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Ausgabe 19/2010

04.11.2010

 

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Binnenmarkt

Akte für den Binnenmarkt

Bericht der Europäischen Kommission zur Unionsbürgerschaft

 

Institutionen

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2011

Annahme einer Stellungnahme zur Bürgerinitiative im LIBE-Ausschuss

 

Datenschutz

Europäische Kommission leitet Verfahren vor dem EuGH gegen Österreich ein

 

Zivilrecht

Europäisches Parlament stimmt für Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs

Europäischer Tag der Ziviljustiz

 

Gewerblicher Rechtschutz

EuGH legt Urheberrechtrichtlinie aus

 

 

Binnenmarkt

 

Akte für den Binnenmarkt

Am 27. Oktober 2010 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zur Akte für den Binnenmarkt vorgestellt. Die Kommission möchte durch 50 Maßnahmen das Wirtschaftswachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen Fortschritt im Binnenmarkt fördern. Ziel ist es, durch gezielte Reformen die noch vorhandenen Hindernisse des Binnenmarktes abzubauen, wie dies bereits von Mario Monti in seinem Bericht zum Binnenmarkt vorgeschlagen wurde. Insbesondere soll die weitere Implementierung der Dienstleistungsrichtlinie einen Schwerpunkt bilden. Vorgesehen ist zudem die Überarbeitung der Richtlinie zur Anerkennung von Berufsabschlüssen. Bis 2014 soll außerdem das EU-Patent eingeführt werden sowie ein gemeinsamer europäischer Patentgerichtshof etabliert werden. Auch sollen die nationalen Steuerregime besser koordiniert werden und eine Strategie zur Mehrwertsteuer in der EU bis 2011 vorgestellt werden. Eine weitere Erleichterung soll die bis 2011 einzuführende europaweite Verknüpfung von Unternehmensregistern bringen. Bis 2012 will die Kommission Vorschläge für eine elektronische Identifikation einbringen, um Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen europaweit zu ermöglichen. Als weitere Maßnahme ist zudem ein Aktionsplan zur Bekämpfung der Produktpiraterie vorgesehen. Die Kommission strebt außerdem eine Initiative für ein soziales Unternehmertum an, wobei längerfristige soziale Investitionen von Unternehmen von der Kommission gefördert werden sollen. Ebenfalls am 27. Oktober 2010 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Binnenmarktakte gestartet, die bis zum 28. Februar 2011 läuft.

 

Frühere Berichte: 9/2010


Bericht der Europäischen Kommission zur Unionsbürgerschaft

Am 27. Oktober 2010 hat die Europäische Kommission einen Bericht zur Unionsbürgerschaft veröffentlicht. Ziel ist es, die täglichen Probleme, mit denen EU-Bürger konfrontiert werden, anzugehen. Insgesamt befasst sich der Bericht mit 25 Maßnahmen, die die Kommission in den nächsten drei Jahren umsetzen möchte. So plant sie, Verbrauchern den Zugang zu alternativen Streitbeilegungsmöglichkeiten in grenzüberschreitenden Verfahren zu erleichtern, um schnell und kostengünstig grenzüberschreitende Streitigkeiten beilegen zu können. Des Weiteren sollen Rechtsakte vorgeschlagen werden, die für internationale Paare klären, welches Recht z.B. auf ein gemeinsam angelegtes Sparkonto oder ein gemeinsam erstandenes Haus anzuwenden ist. Außerdem sollen die Vorschriften zum Reiserecht überarbeitet werden. Für Arbeitnehmer möchte die Kommission durch die Einrichtung einer besseren Kommunikation der nationalen Behörden der Mitgliedstaaten untereinander, die Übertragung der Sozialversicherungsansprüche vereinfachen. Zudem soll es für Autobesitzer einfacher werden, ihre Autos in einem anderen Mitgliedstaat zuzulassen, insbesondere sollen hierbei Doppelbesteuerungen vermieden werden.

