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Ausgabe 20/2010

18.11.2010

 

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Strafrecht

EuGH-Urteil zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls

 

Zivilrecht

Stellungnahmeentwurf zur ROM III - Verordnung

 

Gewerblicher Rechtsschutz

Keine Einigung bei Sprachenregelung für ein Europäisches Patent

ACTA ist ausgehandelt

 

Bürgerrechte

Mitteilung zum Datenschutz

Entschließung des EP zur Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR)

 

Institutionen

Europäische Kommission und EP einigen sich auf gemeinsames Transparenzregister

 

 

 

 

 

Strafrecht

 

EuGH-Urteil zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls

Der EuGH hat am 16. November 2010 entschieden (Mantello, C-261/09), dass ein nationaler Richter, der einen Europäischen Haftbefehl ausstellt, feststellen darf, dass sich ein zuvor in seiner Rechtsordnung erlassenes Urteil nicht auf dieselbe Handlung wie die in seinem Haftbefehl genannte erstreckt. Die Justizbehörde, die den Beschuldigten festnimmt, kann dessen Übergabe normalerweise nicht ablehnen.

Im vorliegenden Fall war der Italiener Gaetano Mantello 2005 von einem italienischen Gericht zu einer Freiheitsstrafe wegen unerlaubten Besitzes von Kokain, das zum Weiterverkauf bestimmt war, verurteilt worden. Daraufhin verbüßte Mantello eine tatsächliche Freiheitsstrafe von zehn Monaten und 20 Tagen. Drei Jahre später erließ das italienische Gericht einen Europäischen Haftbefehl gegen Mantello, basierend auf dem Vorwurf der Beteiligung an bandenmäßigem Drogenhandel in Italien und Deutschland in den Jahren 2004 und 2005. In Kenntnis des Europäischen Haftbefehls ließen deutsche Behörden Mantello 2008 festnehmen. Das italienische Gericht als Aussteller des Europäischen Haftbefehls teilte dem OLG Stuttgart auf dessen Anfrage mit, dass das 2005 ergangene Urteil die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls nicht ausschließe. Unter Berufung auf den Ne bis in idem - Grundsatz hat das OLG Stuttgart ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet zur Klärung der Frage, ob es die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls verweigern könne. Dies hat der EuGH verneint, da das italienische Gericht ausdrücklich festgestellt habe, dass das erlassene Urteil keine rechtskräftige Verurteilung wegen der im Europäischen Haftbefehl benannten Handlung darstelle.

 

 

Zivilrecht

 

Stellungnahmeentwurf zur ROM III - Verordnung

Am 11. November 2010 hat MdEP Evelyne Gebhardt den Entwurf einer Stellungnahme zur Verordnung zur Begründung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (ROM III) dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) vorgestellt. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass Ehepaare selbst eine Rechtswahl für ihre Scheidung treffen können. Tun sie dies nicht, gilt ersatzweise das Recht des Landes, in dem das Paar seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder, sollten die Eheleute eine gemeinsame Nationalität haben, das Recht dieses Staates. Als Auffangvorschrift soll das Recht des Landes gelten, in dem die Scheidung eingereicht wurde. In dem Stellungnahmeentwurf schlägt die Verfasserin vor, den Auffanganknüpfungspunkt nicht auf den Staat, in dem die Scheidung eingereicht wurde, sondern auf den Staat, in dem die Ehe geschlossen wurde, zu legen. Zudem spricht sich die Verfasserin für eine Definition des Begriffs „gewöhnlicher Aufenthalt“ aus. Dieser sollte auf den üblichen Aufenthaltsort einer Person definiert werden. Auch die BRAK fordert in ihrer Stellungnahme eine Definition des Begriffs „gewöhnlicher Aufenthalt“. Sie schlägt eine Mindestdauer des Aufenthaltes von zwei Jahren vor.

 

Frühere Berichte: 11/2010, 6/ 2010.

 

Gewerblicher Rechtsschutz

 

Keine Einigung bei Sprachenregelung für ein Europäisches Patent

Am Ende des außerordentlichen Rates (Wettbewerbsfähigkeit) vom 10. November 2010 hat Michel Barnier, Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, erklärt, dass es nicht gelungen ist, die erforderliche Einstimmigkeit bei der Frage der Übersetzungsregelung für das Europäische Patent zu erzielen. Spanien und Italien hatten an ihrer Opposition gegen die vorgeschlagene Lösung festgehalten, dass Patente nur in den Arbeitssprachen des Europäischen Patentamts (Englisch, Französisch und Deutsch) geprüft und erteilt werden sollen. Bis zum Jahresende haben die 27 Minister der Mitgliedstaaten noch zweimal Gelegenheit (26. November und 10. Dezember), an einem Weg aus der Pattsituation zu arbeiten.

