Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 25/2019

Vier Minuten Arbeit rechtfertigen nicht die Abrechnung eines vollen Stundensatzes

18.12.2019Newsletter

Ein Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach Rücknahme der Berufung durch die beklagte Kanzlei nun rechtskräftig beendet.

Das in erster Instanz entscheidende Landgericht hatte zahlreiche von der Kanzlei verwendete Geschäftsbedingungen beanstandet und für unzulässig erklärt. So beispielsweise eine Klausel, nach der eine geschlossene Vergütungsvereinbarung auch für sämtliche künftigen Mandate gelten soll oder die Kanzlei auch dann mit der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen beauftragt sein soll, wenn der Mandant ausdrücklich lediglich außergerichtliche Vertretung wünscht.

Auch die Abrechnung des vereinbarten Stundensatzes in Viertelstundenschritten ist nach Auffassung des Landgerichts unzulässig.

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