 

Institutionen

 

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2011

Am 27. Oktober 2011 hat die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2011 beschlossen. Die Arbeitsschwerpunkte für 2011 umfassen fünf Bereiche: (1) Die Festigung der sozialen Marktwirtschaft in Europa nach der Krise durch u.a. die Schaffung eines Rechtsrahmens für den Umgang mit Bankenkrisen, die Stärkung des Verbraucherschutzes im Bereich Finanzdienstleistungen und mittels einer Verordnung über Ratingagenturen; (2) die Belebung des Wirtschaftswachstums zur Schaffung von Arbeitsplätzen; (3) die Fortsetzung der bürgernahen Agenda mit den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht. Dies beinhaltet die Stärkung der Verbraucherrechte und den Gemeinsamen Referenzrahmen für das Vertragsrecht; (4) die Verstärkung der Präsenz Europas auf internationaler Ebene sowie (5) eine optimale Nutzung der EU-Politik: Schwerpunkt ist der Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen. Das Arbeitsprogramm der Kommission enthält in vier Anhängen 40 strategische initiativen, die 2011 eingeleitet werden sollen, um diese Prioritäten umzusetzen und 89 weitere mögliche Aktionspunkte, die bis zum Ende der Amtszeit der Kommission 2014 ausgearbeitet werden sollen.

 

Frühere Berichte: 7/2010, 20/2008.

 

Annahme einer Stellungnahme zur Bürgerinitiative im LIBE-Ausschuss

Am 26. Oktober 2010 hat der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) seine Stellungnahme zur Bürgerinitiative für den Ausschuss für Konstitutionelle Fragen (AFCO) angenommen. Der LIBE-Ausschuss spricht sich darin dafür aus, die Anzahl der Unterstützungsbekundungen einer Initiative von einem Drittel (9) auf ein Viertel der Mitgliedstaaten (7) zu begrenzen. Die Laufzeit für die Sammlung der Unterschriften sollte zudem von 12 auf 48 Monate verlängert werden. Für die Zulässigkeitsprüfung plädiert der Ausschuss dafür, dass diese innerhalb eines Monats vorgenommen werden soll, wenn 5000 Stimmen aus mindestens einem Mitgliedstaat innerhalb eines halben Jahres vorgewiesen werden können. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass die Kommission nach zwei Monaten hierüber entscheidet, wenn 100.000 Stimmen aus mindestens drei Mitgliedstaaten vorliegen. Der Ausschuss fordert die Kommission zudem auf, eine eigene Webseite einzurichten und zu unterhalten, auf der die Initiativen veröffentlicht und verwaltet werden sollen. Die Stellungnahme wird nun an den federführenden Ausschuss AFCO weitergeleitet.

 

Frühere Berichte: 17/2010, 12/2010, 6/2010.

 

 

 




Datenschutz

 

Europäische Kommission leitet Verfahren vor dem EuGH gegen Österreich ein

Am 28. Oktober 2010 hat die Europäische Kommission beschlossen, Klage gegen Österreich vor dem EuGH zu erheben, da die österreichische Datenschutzkommission nach Auffassung der Kommission nicht über die nötige Unabhängigkeit verfügt. Bereits 2009 hat die Kommission Österreich in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme aufgefordert, dies zu ändern. Dem ist Österreich jedoch nicht nachgekommen. Die Unabhängigkeit sei, so die Kommission, deshalb nicht gegeben, da die Datenschutzkommission personell und organisatorisch dem Bundeskanzleramt unterstellt ist. Die laufenden Geschäfte werden von einem Mitglied der Geschäftsführung durchgeführt, das dem Bundeskanzleramt direkt unterstellt ist. Zudem hat der Bundeskanzler das Recht, sich über alle laufenden Geschäftsführungstätigkeiten zu informieren, was das unabhängige Arbeiten der Mitglieder der Datenschutzkommission verhindere. Im März 2010 hat der EuGH in einem Verfahren (C-518/07) gegen Deutschland entschieden, dass Stellen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten überwachen, vor jeglicher Einflussnahme von außen sicher sein müssen.