 

Frühere Berichte: 13/2010, 9/2010.

 

ACTA ist ausgehandelt

Das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zum Kampf gegen Internet - Produktpiraterie ist zwischen den Parteien ausgehandelt und zur Unterschrift bereit. Seit 2007 verhandeln die EU, die USA, Kanada, Schweiz, Japan, Südkorea, Singapur, Mexiko, Marokko, Neuseeland und Australien. Nach langer und intensiver Kritik seitens des EP an der Geheimhaltung der Verhandlungen wurden die ausgehandelten Texte veröffentlicht. Als nächster Schritt muss der Text nun noch durch das Kollegium der Kommission angenommen werden und anschließend durch den Europäischen Rat genehmigt und unterzeichnet werden. Zudem bedarf es noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments.

 

Früherer Bericht: 8/2010

 

Bürgerrechte

 

Mitteilung zum Datenschutz

Am 4. November 2010 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung für ein Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union veröffentlicht. Die vorgestellte Strategie beschäftigt sich damit, wie sich die EU-Gesetzgebung für den Datenschutz modernisieren und an die technischen Entwicklungen anpassen lässt. Der Vertrag von Lissabon gewährt der Europäischen Union die Kompetenz, den Datenschutz einheitlich zu regeln, erstmalig auch im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Die Kommission möchte die Rechte des Einzelnen verbessern und den Binnenmarkt stärken. Die Betroffenen sollen durch eine größere Transparenz besser über die Sammlung und die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden. Auch sollen die Rechte des Bürgers im Umgang mit seinen Daten verbessert werden. Dabei soll auch das „Recht auf vergessen“ präzisiert werden. Ferner will die Kommission die Rechtsbehelfe der Betroffenen überprüfen und stärken. Sie wird prüfen, ob die Klagebefugnis bei nationalen Gerichten auch auf Datenschutzbehörden und Verbände ausgedehnt werden kann. Ein weiterer Ansatzpunkt sind die Vorschriften zum anwendbaren Recht bei Verstößen, welche die Kommission übersichtlicher gestalten will. Auch die bestehenden Vorschriften zum internationalen Datentransfer will sie überprüfen und sicherer gestalten. Während die Rolle des Datenschutzbeauftragten gestärkt werden soll, wird die Kommission auch Möglichkeiten zur Förderung von Initiativen zur Selbstregulierung prüfen. Sie wird im Jahr 2011 nach einer Folgenabschätzung und unter Berücksichtigung der EU-Grundrechtecharta Rechtsvorschriften zum Datenschutz vorschlagen.

 

Entschließung des EP zur Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR)

Mit einer Entschließung hat das EP am 11. November 2010 erneut seine Forderungen bei den bevorstehenden Verhandlungen der EU mit den USA, Australien und Kanada über das PNR-Abkommen unterstrichen. Im Mittelpunkt stehen das Gebot der Notwendigkeit und der Proportionalität bei der Datenübermittlung. Dass diese erfüllt sind, soll von der Europäischen Kommission, so die Forderung des EP, mit konkreten Beweisen dargelegt werden. Die Entschließung enthält außerdem Forderungen nach dem Verzicht auf eine verdachtsunabhängige Massenauswertung europäischer Fluggastdaten zur Kriminalitätsbekämpfung sowie zur Erstellung von Personenprofilen.

 

Frühere Berichte: 16/2010, 9/2010.

 

Institutionen

 

Europäische Kommission und EP einigen sich auf gemeinsames Transparenzregister

Am 10. November 2010 hat die von EP und Kommission besetzte hochrangige Arbeitsgruppe für ein gemeinsames Register der Interessenvertreter ihre Beratungen über eine Verschmelzung der bislang separaten Lobby-Register von EP und Kommission abgeschlossen. Ein zentrales Register soll die Tätigkeiten der verschiedenen Interessensvertreter transparent und nachvollziehbar machen und Abgeordneten und Kommissionsbeamten ebenso wie Bürgern dazu dienen, sich Informationen über Personen und Organisationen zu verschaffen, die bei den Institutionen Lobbying betreiben. Der Entwurf für das von nun an „Transparenzregister“ genannte Verzeichnis muss nun noch offiziell von EP und Kommission verabschiedet werden und soll im Juni 2011 online gehen.

 

Frühere Berichte: 9/2010, 16/2009.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2 743 86 46,

Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer

 

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