Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 20/2019

Änderung des Verwaltungsprozessrechts – Kritik der BRAK an Bundesrats-Entwurf

10.10.2019Newsletter

Die BRAK hat sich mit dem vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung sowie mit der Äußerung der Bundesregierung hierzu detailliert auseinandergesetzt.

Hauptkritikpunkt der BRAK ist, dass einer der ursprünglichen Kernpunkte der Reformüberlegungen, die Reform des Rechtsmittelrechts, mit dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf nicht weiterverfolgt wird. Zur Begründung führen Bundesrat und Bundesregierung nunmehr an, das Rechtsmittelrecht nach der geltenden VwGO habe sich bewährt. Die BRAK teilt diese Auffassung ausdrücklich nicht. Sie weist vielmehr erneut darauf hin, dass eine Reform des Rechtsmittelrechts im Interesse der Rechtsuchenden geboten ist und mittelfristig zur Entlastung der Gerichte und zur Beschleunigung der Verfahren führt.

Hinsichtlich der geplanten Einführung eines optionalen Adhäsionsverfahrens – Klagende sollen die Möglichkeit haben, durch einen Antrag im selben Prozess vor den Verwaltungsgerichten auch mögliche Entschädigungsansprüche wegen rechtswidrigen Verwaltungshandels geltend zu machen – bezweifelt die BRAK, dass die Ziele einer Beschleunigung des Gerichtsverfahrens bei gleichzeitiger Verbesserung des Rechtsschutzes erreichen werden können.

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