Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 19/2019

Entwurf: Drittes Bürokratieentlastungsgesetz

25.09.2019Newsletter

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz – BEG III) vorgelegt. Ziel ist es, die Wirtschaft zu entlasten.

Zentrale Bestandteile sind die kostengünstigere Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen, der Wegfall der „gelben Zettel“ zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und digitale Alternativen zu den Meldescheinen im Hotelgewerbe. Mit dem BEG III will die Bundesregierung einen ersten Schritt zum Bürokratieabbau umsetzen. Das Thema Bürokratieabbau soll auch in der finalen Mittelstandsstrategie des BMWi eine wichtige Rolle spielen, die im Herbst 2019 vorgelegt werden soll.

Ergänzend zum BEG III wird das BMWi ein Basisregister für Unternehmen weiter vorantreiben. Damit soll das aktuelle Registerwesen in Deutschland modernisiert werden. Unternehmen müssen ihre Daten dann nur noch in dieses Basisregister eintragen, andere Register würden die Daten daraus übernehmen.

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