Hochwasserkatastrophe

Vom Hochwasser betroffenen Kolleginnen und Kollegen schnell und unbürokratisch helfen

Das Aufbauhilfegesetz 2021, mit dessen Hilfe die Folgen der Hochwasser-Katastrophe vom Juli dieses Jahres bewältigt werden sollen, ist im Wesentlichen am 15.9.2021 in Kraft getreten. Kern des Gesetzes ist die Schaffung des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von bis zu 30 Mrd. Euro, das geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zukommen und der Wiederherstellung lokaler Infrastruktur dienen soll.

22.09.2021News

22.9.2021 | Hochwasser-Katastrophe: Aufbauhilfegesetz beschlossen

Das Aufbauhilfegesetz 2021, mit dessen Hilfe die Folgen der Hochwasser-Katastrophe vom Juli dieses Jahres bewältigt werden sollen, ist im Wesentlichen am 15.9.2021 in Kraft getreten. Kern des Gesetzes ist die Schaffung des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von bis zu 30 Mrd. Euro, das geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zukommen und der Wiederherstellung lokaler Infrastruktur dienen soll. ►zum Artikel

13.09.2021 | Vor dem zweiten Corona-Herbst gibt Deutschland sich neue Regeln. Neue Indikatoren, der Umgang damit ist künftig komplett Ländersache. Geklärt ist nur das Fragerecht für Arbeitgeber. ►zum Artikel

19.08.2021 | Bundeskabinett beschließt weitere Mittel für den langfristigen Wiederaufbau der vom Hochwasser betroffenen Regionen

Das Bundeskabinett hat am 18. August 2021 weitere Mittel für den langfristigen Wiederaufbau der vom Hochwasser betroffenen Regionen beschlossen. Nach den Soforthilfen für die Flutopfer werden jetzt im Rahmen des nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ bis zu 30 Milliarden Euro bereit gestellt. Ausführliche Informationen finden Sie ►hier.

09.08.2021 | BMF-Information zu Umsatzsteuer; Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021

Das Bundesfinanzministerium hat ►Informationen (PDF) zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021 veröffentlicht, die zur Unterstützung der Bewältigung des außergewöhnlichen und parallel zur Corona-Pandemie eingetretenen Unwetterereignisses dienen sollen. Die Obersten Landesfinanzbehörden wurden entsprechend unterrichtet.


04.08.2021 |  Nach dem Unwetter: Insolvenzantragspflicht für geschädigte Unternehmen ausgesetzt

Unternehmen, die die Unwetter im Juli in finanzielle Not geraten sind, müssen unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. Oktober keinen Insolvenzantrag stellen. Entfällt eine der Voraussetzungen, lebt die Antragspflicht aber sofort wieder auf.  ►weiterlesen


Update 23.07.2021 | Steuerliche Hilfen für vom Hochwasser Betroffene

Die Finanzministerien der Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben in Steuererlassen Maßnahmen getroffen, um die vom Hochwasser Geschädigten finanziell zu entlasten. Unter anderem können fällige Steuern gestundet und Vorauszahlungen herabgesetzt werden; die Finanzämter können auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichten. Die Kosten für die Beseitigung von Schäden sowie für Wiederbeschaffungen und Wiederaufbaumaßnahmen können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.  Außerdem soll die Abzugsfähigkeit von Spenden großzügiger gestaltet werden.


23.07.2021 | Zuschuss aus dem Spendenfond der Hülfskasse für betroffene Kolleginnen und Kollegen

Das Präsidium der BRAK hat sich – ebenso wie das Präsidium des Deutschen Anwaltverein e.V. – mit der dramatischen Situation befasst und übereinstimmend entschieden, schnelle und unbürokratische Unterstützung zu leisten. In Kürze können bei der regional zuständigen Rechtsanwaltskammer Anträge auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Spendenfond bei der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte gestellt werden. Bundesrechtsanwaltskammer und DAV haben mit der Hülfskasse abgestimmt, dass hierzu der im Jahre 2002 mit Spendengeldern der deutschen Anwaltschaft bei der Hülfskasse eingerichtete Fonds verwendet werden soll. Ein Gremium – besetzt mit je 3 Vertretern von BRAK und DAV – wird anhand der bei den Kammern eingegangenen Anträge Empfehlungen gegenüber der Hülfskasse aussprechen. Die Hülfskasse wird dann die Entscheidung über die Bewilligung von Unterstützungsleistungen satzungsgemäß in eigener Zuständigkeit treffen. Nähere Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare sind über die Rechtsanwaltskammern zu beziehen.


23.07.2021 | Rheinland-Pfalz: Soforthilfe Hochwasserkatastrophe

Das Kabinett von Rheinland-Pfalz hat beschlossen, Betroffenen der Hochwasserkatastrophe Soforthilfe zu gewähren. beantragen. Das Antragsformular kann ►hier heruntergeladen werden. Die Soforthilfe wird bis zu einem Höchstbetrag von 3.500 Euro gewährt (1.500 Euro pro Haushaltsvorstand und 500 Euro für jede weitere Person des Haushalts). Einzelheiten zur Soforthilfe in Rheinland-Pfalz finden sich ►hier.


21.07.2021 | Auch die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm bittet um Spenden für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen.

Den Spendenaufruf des Präsidenten finden Sie HIER (PDF).

Wenn Sie betroffene Kolleginnen und Kollegen unterstützen möchten, können Sie wie folgt spenden:

Spendenkonto der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichts-bezirk Hamm
Sparkasse Münsterland Ost
DE56 4005 0150 0000 6052 04
Verwendungszweck: „Hochwasserhilfe“

Alle weiteren Informationen finden sie HIER.


21.07.2021 | Sie können die Kolleginnen und Kollegen in Rheinland-Pfalz auch durch Sachspenden unterstützen. An Sachspenden sind derzeit zum Wiederaufbau von Kanzleistrukturen insbesondere gefragt:

  • Laptops/PCs
  • Telefone/-anlagen
  • Büromöbel
  • beA-Kartenlesegeräte

Alle weiteren Infos finden Sie HIER.


20.07.2021 | Mehrere Kammerbezirke sind von der Hochwasserkatastrophe massiv betroffen. Das Hochwasser hat in zahlreichen Kanzleien von Kollegen und Kolleginnen teilweise massive Schäden hervorgerufen. Einige Kanzleien wurden sogar vollständig zerstört.

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz ruft aktuell zu Spenden für den besonders hart getroffenen Großraum Bad Neuenahr/Ahrweiler auf.

Den Spendenaufruf des Präsidenten finden Sie HIER (PDF).

Wenn Sie betroffene Kolleginnen und Kollegen unterstützen möchten, können Sie wie folgt spenden:

Spendenkonto der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Sparkasse Koblenz
DE40 570 501 200 000 309 476
Verwendungszweck: Hilfe für Hochwasseropfer

Weitere Spendenaufrufe und Aktionen werden wir zeitnah an dieser Stelle veröffentlichen.

Weiterführende Links: