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Themen in
dieser Ausgabe: Zivilrecht Alternative Streitbeilegung in Bezug
auf Handelsgeschäfte und praktiken in der EU Gewerblicher
Rechtsschutz Öffentliche Konsultation zur
Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums Digitalisierung des europäischen
Kulturerbes Bürgerrechte Mitteilung der EU Kommission zum Datenschutz
Stellungnahme der BRAK EGMR
entscheidet gegen Verlängerung der Sicherungsverwahrung Binnenmarkt Konsultation zur Berufsqualifikationsrichtlinie und einem
Europäischen Berufsausweis Personalia Dr. h. c. Renate Jaeger wird Vorsitzende des Disziplinarrates
der EU-Kommission |
Zivilrecht
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Alternative
Streitbeilegung in Bezug auf Handelsgeschäfte und praktiken in der EU
Am 18. Januar 2011 hat die Europäische Kommission eine Konsultation
zu außergerichtlichen Verfahren (ADR) zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen
Verbrauchern und Händlern eingeleitet.
Die Befragungsergebnisse sollen in eine Gesetzesinitiative einfließen, die das
Vertrauen der Verbraucher in das grenzüberschreitende Einkaufen im Binnenmarkt
fördern und die Belastung der Gerichte reduzieren soll. Derzeit gibt es in
Europa über 750 außergerichtliche Streitbeilegungssysteme für den Verbraucher.
Die Konsultation der Kommission läuft bis zum 15. März
2011. Das EP wird im Verlauf des Frühjahrs 2011 eine öffentliche Anhörung zu
dem Thema durchführen. Der Gesetzesvorschlag der Kommission ist für November
2011 geplant.
Gewerblicher Rechtsschutz
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Öffentliche
Konsultation zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
Am
11. Januar 2011 hat die Europäische Kommission einen Bericht
über die Anwendung der Richtlinie
zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums veröffentlicht und hierzu
eine öffentliche Konsultation gestartet. Die Umsetzungen der Richtlinie in den
einzelnen Mitgliedstaaten sind erst im Jahr 2009 abgeschlossen worden, so dass
nur wenig Erfahrung mit ihrer Anwendung gemacht werden konnte. Der Bericht
zeigt auf, dass einige Bestimmungen der Richtlinie zu unterschiedlichen
Interpretationen und Umsetzungen in den Mitgliedstaaten geführt haben. Insbesondere betont die Kommission jedoch,
dass die Richtlinie nicht an das Internet und die heutige digitale Technologie
angepasst ist. Die Kommission fordert die interessierten Kreise daher auf, bis
zum 31. März 2011 Stellung zu dem Bericht zu nehmen. Die Antworten werden in
den Evaluierungsbericht und die Überarbeitung der Richtlinie durch die
Kommission einfließen.
Früherer
Bericht: 12/2010
Digitalisierung des europäischen Kulturerbes
Der
Ausschuss der Weisen hat am 10. Januar 2011 Empfehlungen
zur Digitalisierung des europäischen Kulturerbes vorgelegt. Der Ausschuss ist
eine im April 2010 von der Europäischen Kommission eingerichtete
Reflexionsgruppe zur Digitalisierung des kulturellen Erbes der EU. Mit ihrer
Forderung nach einer digitalen Renaissance ruft die Reflexionsgruppe die
EU-Mitgliedstaaten auf, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass die Werke aus
Bibliotheken, Museen und Archiven über das europäische Portal Europeana bis 2016 der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden. Das Europeana-Projekt, das
von der Kommission teilfinanziert wird, startete 2008 und ist an der
Nationalbibliothek der Niederlande angesiedelt. Der Bericht der Weisen geht
auch auf den Schutz der Urheberrechte ein. So sollen urheberrechtlich
geschützte Werke, die nicht mehr gewerblich vertrieben werden, online nutzbar
gemacht werden. Für die Digitalisierung und Verwertung der Werke sind primär
die Rechteinhaber zuständig. Für den Fall, dass die Rechteinhaber dies nicht
tun wollen, sollten trotzdem Kultureinrichtungen die Möglichkeit haben, die
Werke zu digitalisieren und öffentlich zugänglich zu machen. Die Rechteinhaber sollen
dafür eine Vergütung erhalten. Der Bericht fordert außerdem für verwaiste Werke
eine rasche rechtliche Lösung auf europäischer Ebene. Die Mitgliedstaaten
werden aufgerufen, mehr Mittel für die Digitalisierung zur Verfügung zu
stellen, um Arbeitsplätze zu schaffen und Wirtschaftswachstum zu fördern.
Außerdem sollte die öffentliche Finanzierung durch öffentlich-private
Partnerschaften für Digitalisierungsvorhaben ergänzt werden. Die Empfehlungen
des Ausschusses der Weisen werden in eine Strategie der Kommission im Rahmen
der Digitalen
Agenda einfließen.
