AfD: Aufhebung des Nutzungszwangs im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Aufhebung des Nutzungszwangs im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten Stellung genommen. Die mit dem Entwurf vorgeschlagenen Änderungen lehnt sie ab, da sie einen erheblichen Rückschritt in der Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs mit sich bringen, effektives Arbeiten durch Medienbrüche in Anwaltschaft und Justiz verhindern sowie den Verlust von Investitionen bedeuten.
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