug verlangen. Zur Überprüfung der vertragsgemäßen Lieferung einer Ware/Dienstleistung soll im Allgemeinen eine Frist von 30 Tagen gelten.

 

Frühere Berichte: 17/2010, 10/2010, 04/2010.


Anwaltswahl bei Rechtsschutzversicherungen

Der EuGH befasst sich derzeit in einem vom Landgericht Innsbruck vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen (C-293/10) mit der Anwaltswahl bei Rechtsschutzversicherungen. Es geht um die Frage, ob Rechtsschutzversicherungsverträge nach dem österreichischen Versicherungsvertragsgesetz gegen Art. 4 Abs. 1 der Rechtsschutzversicherungsrichtlinie (87/344/EWG) verstoßen, wenn darin festgelegt ist, dass ein Versicherungsnehmer nur die berufsmäßig zur Vertretung befugten Personen wählen darf, die ihren Kanzleisitz am Ort der Gerichts- oder Verwaltungsbehörde haben, die für das durchzuführende Verfahren erstinstanzlich zuständig sind.

 

Strafrecht

 

Annahme der Richtlinie zu Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren

Der Europäische Rat hat am 7. Oktober 2010 die Richtlinie über das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Strafverfahren verabschiedet. Die Richtlinie legt fest, dass eine einer Straftat verdächtigte Person in jedem Stadium des Strafverfahrens europaweit ein Recht auf Übersetzung und Verdolmetschung hat. Ein Dolmetscher muss demnach während des Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens sowie bei der Rechtsberatung durch den Verteidiger hinzugezogen werden. Das Recht erstreckt sich auch auf die schriftliche Übersetzung maßgeblicher Unterlagen des Verfahrens. Auf dieses Recht kann nur verzichtet werden, sofern der Beschuldigte zuvor rechtlich beraten worden ist oder in einer anderen Weise über die Konsequenzen eines solchen Verzichts informiert wurde. Die Kosten trägt unabhängig vom Verfahrensausgang der Mitgliedstaat, in dem das Verfahren anhängig ist. Die Mitgliedstaaten haben nun drei Jahre Zeit, die Richtlinie in ihr innerstaatliches Recht umzusetzen.

 

Frühere Berichte: 12/2010, 11/2010, 07/2010.

 

Verbraucherrechte

 

Kommission will Sammelklagen vorantreiben

Am 11. Oktober 2010 hat das Kollegium der Europäischen Kommission ein gemeinsames Informationspapier von Vizepräsidentin Kommissarin Viviane Reding (Justiz, Grundrechte und Unionsbürgerschaft), Kommissar John Dalli (Gesundheit und Verbraucherschutz) und Kommissar Joaquín Almunia (Wettbewerb) zum Thema der Sammelklagen diskutiert. Mehrere Verbraucher oder Unternehmen, die durch dieselbe Rechtsverletzung eines Unternehmens geschädigt wurden, sollen gemeinsam gegen dieses Unternehmen vorgehen können. In dem Informationspapier heben die Unterzeichner hervor, dass solche Sammelklagen in manchen Verfahren eine billigere und effektivere Verteidigung für Geschädigte darstellen. Es wird jedoch betont, dass Mechanismen eingeführt werden müssen, die Verbandsklagen, die zu exzessiven Schadensersatzforderungen führen, wie es in den USA möglich ist, vermeiden. Das Kollegium der Kommission hat beschlossen, noch im November dieses Jahres eine öffentliche Konsultation hierzu durchzuführen. Dies ist auch im Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 vorgesehen.

 

Frühere Berichte: 7/2010, 20/2008.

 

Grundrechte

 

EU-Kommission stellt Strategie für die Einhaltung der Grundrechtecharta vor

Die Europäische Kommission hat am 19. Oktober 2010 eine Strategie verabschiedet, in der sie Maßnahmen für die wirksame Umsetzung der EU-Grundrechtecharta vorstellt, die seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon für die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten rechtsverbindlich ist. Mit der Garantie für eine gewissenhafte Achtung der Grundrechte auf jeder Stufe des Gesetzgebungsverfahrens, der Verbesserung der Bürgerinformation über das Tätigwerden der Kommission bei Grundrechtsverletzungen und mittels Jahresberichten über die Anwendung der Charta zur Beobachtung der Fortschritte, möchte die Kommission für eine beispielhafte Grundrechtebilanz in der EU und für eine bessere Aufklärung der Bürger über den Schutz der Grundrechte sorgen. Auch soll es für die Bürger möglich sein, sich ab 2011 über das neue e-Justice-Portal der Kommission auf Informationen über Rechtsmittel gegen Grundrechtsverletzungen informieren zu können. Die Charta enthält neben den Rechten der Europäischen Menschenrechtskonvention auch sonstige Rechte und Grundsätze, die sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten, der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und sonstigen völkerrechtlichen Instrumenten herleiten. Dies umfasst auch das Recht auf Beratung, Verteidigung und Vertretung bei gerichtlichen Verfahren sowie sogenannte Grundrechte der „dritten Generation“ wie Datenschutz und Garantien in Bezug auf bioethische Grundsätze oder eine transparente Verwaltung.

 

Binnenmarkt

 

Konsultation zu gesetzlichen Abschlussprüfungen in der EU

Die Europäische Kommission hat vor dem Hintergrund der Finanzkrise am 13. Oktober 2010 eine Konsultation zur Rolle von Abschlussprüfern gestartet. Mit der Konsultation zu dem Grünbuch „Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise“ möchte die Kommission Informationen u.a. darüber einholen, ob die Prüfgesellschaften ausreichend unabhängig sind, welche Risiken die starke Marktkonzentration birgt und ob die Aufsicht der Prüfer auf europäischer Ebene und die Einführung eines „Europäischen Passes für Abschlussprüfer“ nützlich wären. Frist für Stellungnahmen ist 8. Dezember 2010.

 

Frühere Berichte: 13/2009

 

Personalia

 

Neubesetzungen beim EuGH

Der EuGH hat am 5. Oktober 2010 den Franzosen Yves Bot zum Ersten Generalanwalt bestimmt. Bot ist seit 2006 Generalanwalt beim EuGH. Als neuer Richter des Gerichtshofs wurde am 6. Oktober 2010 Herr Egidijus Jarašiūnas (Litauen) in einer feierlichen Sitzung ernannt. Jarašiūnas ist seit 2006 Berater des Präsidenten des litauischen Verfassungsgerichtshofs und war Richter am litauischen Verfassungsgericht. Er folgt dem ausgeschiedenen litauischen Richter Pranas Kūris für dessen verbleibende Amtszeit bis Oktober 2012 nach. Außerdem wurde der Spanier Alfredo Calot Escobar zum neuen Kanzler des Gerichtshofs gewählt.

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2 743 86 46,

Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer

 

Der Newsletter ist im Internet unter www.brak.de abrufbar und kann auch dort be- oder abbestellt werden.

Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an brak.bxl@brak.eu.