Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 13/2019

Reform der Verwaltungsgerichtsordnung – neuer Gesetzentwurf

03.07.2019Newsletter

Zu dem vom Bundesrat Mitte Mai beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung hat die Bundesregierung nunmehr Stellung genommen. Ziel des Entwurfs ist es, Verfahren zu beschleunigen; dazu sieht er unter anderem die Einführung eines integrierten Verfahrens zur Geltendmachung öffentlich-rechtlicher Ersatzansprüche vor. Planungsrechtliche Verfahren sollen durch Konzentration bei den Oberverwaltungsgerichten beschleunigt werden. Zudem ist vorgesehen, bei den Verwaltungsgerichten spezielle Wirtschafts- und Planungsspruchkörper einzurichten, die über besonderes Fachwissen in wirtschaftsrelevanten Verfahren verfügen.

Die Bundesregierung betont in ihrer Stellungnahme, dass sich das geltende System des allgemeinen Verwaltungsrechtsschutzes nach der VwGO grundsätzlich bewährt habe. Mit Blick auf die aktuell hohe Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch Asylverfahren solle von Änderungen des allgemeinen Verwaltungsprozessrechts, die nicht unbedingt erforderlich seien, abgesehen werden. Sie äußert ferner Bedenken gegen das Adhäsionsverfahren für öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche.

Die BRAK wird sich eingehend mit dem Gesetzentwurf befassen. In die Diskussion um die Reform des Verwaltungsprozessrechts hatte sie sich bereits zuvor mit Stellungnahmen eingebracht.

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