Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 18/2019

Neuregelung des Berufsrechts

11.09.2019Newsletter

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 27.8.2019 Eckpunkte für eine Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften vorgelegt und darin einige Vorschläge der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufgegriffen. Erfreulich ist insbesondere, dass das BMJV der Forderung der BRAK folgt und den Berufsausübungsgesellschaften grundsätzlich alle nationalen und europäischen Rechtsformen, also auch Personenhandelsgesellschaften, zur Verfügung stellen will.

Die BRAK stimmt auch der Auffassung des BMJV zu, dass Fremdkapitalbeteiligungen grundsätzlich verboten bleiben müssen.

Die beabsichtigte „Verbesserung interprofessioneller Zusammenarbeit“ lehnt die BRAK nachdrücklich ab. Der im Eckpunktepapier enthaltene Ansatz bedeutet eine Öffnung für alle Berufe, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Zweitberuf ausüben dürfen. Faktisch bedeutet dies, dass Sozietäten mit beinahe jedem Berufstätigen – außer dem Makler – gebildet werden können. Nach Auffassung der BRAK ist eine Erweiterung nur hin zu vergleichbaren Berufen denkbar, die ihrerseits über eigene Berufspflichten und insbesondere eigene Verschwiegenheitspflichten verfügen.

Die BRAK hält weiterhin an ihren Vorschlägen zum anwaltlichen Gesellschaftsrecht fest, die sie bereits im Rahmen einer Stellungnahme an das BMJV übermittelt hat.

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