Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 20/2020

„Fallstricke“ im sozialgerichtlichen Verfahren – Hinweise des BRAK-Ausschusses Sozialrecht

18.11.2020Newsletter

Der BRAK-Ausschuss Sozialrecht hat Hinweise zu „Fallstricken“ im sozialgerichtlichen Verfahren publiziert. Das sozialgerichtliche Verfahren ist im Wesentlichen gleich ausgestaltet wie das verwaltungs- und finanzgerichtliche Verfahren. In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts haben sich jedoch einige „Fallstricke“ entwickelt, die für die anwaltliche Tätigkeit von Bedeutung sind. Vier solcher Problemkreise thematisieren die BRAK-Hinweise: Beweisanträge, Anträge im laufenden Verfahren, Bescheidungsurteile und die Beantragung von Vertagungen.

Die „Fallstricke“ sind der zweite Beitrag in einer Reihe von Informationen des BRAK-Ausschusses Sozialrecht, die sukzessive erarbeitet und publiziert werden. Im Juli 2020 hatte die BRAK bereits „Informationen des Ausschusses Sozialrecht zu den einzelnen Büchern des Sozialgesetzbuches“ veröffentlicht.

Weiterführende Link: