Bereitschaft zu Schlichtung in der Anwaltschaft auch 2019 weiter gestiegen
Die Bereitschaft der Rechtsanwälte, die von einem Schlichtungsverfahren betroffen sind, an dem freiwilligen Verfahren teilzunehmen, ist im Jahr 2019 weiter gestiegen, auf ca. 92 %. Diese sowie weitere statistische Angaben zu Antragseingängen, Verfahrensgegenständen, Schlichtungsvorschlägen, durchschnittlicher Verfahrensdauer sowie typische Fallkonstellationen nebst Empfehlungen zur Vermeidung derartiger Streitigkeiten finden Sie im Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle für das Jahr 2019.
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