 

Zivilrecht

 

Europäisches Parlament stimmt für Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs

Das EP-Plenum hat sich am 20. Oktober 2010 für die Erhöhung des Mutterschaftsurlaubs für Arbeitnehmerinnen auf 20 Wochen sowie für einen EU-weiten Rechtsanspruch auf mindestens zwei Wochen Vaterschaftsurlaub nach der Entbindung bei jeweils voller Lohnfortzahlung ausgesprochen. Abgelehnt wurde hingegen eine Ausweitung dieser Bestimmungen auf selbständig Erwerbstätige. Die Europäische Kommission hatte in ihrem Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 92/85/EWG vom Oktober 2008 eine Verlängerung auf 18 Wochen vorgeschlagen. Nach der Abstimmung im EP muss sich nun der Rat positionieren.

 

Frühere Berichte: 4/2010, 16/2009.

 

Europäischer Tag der Ziviljustiz

Anlässlich des Europäischen Tags der Ziviljustiz am 25. Oktober 2010 haben Europäische Kommission und Europarat das Verwaltungsgericht von Yambol (Bulgarien) für ein Projekt zur besseren Kommunikation zwischen Gerichten und Rechtssuchenden mit der Kristallwaage der Justiz ausgezeichnet. Der Preis wurde zum fünften Mal an ein Projekt verliehen, das innovative Wege beschreitet zur Qualitätssteigerung im Bereich Justizorganisation und Durchführung von Gerichtsverfahren an europäischen Gerichten. Die offizielle Feier des diesjährigen Europäischen Tags der Ziviljustiz fand in Ljubljana (Slowenien) statt. Für Deutschland veranstaltet das Landgericht Passau am 7. Dezember 2010 den Europäischen Tag der Ziviljustiz mit einer Fachtagung und einem Festakt. Das ebenfalls am 25. Oktober 2010 veröffentlichte Eurobarometer Spezial zum Thema Ziviljustiz zeigt, dass 56% der Befragten den Zugang zur Ziviljustiz in einem andern EU-Land für schwierig halten. Nur 2% sind persönlich in grenzüberschreitende Gerichtsverfahren involviert. Außerdem befürworten 58% weitere EU-Maßnahmen zur Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung von Dokumenten und 68% sprachen sich dafür aus, dass im grenzüberschreitenden Familienrecht die EU Einfluss darauf nehmen soll, wie die nationalen Vorschriften bei binationalen Scheidungsfällen anzuwenden sind.

 

Frühere Berichte: 19/2008, 4/2008, 20/2005.

 

Gewerblicher Rechtschutz

 

EuGH legt Urheberrechtrichtlinie aus

Nach der Richtlinie über Urheberrechte steht das ausschließliche Recht der Vervielfältigung den Urhebern zu, jedoch können die Mitgliedstaaten die Anfertigung von Privatkopien gestatten, sofern die Rechtsinhaber einen „gerechten Ausgleich“ hierfür erhalten. Am 21. Oktober 2010 hat der EuGH entschieden, dass dieser Ausgleich auf der Grundlage des Schadens zu berechnen ist, der dem Urheber eines geschützten Werks durch die Einführung der Ausnahme für Privatkopien entstanden ist. Der EuGH stellte zudem fest, dass grundsätzlich die Personen, die Kopien für ihren privaten Gebrauch vornehmen, verpflichtet sind, den Schaden auszugleichen. Da dies problematisch in der Durchführung sein kann, entspricht es auch den Anforderungen des „gerechten Ausgleichs“, dass diese Abgabe auf die Personen, die die Vervielfältigungsmedien vertreiben, abgewälzt werden kann. Dies jedoch nur, wenn diese an private Nutzer zum Zweck der Vervielfältigung abgegeben werden. Es sei jedoch nicht erforderlich, dem privaten Nutzer nachzuweisen, dass dieser tatsächlich private Kopien damit anfertigt. Eine unterschiedslose Anwendung dieser Ausgleichsabgabe auf Geräte, die an Nutzer abgegeben werden, die diese zu eindeutig anderen Zwecken als der Anfertigung von Privatkopien erwerben, verstoße jedoch gegen die Richtlinie.

 

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2 743 86 46,

Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer

 

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