Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 22/2020

Bestandsdatenauskunft bei „Hate Speech“: BRAK bemängelt Gesetzentwurf und extrem kurze Frist zur Stellungnahme

10.12.2020Newsletter

Den Ende November von Bundesministerium des Inneren vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.5.2020 hat die BRAK scharf kritisiert. Mit dem Gesetz soll die Auskunft über bei Telekommunikationsanbietern vorliegenden Bestandsdaten nach dem Telekommunikationsgesetz, dem BKA-Gesetz, dem Bundespolizeigesetz sowie dem Zollfahnungsdienstgesetz neu geregelt werden. Die Neuregelung ist notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen zur Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt hatte. Die BRAK kritisiert zunächst, dass das Ministerium für die Stellungnahme zu dem komplexen Vorhaben eine Frist von nur einer Woche einräumte. Dies sei rechtsstaatlich bedenklich und der Qualität des Gesetzesvorhabens nicht zuträglich. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Entwurf sei in der Kürze der Zeit nicht möglich. Die BRAK moniert, dass das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte „Doppeltür-Modell“ nicht adäquat umgesetzt werde. Erforderliche Kontrollmechanismen seien nicht erkennbar; die vorgesehenen Dokumentationspflichten griffen zu kurz und ermöglichten keine effektive Kontrolle durch Datenschutzbeauftragte und Verwaltungsgerichte; die Regelungen der Verantwortungsbereiche seien irreführend.

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