Der Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Ausgabe 5/2018 v. 02.03.2018

 

Das beA im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags

Auf Einladung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags hat der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Ekkehart Schäfer, in einer Sitzung des Ausschusses am 21.02.2018 ein Gespräch über die Probleme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), den aktuellen Stand und die Strategie zu dessen Wiederinbetriebnahme geführt.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat in einem dem Gespräch vorausgehenden Bericht gegenüber dem Ausschuss betont, dass das Ministerium der BRAK vertraue. Das Ministerium sehe keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und sei durch die BRAK über alle Vorgänge informiert.

Einzelheiten zu dem Gespräch finden Sie hier.


Verordnung zur Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung in Kraft getreten

Nach der Zustimmung des Bundesrats am 02.02.2018 (dazu beA-Newsletter 4/2018) ist die Verordnung zur Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung am 15.02.2018 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I 2018, 200). Mit der Verordnung zur Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung wird die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung in ihrem Anwendungsbereich auf das Straf- und Bußgeldverfahren erweitert.

Wichtig zu wissen: Die Änderungen sind am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.


Und nun? Schutzschriftenregister übergangsweise ohne beA

Bei der Einreichung von Schutzschriften bei dem Schutzschriftenregister muss momentan auf das beA verzichtet werden. Lösung: Die Einreichung ist auch über weitere EGVP-Clients sowie über ein Online-Formular möglich. Hierfür ist jedoch eine Signaturkarte zur Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur erforderlich. Eine ausführliche Erläuterung der Einreichungsmöglichkeiten finden Sie im Handbuch des Schutzschriftenregisters.

§ 2 Abs. 5 SRV enthält weitere Regelungen zu sicheren Übermittlungswegen, bei deren Verwendung auf eine qualifzierte elektronische Signatur verzichtet werden kann.

 


Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin,
Tel: 030/ 28 49 39 - 0, Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: [E-Mail-Adresse versteckt]
Redaktion: Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich), RAin Stephanie Beyrich, Sven Kienscherf, Frauke Karlstedt
Bearbeitung: Frauke Karlstedt

Alle Informationen zum beA unter www.bea.brak.de.

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