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Themen in
dieser Ausgabe: Strafrecht EuGH-Urteil
zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls Zivilrecht Stellungnahmeentwurf
zur ROM III - Verordnung Gewerblicher
Rechtsschutz Keine
Einigung bei Sprachenregelung für ein Europäisches Patent ACTA ist ausgehandelt Bürgerrechte Mitteilung
zum Datenschutz Entschließung des EP zur Übermittlung von
Fluggastdatensätzen (PNR) Institutionen Europäische
Kommission und EP einigen sich auf gemeinsames Transparenzregister |
Strafrecht
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EuGH-Urteil
zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls
Der EuGH hat am 16. November 2010 entschieden
(Mantello, C-261/09), dass ein
nationaler Richter, der einen Europäischen Haftbefehl ausstellt, feststellen
darf, dass sich ein zuvor in seiner Rechtsordnung erlassenes Urteil nicht auf
dieselbe Handlung wie die in seinem Haftbefehl genannte erstreckt. Die
Justizbehörde, die den Beschuldigten festnimmt, kann dessen Übergabe
normalerweise nicht ablehnen.
Im vorliegenden Fall war der Italiener
Gaetano Mantello 2005 von einem italienischen Gericht zu einer Freiheitsstrafe
wegen unerlaubten Besitzes von Kokain, das zum Weiterverkauf bestimmt war, verurteilt
worden. Daraufhin verbüßte Mantello eine tatsächliche Freiheitsstrafe von zehn
Monaten und 20 Tagen. Drei Jahre später erließ das italienische Gericht einen
Europäischen Haftbefehl gegen Mantello, basierend auf dem Vorwurf der
Beteiligung an bandenmäßigem Drogenhandel in Italien und Deutschland in den
Jahren 2004 und 2005. In Kenntnis des Europäischen Haftbefehls ließen deutsche
Behörden Mantello 2008 festnehmen. Das italienische Gericht als Aussteller des
Europäischen Haftbefehls teilte dem OLG Stuttgart auf dessen Anfrage mit, dass
das 2005 ergangene Urteil die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls nicht
ausschließe. Unter Berufung auf den Ne bis in idem - Grundsatz hat das OLG
Stuttgart ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet zur Klärung der
Frage, ob es die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls verweigern könne.
Dies hat der EuGH verneint, da das italienische Gericht ausdrücklich
festgestellt habe, dass das erlassene Urteil keine rechtskräftige Verurteilung
wegen der im Europäischen Haftbefehl benannten Handlung darstelle.
Zivilrecht
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Stellungnahmeentwurf zur ROM III -
Verordnung
Am 11. November 2010 hat MdEP Evelyne Gebhardt den Entwurf einer Stellungnahme zur Verordnung zur Begründung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (ROM III) dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) vorgestellt. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass Ehepaare selbst eine Rechtswahl für ihre Scheidung treffen können. Tun sie dies nicht, gilt ersatzweise das Recht des Landes, in dem das Paar seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder, sollten die Eheleute eine gemeinsame Nationalität haben, das Recht dieses Staates. Als Auffangvorschrift soll das Recht des Landes gelten, in dem die Scheidung eingereicht wurde. In dem Stellungnahmeentwurf schlägt die Verfasserin vor, den Auffanganknüpfungspunkt nicht auf den Staat, in dem die Scheidung eingereicht wurde, sondern auf den Staat, in dem die Ehe geschlossen wurde, zu legen. Zudem spricht sich die Verfasserin für eine Definition des Begriffs gewöhnlicher Aufenthalt aus. Dieser sollte auf den üblichen Aufenthaltsort einer Person definiert werden. Auch die BRAK fordert in ihrer Stellungnahme eine Definition des Begriffs gewöhnlicher Aufenthalt. Sie schlägt eine Mindestdauer des Aufenthaltes von zwei Jahren vor.
Frühere
Berichte: 11/2010,
6/
2010.
Gewerblicher Rechtsschutz
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Keine Einigung bei
Sprachenregelung für ein Europäisches Patent
Am Ende des außerordentlichen Rates
(Wettbewerbsfähigkeit) vom 10. November 2010 hat Michel Barnier, Kommissar für
Binnenmarkt und Dienstleistungen, erklärt,
dass es nicht gelungen ist, die erforderliche Einstimmigkeit bei der Frage der
Übersetzungsregelung für das Europäische Patent zu erzielen. Spanien und
Italien hatten an ihrer Opposition gegen die vorgeschlagene Lösung
festgehalten, dass Patente nur in den Arbeitssprachen des Europäischen
Patentamts (Englisch, Französisch und Deutsch) geprüft und erteilt werden
sollen. Bis zum Jahresende haben die 27 Minister der Mitgliedstaaten noch
zweimal Gelegenheit (26. November und 10. Dezember), an einem Weg aus der
Pattsituation zu arbeiten.
