Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 07/2019

Geschäftsgeheimnisgesetz vom Bundestag beschlossen

10.04.2019Newsletter

Der Deutsche Bundestag hat den von der Bundesregierung im Oktober vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung in seiner Sitzung am 21.3.2019 in der vom Ausschuss Recht und Verbraucherschutz empfohlenen Fassung angenommen.

Mit dem angenommenen Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) soll die Richtlinie umgesetzt und hierdurch ein in sich stimmiger Schutz vor rechtswidriger Erlangung, rechtswidriger Nutzung und rechtswidriger Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen erreicht werden. Die BRAK hatte dazu kritisch Stellung genommen.

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird nun dem Bundesrat übermittelt und soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

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