Eine sehr große Zahl ihrer Mandanten kommuniziert digital und erwarten eine schnelle elektronische Reaktion auch von ihren Anwältinnen und Anwälten. Das geht zwar auch per E-Mail, aber Sie wissen ja: Eine unverschlüsselte E-Mail ist so sicher wie eine Postkarte, und das passt nur sehr bedingt zur anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
Der elektronische Rechtsverkehr ist hier die sicherere Alternative, denn die Nachrichten im beA werden verschlüsselt übermittelt. Gerade hier macht also die digitale Kommunikation mit Mandanten Sinn: Elektronische Dokumente vom Gericht oder Gegner können Sie auf diesem sicheren Kommunikationsweg ohne Medienbruch, also vorherigen Ausdruck, gleich an den Mandanten weiterleiten. Fragt sich nur wie…
Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die auch unterschiedlich sicher sind. Wir zeigen sie Ihnen:
1. Wenn Sie für einen Mandanten einen längeren Auftrag oder mehrere Mandate bearbeiten, lohnt es sich, gleich innerhalb des EGVP-Systems mit ihm zu kommunizieren. Dann können Sie unmittelbar mit Ihrem beA arbeiten und dessen Fähigkeit zur verschlüsselten Kommunikation nutzen.
Dazu muss sich der Mandant einen EGVP-Client installieren und ein entsprechendes Postfach einrichten (vgl. beA-Newletter 26/2017 und beA-Newsletter 28/2017). Dann taucht er im Gesamtverzeichnis auf und kann als Empfänger von beA-Nachrichten ausgewählt werden.
Bei Eingang einer neuen Nachricht, die diesen Mandanten betrifft, klicken Sie einfach auf „Weiterleiten“ (1), fügen den Mandanten als Empfänger aus dem Gesamtverzeichnis ein (2), verfassen eine Kurzmitteilung im Nachrichtenfenster (3) und klicken auf „Senden“ (4).
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