Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 19/2019

Neue Auflage der „Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht“

25.09.2019Newsletter

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrechtliche Gutachten hat die 2. Auflage der „Mindestanforderungen  an Gutachten in Kindschaftssachen“ veröffentlicht. Mit der überarbeiteten Auflage hat eine Expertengruppe die Entwicklungen und Erfahrungen der letzten vier Jahre aufgegriffen und nicht nur die Qualitätsstandards ausgebaut, sondern auch Anpassungen an die aktuelle Gesetzeslage vorgenommen. Die Broschüre ist ab sofort beim Deutschen Psychologenverlag unter www.psychologenverlag.de zu bestellen und steht auch auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer zum Download bereit.

Neben Ergänzungen zum Thema Beweisbeschluss im Verfahrensrecht wurde die neue Auflage auch um Mindestanforderungen an Gutachten mit Hinwirken auf Einvernehmen (§ 163 II FamFG) erweitert.

Die Empfehlungen wurden von Vertreterinnen und Vertretern juristischer, psychologischer, medizinischer und sozialpädagogischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer erarbeitet. Der Prozess wurde fachlich begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und unterstützt durch den XII. Zivilsenat des BGH. Die Landesjustizministerien waren eingebunden und wirkten zum Teil fachlich begleitend mit. Damit basiert die überarbeitete Auflage auf einem noch breiteren Konsens als die Erstauflage.

Weiterführende Links: