Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 11/2020

BRAK-Positionspapier zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft

02.07.2020Newsletter

Aus Anlass der deutschen Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union, die am 1.7.2020 begann, hat die BRAK angemahnt, dass auch in der noch andauernden Krise infolge der Corona-Pandemie die gewohnten hohen demokratischen Standards der Europäischen Union erhalten bleiben müssen. In einem Positionspapier, das u.a. an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesaußenminister Heiko Maas und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gesandt wurde, machte die BRAK deutlich, was sie von der Bundesregierung im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft erwartet: die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten und insbesondere die Wahrung der Rolle der Anwaltschaft als Teil der Rechtspflege und als Garantin für die Belange der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger.

Die Forderungen der BRAK betreffen vor allem die anwaltliche Unabhängigkeit und Verschwiegenheit. In den vergangenen Jahren wurden durch europäische Gesetzgebungsvorhaben, insb. zur Korruptions- und Geldwäschebekämpfung, die anwaltlichen Grundpflichten und auch die anwaltliche Selbstverwaltung wiederholt angegriffen. Zudem müssten der Zugang zum Recht sichergestellt sowie die Verfahrensgarantien im Strafprozess gestärkt werden. Auch auf europäischer Ebene muss umfassend berücksichtigt werden, dass die Anwaltschaft eine systemrelevante Berufsgruppe ist.

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