Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 24/2020

Steuerstrafrecht: BRAK protestiert gegen willkürliche Verlängerung der Verjährung

21.12.2020Newsletter

Im Vorfeld der Sitzung des Bundesrates am 18.12.2020 hat die BRAK sich gegen die im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 enthaltenen steuerstrafrechtlichen Regelungen gewandt und eindringlich an den Bundesrat appelliert, den Entwurf nicht unverändert zu beschließen. Das Jahressteuergesetz 2020 sieht neben zahlreichen weiteren Änderungen eine Verlängerung der Verjährungsfristen für besonders schwere Steuerhinterziehung von zehn auf fünfzehn Jahre vor; zudem erfolgt eine rückwirkende Anordnung der Einziehung des Tatertrages oder von dessen Wert bei vor dem 1.7.2020 bereits durch Verjährung erloschenen Ansprüchen nur bei  besonders schwerer Steuerhinterziehung. Hintergrund dieser Regelung ist der Cum-Ex-Skandal. BRAK-Vizepräsidentin Ulrike Paul machte in einem an die Länder und die rechtspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen gerichteten Schreiben deutlich, dass diese Regelungen im Vergleich zu Delikten wie etwa Abgeordnetenbestechung unangemessen und vom Unrechtsgehalt der Tat losgelöst seien, über das Ziel hinausschießen würden und das gesamte System der Verjährung durcheinanderbrächten.

Der Bundesrat hat dem Entwurf des Jahressteuergesetzes in seiner Sitzung am 18.12.2020 in unveränderter Form zugestimmt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Nach Publikation im Bundesgesetzblatt treten die Änderungen überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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