Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 20/2019

Erneute Kritik der BRAK an geplanter Meldepflicht für Steuergestaltungen

10.10.2019Newsletter

Zu dem vom Bundesministerium der Finanzen Ende September vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen hat die BRAK kritisch Stellung genommen. Mit dem geplanten Gesetz sollen grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah identifizierbar und verringerbar werden; Mittel dazu soll eine Meldepflicht für sog. Intermediäre sein, zu denen u.a. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zählen. Die BRAK sieht in der Meldepflicht eine Gefährdung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und damit auch des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant; dies hatte sie bereits mehrfach moniert.

Ausdrücklich begrüßt die BRAK zunächst in ihrer Stellungnahme, dass die Anzeigepflicht nicht auf nationale Steuergestaltungen ausgedehnt wurde, wie dies die Finanzministerkonferenz gefordert hatte.

Kritisch sieht die BRAK Regelungen in dem Entwurf, welche die Handhabung der Mitteilungspflichten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nochmals erschweren. Für die Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe ist aus Sicht der BRAK elementar, eine Kollision mit ihrer berufsrechtlichen Verschwiegenheitsverpflichtung zu vermeiden.

Die BRAK kritisiert zudem, dass durch den Entwurf auch in ganz alltäglichen Fällen ein erheblicher finanzieller und administrativer Aufwand für Steuerpflichtige und deren Beraterinnen und Berater generiert wird. Darüber hinaus weist die BRAK darauf hin, dass aufgrund der unspezifischen Formulierung des Begriffs „steuerliche Gestaltung“ faktisch jeder Fall, in dem ein Rechtssubjekt aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland beteiligt ist, als grenzüberschreitend zu betrachten und damit zu melden ist.

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