Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 21/2020

Online-Vortrag LIVE: Geldwäscheprävention in der Praxis von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskammern

02.12.2020Newsletter

Am 9. Dezember 2020 wird der erfahrene Referent Rechtsanwalt Bluhm – Referent der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg und in der Geschäftsführung der Rechtsanwaltskammer zuständig für die Geldwäscheaufsicht – in diesem kompakten Vortrag aufzeigen, wie Geldwäsche-Compliance erfolgreich zu praktizieren ist beziehungsweise wie die erforderlichen Prüfungen der Rechtsanwaltskammern hierzu aussehen und anhand welcher Kriterien diese tätig werden.

Praxisnah und kompakt werden den Teilnehmern Informationen an die Hand gegeben, welche Pflichten Rechtsanwälte (Verpflichtete) im Einzelnen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zu erfüllen haben. Hierbei wird auch die am 1.10.2020 in Kraft getretene Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwG-MeldV-Immobilien) thematisiert werden.

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