Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 15/2019

Positionspapier von BRAK und DAV zum „Pakt für den Rechtsstaat“

31.07.2019Newsletter

BRAK und DAV bekräftigen mit einem gemeinsamen Positionspapier zum „Pakt für den Rechtsstaat“ erneut, dass die Anwaltschaft in die weiteren Überlegungen einbezogen werden muss. Auf den „Pakt für den Rechtsstaat“ einigten sich die Bundeskanzlerin und die Vertreterinnen und Vertreter der Länder am 31.1.2019. Er zielt darauf, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat zu stärken; dazu sollen u.a. 2.000 Stellen in der Justiz geschaffen werden. Dieses Ziel kann aus Sicht von BRAK und DAV nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller an der Rechtspflege Beteiligten erreicht werden.

Sie bedauern daher, dass die Anwaltsorganisationen nicht von vornherein in den Diskurs einbezogen wurden. Die Effizienz staatlicher Organe, insbesondere der Justiz, dürfe nicht allein im Fokus stehen und nicht auf Kosten von Beschuldigtenrechten erreicht werden. Der geschützte und vertrauliche Bereich der Kommunikation mit Mandanten müsse auch weiterhin dem staatlichen Zugriff entzogen bleiben. Die Pläne zu einer Reform des Strafprozesses (mit vereinfachter Ablehnung von Beweis- und Befangenheitsanträgen) betrachten BRAK und DAV daher mit Sorge.

Kritisch sehen beide Anwaltsorganisationen, dass der Großteil der für den „Pakt für den Rechtsstaat“ veranschlagten Gelder für die Schaffung neuer Stellen in Justiz und Polizei vorgesehen ist. Sie erinnern an die soziale Verantwortung des Staates und fordern ein klares Bekenntnis zur Gewährung von Prozess-/Verfahrenskostenhilfe bzw. Beratungshilfe sowie stabile Gerichtskosten; anderenfalls sei der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht gefährdet.

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