Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 14/2020

Corona-Überbrückungshilfe: Tutorial für Anwältinnen und Anwälte zum Antragsverfahren

12.08.2020Newsletter

Seit dem 10.8.2020 können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die für ihre Mandanten „Überbrückungshilfe“ beantragen wollen, an der digitalen Online-Plattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) registrieren. Dies ist derzeit mit einem PIN-Verfahren möglich, das auch für die anderen antragsberechtigten Berufsträger (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer) eingesetzt wird. Der Dienstleister des BMWi hat ein Tutorial für die Registrierung und Anmeldung von antragserfassenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten an der Plattform des BMWi zur Verfügung gestellt, das eine detaillierte Anleitung zum PIN-Verfahren enthält.

Zuvor konnten im Rahmen der „Überbrückungshilfe“ nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer Anträge für die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen einreichen. Die Anwaltschaft wurde ohne sachlichen Grund hiervon ausgeschlossen. Die BRAK konnte sich nun mit ihrer Forderung durchsetzen, die Anwaltschaft in den Antragsprozess einzubeziehen.

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