Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 19/2019

Referentenentwurf: Änderung des Strafgesetzbuches – Begriffsmodernisierung und Erweiterung der Strafbarkeit bei Handlungen im Ausland

25.09.2019Newsletter

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat ferner einen Referentenentwurf zur Änderung des StGB – Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland erarbeitet.

Im Wesentlichen soll der strafrechtliche Schriftenbegriff (§ 11 III StGB) zu einem Inhaltsbegriff erweitert und hierdurch modernisiert werden. Dies ist auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 12.3.2018 vorgesehen. Notwendig werden dadurch hat umfangreiche Änderungen im StGB und in anderen Gesetzen überall dort, wo bislang der Schriftenbegriff verwendet wird.

Die veralteten Begriffe „Schwachsinn" und „Abartigkeit" in § 20 StGB (Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen) und parallel in § 12 II OWiG sollen ebenfalls durch zeitgemäße Begriffe ersetzt werden. Damit wird u.a. einem aktuellen Anliegen des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen.

Die Strafbarkeit nach §§ 86, 86a, 111 und 130 StGB soll bei Handlungen im Ausland erweitert werden. Notwendig werde dies aufgrund einer geänderten, restriktiveren Rechtsprechung des BGH.

Die BRAK wird sich eingehend mit dem Entwurf befassen.

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