Früherer
Bericht: 13/2009
Bürgerrechte
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Mitteilung der EU-Kommission zum Datenschutz - Stellungnahme
der BRAK
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zu
der Mitteilung der Europäischen Kommission für ein
Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union vom 4. November
2010 Position bezogen. Die Strategie beschäftigt sich mit der Frage, wie sich
die europäische Gesetzgebung im Bereich Datenschutz modernisieren und an die
technischen Entwicklungen anpassen lässt. Ziel ist es, die Rechte des Einzelnen
zu verbessern und den Binnenmarkt zu stärken. In ihrer Stellungnahme
betont die BRAK, dass bei der von der Kommission angestrebten Stärkung der
Rechte des Betroffenen, die die BRAK begrüßt, in Bezug auf die Tätigkeit des
Rechtsanwalts die Grenze stets bei der anwaltlichen Verschwiegenheit gezogen
werden muss. Die unabhängige Stellung des Rechtsanwalts muss bei
regulatorischen Maßnahmen des Datenschutzes garantiert bleiben. Die Aufsicht
über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Auflagen muss bei der Anwaltschaft
durch eine besondere und unabhängige Datenschutzbehörde erfolgen. Die BRAK
unterstützt die Harmonisierungsbestrebungen der Kommission, weist aber darauf
hin, dass dabei das bestehende Datenschutzniveau keinesfalls unterschritten
werden darf. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass das Ziel, den
Verwaltungsaufwand im Bereich des Datenschutzes zu verringern, nicht zu Lasten
des Datenschutzniveaus gehen darf.
Früherer Bericht: 20/2010
EGMR entscheidet gegen Verlängerung der
Sicherungsverwahrung
Am
13. Januar 2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Nr. 17792/07) entschieden, dass die nachträgliche Verlängerung der
Sicherungsverwahrung gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit gemäß Artikel
5 der Menschenrechtskonvention sowie gegen das Verbot der Doppelbestrafung
gemäß Artikel 7 der Konvention verstößt. In den drei zugrunde liegenden Fällen
wurde für die Beschwerdeführer, nachdem die Höchstdauer der
Sicherungsverwahrung (damals zehn Jahre) abgelaufen war, eine weitere
Sicherungsverwahrung angeordnet. Dies war aufgrund des Änderungsgesetzes der
Bundesrepublik möglich geworden, das eine Höchstdauer der Verwahrung
abgeschafft hat. Der Gerichtshof befand, dass für eine nachträgliche Anordnung
in allen Fällen kein Kausalzusammenhang vorgelegen habe. Zudem sei die
Anordnung einer weiteren Sicherungsverwahrung eine weitere Strafe, da es sich
weiterhin um eine haftähnliche Situation handele, so dass eine Doppelbestrafung
vorliege. Damit ist der EGMR seinem Urteil (Nr.
19359/04) von Dezember 2009 gefolgt.
Binnenmarkt
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Konsultation zur
Berufsqualifikationsrichtlinie und einem Europäischen Berufsausweis
Die
Europäische Kommission hat am 7. Januar 2011 eine öffentliche Konsultation
zur Berufsqualifikationsrichtlinie (2005/36/EG)
und zum Europäischen Berufsausweis gestartet. Mit der
Konsultation werden interessierte Kreise aufgefordert, eine Reihe von
Vorschlägen zu bewerten, mit denen die Probleme von Berufstätigen bei der
Umsiedlung innerhalb der EU so gering wie möglich gehalten werden sollen. Ziel
ist eine Vereinfachung und Verbesserung der Richtlinie, mit der Berufstätigen
die Stellensuche oder die Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit in den EU-Mitgliedstaaten
erleichtert werden soll. Die Kommission möchte in diesem Zusammenhang auch die
Meinungen zum Europäischen Berufsausweis einholen. Er soll Berufstätigen, die
im Ausland arbeiten wollen, die Vorlage von Referenzen erleichtern und mehr
Transparenz für Arbeitgeber und Verbraucher schaffen sowie das Vertrauen der
betroffenen Behörden in das System der Anerkennung stärken. Zum Europäischen
Berufsausweis wurde eine Lenkungsgruppe mit 32 Sachverständigen aus
Europäischen Berufsverbänden, darunter auch dem CCBE, eingesetzt, unterstützt
von Experten aus zehn Mitgliedstaaten, die den Bedarf eines solchen
Berufsausweises erörtern sollen. Nach einem Evaluierungsbericht und einem
Grünbuch im Herbst 2011, soll die Richtlinie 2012 aktualisiert werden, wie es
die Binnenmarktakte
vom Oktober 2010 vorsieht. Die Konsultation läuft bis 15. März 2011; eine
öffentliche Anhörung ist für den 21. Februar 2011 angesetzt.
Personalia
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Dr. h. c. Renate Jaeger wird
Vorsitzende des Disziplinarrates der EU-Kommission
Am 12. Januar 2011 hat die Europäische Kommission die ehemalige
Richterin am Bundesverfassungsgericht, Dr. h. c. Renate Jaeger, zur
Vorsitzenden des Disziplinarrates ernannt.
Dr. Jaeger war ebenfalls Richterin am Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (2004-2010). Der Disziplinarrat untersucht
Dienstpflichtsverletzungen von EU-Beamten und gibt Empfehlungen an die
Anstellungsbehörde ab.
Zum
1. Januar 2011 hat Dr. Renate Jaeger außerdem ihre Tätigkeit als Schlichterin
bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft aufgenommen. Die Schlichtungsstelle
entscheidet unabhängig über Auseinandersetzungen zwischen Rechtsanwälten und
Mandanten (siehe Kammerinfo 2/2011).
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2 743 86 46, Fax:
+32 (0)2 743 86 56, E-Mail: Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. |
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