Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 21/2019

UWG-Novelle: BRAK nimmt kritisch Stellung

23.10.2019Newsletter

Zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs hat die BRAK kritisch Stellung genommen. Ziel des Gesetzesvorhabens ist in erster Linie die Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen.

Bereits zum Referentenentwurf hatte die BRAK im Oktober 2018 ausführlich Stellung genommen und deutlich gemacht, dass es nicht im Interesse des lauteren Wettbewerbs sei, wenn die Kammern der freien Berufe ihre nach § 8 III Nr. 2 UWG bestehende Anspruchsbefugnis verlieren. Erfreulicherweise wurde dies nun im Regierungsentwurf berücksichtigt.

Die BRAK mahnt – wie bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf – zu gesetzgeberischer Zurückhaltung. Die obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre habe gezeigt, dass Abmahnmissbrauch durchaus mit den vorhandenen rechtlichen Mitteln wirksam zu bekämpfen sei. Sie ist der Überzeugung, dass der Gesetzgeber gut beraten wäre, aktuell keine weiteren gesetzlichen Eingriffe vorzunehmen bzw. diese allenfalls auf begrenzte Einzelregelungen zu beschränken. Zu den einzelnen im Regierungsentwurf vorgesehenen Regelungen nimmt die BRAK gleichwohl im Detail Stellung.

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