Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 21/2020

Wettbewerbsregister für öffentliche Vergaben: BRAK nimmt Stellung

02.12.2020Newsletter

Durch ein beim Bundeskartellamt angesiedeltes Wettbewerbsregister soll öffentlichen Auftraggebern ermöglicht werden, sich vor der Vergabe von Aufträgen darüber zu informieren, ob bei einem Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen und das Unternehmen daher auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Derzeit sind diese Informationen nur teilweise beim Gewerbezentralregister und den in einigen Bundesländern bestehenden Korruptionsregistern abzufragen. Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Registers ist nach dem Wettbewerbsregistergesetz der Erlass einer entsprechenden Vorordnung. Zu dem hierzu vorgelegten Referentenentwurf einer Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (WRegVO) hat die BRAK sich im Grundsatz positiv geäußert. Zu den Einzelheiten der Registrierung – insbesondere zu vorzulegenden Bestätigungen und zu mitzuteilenden Vorbefassungen von Gutachtern – regt die BRAK Konkretisierungen bzw. Klarstellungen an.

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