Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 11/2020

Insolvenzverwalter: BRAK fordert Aufnahme in die BRAO

02.07.2020Newsletter

Das Berufsrecht für Insolvenzverwalter soll in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt werden. Dies sieht ein Vorschlag vor, den die BRAK in ihrer Hauptversammlung am 22.6.2020 verabschiedete. Insolvenzverwalter sollen danach auf ihren Antrag in die für den Ort ihrer Niederlassung zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden. Ein Zulassungsverfahren ist nicht vorgesehen. Die Aufnahme in die BRAO ist aus Sicht der BRAK sachgerecht, da ohnehin etwa 95 % aller Insolvenzverwalter zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind.

Die Insolvenzverwalter unter staatliche Aufsicht zu stellen, verbietet sich aus Sicht der BRAK; auch eine eigene Kammer für Insolvenzverwalter macht wenig Sinn, da die Rechtsanwaltskammern bereits eine funktionierende Selbstverwaltungsinfrastruktur und entsprechende Erfahrung und Kompetenz bieten.

Die BRAK wird mit einem konkreten Regelungsvorschlag an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herantreten.

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