Zu hohes Tempo beim Beschleunigungsgesetz
Den nunmehr dritten Anlauf hat das Bundesverkehrsministerium mit dem „Investitionsplanungsbeschleunigungsgesetz“ genommen, um Planungsverfahren zeitlich zu straffen. Dazu sollen neben der Verwaltungsgerichtsordnung u.a. das Eisenbahngesetz und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung geändert werden. Doch die Probleme stecken hier im Detail – findet Susanne Landwehr in ihrem Kommentar in der Deutschen Verkehrs Zeitung, in dem sie auch die Position der BRAK zu dem Gesetzentwurf reflektiert.
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