Frühere Berichte: 13/2010,
9/2010.
ACTA ist
ausgehandelt
Das Anti
Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zum Kampf gegen Internet - Produktpiraterie
ist zwischen den Parteien ausgehandelt und zur Unterschrift bereit. Seit 2007
verhandeln die EU, die USA, Kanada, Schweiz, Japan, Südkorea, Singapur, Mexiko,
Marokko, Neuseeland und Australien. Nach langer und intensiver Kritik seitens
des EP an der Geheimhaltung der Verhandlungen wurden die ausgehandelten Texte
veröffentlicht. Als nächster Schritt muss der Text nun noch durch das Kollegium
der Kommission angenommen werden und anschließend durch den Europäischen Rat
genehmigt und unterzeichnet werden. Zudem bedarf es noch der Zustimmung des
Europäischen Parlaments.
Früherer Bericht: 8/2010
Bürgerrechte
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Mitteilung zum Datenschutz
Am 4. November
2010 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung
für ein Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union
veröffentlicht. Die vorgestellte Strategie beschäftigt sich damit, wie sich die
EU-Gesetzgebung für den Datenschutz modernisieren und an die technischen
Entwicklungen anpassen lässt. Der Vertrag von Lissabon gewährt der
Europäischen Union die Kompetenz, den Datenschutz einheitlich zu regeln,
erstmalig auch im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in
Strafsachen. Die Kommission möchte die Rechte des Einzelnen verbessern und den
Binnenmarkt stärken. Die Betroffenen sollen durch eine größere Transparenz besser
über die Sammlung und die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten informiert
werden. Auch sollen die Rechte des Bürgers im Umgang mit seinen Daten verbessert
werden. Dabei soll auch das Recht auf vergessen präzisiert werden. Ferner
will die Kommission die Rechtsbehelfe der Betroffenen überprüfen und stärken. Sie
wird prüfen, ob die Klagebefugnis bei nationalen Gerichten auch auf
Datenschutzbehörden und Verbände ausgedehnt werden kann. Ein weiterer
Ansatzpunkt sind die Vorschriften zum anwendbaren Recht bei Verstößen, welche
die Kommission übersichtlicher gestalten will. Auch die bestehenden
Vorschriften zum internationalen Datentransfer will sie überprüfen und sicherer
gestalten. Während die Rolle des Datenschutzbeauftragten gestärkt werden soll,
wird die Kommission auch Möglichkeiten zur Förderung von Initiativen zur
Selbstregulierung prüfen. Sie wird im Jahr 2011 nach einer Folgenabschätzung
und unter Berücksichtigung der EU-Grundrechtecharta Rechtsvorschriften zum
Datenschutz vorschlagen.
Entschließung
des EP zur Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR)
Mit einer Entschließung
hat das EP am 11. November 2010 erneut seine Forderungen bei den bevorstehenden
Verhandlungen der EU mit den USA, Australien und Kanada über das PNR-Abkommen
unterstrichen. Im Mittelpunkt stehen das Gebot der Notwendigkeit und der
Proportionalität bei der Datenübermittlung. Dass diese erfüllt sind, soll von
der Europäischen Kommission, so die Forderung des EP, mit konkreten Beweisen
dargelegt werden. Die Entschließung enthält außerdem Forderungen nach dem
Verzicht auf eine verdachtsunabhängige Massenauswertung europäischer
Fluggastdaten zur Kriminalitätsbekämpfung sowie zur Erstellung von
Personenprofilen.
Frühere
Berichte: 16/2010,
9/2010.
Institutionen
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Europäische
Kommission und EP einigen sich auf gemeinsames Transparenzregister
Am 10. November
2010 hat die von EP und Kommission besetzte hochrangige Arbeitsgruppe für ein
gemeinsames Register der Interessenvertreter ihre Beratungen über eine Verschmelzung der
bislang separaten Lobby-Register von EP und Kommission abgeschlossen. Ein zentrales Register soll die Tätigkeiten der
verschiedenen Interessensvertreter transparent und nachvollziehbar machen und
Abgeordneten und Kommissionsbeamten ebenso wie Bürgern dazu dienen, sich
Informationen über Personen und Organisationen zu verschaffen, die bei den
Institutionen Lobbying betreiben. Der Entwurf für das von nun an
Transparenzregister genannte Verzeichnis muss nun noch offiziell von EP und
Kommission verabschiedet werden und soll im Juni 2011 online gehen.
Frühere Berichte: 9/2010,
16/2009.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
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